AllEyezOnMe am 14.10.2009 um 22:56 Uhr
Also ist nicht wirklich passiert, aber ich wollte gerne bisschen Klarheit.
Wenn ein Freund von mir besoffen ist, um ihn heimzufahren, ich also sein Auto fahre, wobei nur er ja versichert ist bei der Autoversicherung. Und es auf einmal doch zu einem Unfall mit einem anderen Auto kommt, wo ich dran schuld bin, aber nicht fahrlässig.
In dem Falle, seine Auto-Haftpflichtversicherung würde für die Kosten aufkommen, die am anderen geschädigten Auto entstanden sind.
Wie sieht das aus mit dem Schaden an seinem eigenen Auto, die Haftpflicht bezahlt das nicht.
Ich müsste ja eigentlich für den Schaden aufkommen oder würde das meine private Haftpflichtversicherung bezahlen, da ich ja Schaden an seinem Auto angerichtet habe?
Wie sieht das aus?
PS:
Weil ein besoffener Freund letztens nach der Disko meinte, ich solle ihn nach Hause fahren. Ich als Führerscheinneuling habe abgelehnt und wir haben ihn woanders untergebracht, am nächsten Tag hat er das Auto vor der Disko abgeholt.
Die Versicherung zahlt den Schaden am anderen Auto am eigenen nicht, wenn es eine normale Haftpflicht ist. Wenn Er laut versicherungsbedingungen keinen anderen Fahrer (oft heisst es keinen anderen unter 25 Jahren) fahren lassen darf ist das unerheblich. Die Versicherung zahlt trotzdem, nur evtl muss dein Freund dann Versicherungsbeiträge nachzahlen!

Dein Freund muß in den Vertrag seiner Versicherung schauen, was vereinbart ist, welche Personen das Fahrzeug führen dürfen. Denn nur diese Personen sind im Schadensfall in der Lage, sich den Schaden von der Versicherung ersetzen zu lassen. Ich an Eurer Stelle würde ggfs. ein Schreiben an die Versicherung aufsetzen, das Du (nüchtern vereinbart) auf seinen ausdrücklichen Wunsch gefahren bist - vielleicht hilft´s...
Eine PHV zahlt keine Schäden, die im Zusammenhang mit dem Führen von KFZ entstehen.

Den eigenen Schaden zahlt die Vollkasko, wenn er eine hat - und nein, die Haftpflicht zahlt keinen Cent, wenn den Wagen ausschliesslich er fahren darf. (Ausnahme sind medizinische Notfälle.)
Gerd2 am 14. Oktober 2009 23:01 war doch nicht die Rede von das nur der Halter fahren darf. Trotzdem würde die Versicherung auch den Sachschaden bezahlen müssen. Deswegen ist es ja ein Haftpflicht. Sie könnte das Geld zurückverlangen wenn denn etwas zu holen ist. Kann natürlcih auch ein Millionenschaden sein.
Loui03410 am 14. Oktober 2009 23:03 Klar war davon die Rede: "...ich also sein Auto fahre, wobei nur er ja versichert ist bei der Autoversicherung."
Gerd2 am 14. Oktober 2009 23:07 logisch das nur einer den Wagen versichert hat. Er schreibt ja nicht das nur der Halter berechtigt ist zu fahren. Selbst wenn, muss die Versicherung in Leistung treten
eine haftpflicht zahlt in keinem fall für das eigene auto. das wäre dann ein teil- oder vollkasko.

Du haftest persönlich für den Schaden am Fahrzeug. Schließ bevor du sowas machst einen "Nichthaftungsvertrag" bei dem besoffenen Fahrer ab.

Denke mal deine KFZ-Versicherung zahlt das!
falsch gedenkt.
Theonlypink am 14. Oktober 2009 23:07 aber die KFZ-Versicherung zahlt den Schaden des anderen Autos. Oder nicht?

Da Du drum gebeten wurdest den Wagen zu fahren hat der Halter das Risiko und muss seinen Schaden selbst bezahlen. Anders wäre es wenn mutwillig ein Schaden verursacht wird um den Halter vorsätzlich zu schädigen.

In der Regel greift bei Schadensregulierung immer das Verursacherprinzip.Heißt,daß bei einem von dir verschuldeten Unfall,zunachst mal du am Fliegenfänger hägst.In wie weit dein Kumpel jetzt mit Verursacher(sein Trinkverhalten und daraus resultierend seine Fahruntüchtigkeit)ist,müßte dann noch geklärt werden. Deine Haftpflicht wird auf jeden Fall so argumentieren.
Aber Hut ab, daß du es abgelehnt hast,weil du dir nicht sicher warst. Wenn du weiter so vernünftig bist,brauchst du dir um deinen Führerschein niemals Sorgen machen.