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Wer haftet bei Unfällen, wenn man privat putzen geht?

gefragt von Rosenfrau am 06.11.2009 um 10:49 Uhr

Meine Nichte hat eine Putzstelle angenommen. Ein großes Haus mit vielem Nippes, vielen Treppen und Fenstern. Klar, es ist nicht angemeldet. Wer haftet nun, wenn sie z. B. da von einer Leiter fällt oder auf nassem Boden ausrutscht? Oder was ist, wenn sie was aus versehen kaputt macht?


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anonym
beantwortet von GhastlyGherkinG am 6. November 2009 10:50
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Hilfreichste Antwort

Bei einem Unfall:

.

Erleidet ein Schwarzarbeiter bei der Arbeit einen Unfall, bleibt es dabei, dass er den vollen Leistungsanspruch der gesetzlichen Unfallversicherung hat und die Berufsgenossenschaft den Schwarzarbeiter behandeln muss wie einen ordentlich versicherten Arbeitnehmer, der einen Arbeitsunfall erleidet. Die Berufsgenossenschaft kann aber jetzt alle entstehenden Kosten bei dem „Unternehmer“ einfordern, der die Schwarzarbeit in Auftrag gegeben hat. Als „Unternehmer“, der Dienst- oder Werkleistungen in Schwarzarbeit erbringen lässt, gilt derjenige, der für die von ihm beschäftigten Arbeitnehmer nicht ordnungsgemäß Beiträge entrichtet. Da die Beiträge für die Berufsgenossenschaft rückwirkend für das letzte Jahr entrichtet werden, wird für die nicht ordnungsgemäße Beitragsentrichtung auf die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge an die Einzugsstelle für die Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgestellt.

http://www.zdb.de/zdb.nsf/0/CF37D549F302D5A9C1256F810049D37E?openDocument

.

wenn sie etwas kaputt macht evtl ihre Haftpflicht

Kommentar von 71469f053816fcf647d725f875798de8smalladianthum am 6. November 2009 10:56

Meine Frage jetzt: gilt das für alle Sparten, oder nur für das Baugewerbe?

Kommentar von GhastlyGherkinG am 6. November 2009 11:13

Nein, das Gesetz ist Spartenübergreifend, war Zufall das ich nun diese Seite geöffnet habe.

Zu beachten ist auch, dass nicht nur dem "Arbeitgeber" unagenehme Folgen ins Haus stehen, auch der Arbeitnehmer macht sich strafbar.

Ganz besonders wenn er Sozialleistungen bezieht.

Falls er auch reell arbeiten geht, wird auch der richtige Arbeitgeber nicht begeistert sein und darf sogar kündigen.


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schildi
beantwortet von schildi am 6. November 2009 10:50
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sie sollte angemeldet sein und auch versichert


Qetan
beantwortet von Qetan am 6. November 2009 10:49
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Das ist ihr privates Risiko.


Nina2407
beantwortet von Nina2407 am 6. November 2009 10:50
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sie selbst glaub ich


ungererbad
beantwortet von ungererbad am 6. November 2009 10:50
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Wenn sie was aus Versehen kaputt macht: Haftpflichtversicherung. Wenn sie einen Unfall hat: Niemand.


Kommentar von mig112 am 6. November 2009 10:52

Diese Antwort erhält den ZONK!!!


anonym
beantwortet von Amilia08 am 6. November 2009 10:50
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gute frage. Erstmal bekommt sie und ihr "Arbeitgeber" mächtig Ärger. Aber selbst schuld. Schwarzarbeit ist nunmal verboten. Ich hätte gesagt ihre Unfallversicherung.


lukeskywalker1
beantwortet von lukeskywalker1 am 6. November 2009 10:50
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wenn sie nicht angemeldet ist, sie selber.


schlaubaerchen
beantwortet von schlaubaerchen am 6. November 2009 10:51
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Sie selber haftet bei unfällen.


moon73
beantwortet von moon73 am 6. November 2009 10:51
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Sie selbst. Sie sollte darauf bestehen, dass sie als Minijob angemeldet wird, dann ist sie nämlich auch versichert. Ansonsten sollte sie eine private Unfallversicherung abschließen.


anonym
beantwortet von JeanRutti am 6. November 2009 10:51
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auch wenn man privat putzt sollte der ag die jenige bei der unfallversciherung anmelden, es kann ja immer etwas passieren


anonym
beantwortet von nancyg am 6. November 2009 10:51
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das ist dein problem du kannst dich aber versichern lassen muß aber dein chef/chefin machen.


anonym
beantwortet von mig112 am 6. November 2009 10:52
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Die BG zahlt auch bei Schwarzarbeitern... unverständlicherweise!

Wenn sie aus Versehen etwas beschädigt, kann der Auftraggeber gar keine Ansprüche (lt. BGB) geltend machen.

Kommentar von GhastlyGherkinG am 6. November 2009 11:14

Aber fordet wenigstens alle Beiträge von dem "Arbeitgeber" nach :-)


anonym
beantwortet von Manne67 am 6. November 2009 10:52
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"Klar, es ist nicht angemeldet." Warum ist das klar? Das ist Schwarzarbeit wie es im Buche steht. Zunächst wird vermutlich (ohne Gewähr) die Kasse Deiner Nichte zahlen. Es kann aber vorkommen, dass die sich das Geld von Deiner Nichte wiederholt (und das ist nicht selten).


anonym
beantwortet von tanni67 am 6. November 2009 10:52
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Großes Pech! Für Schäden am Inventar haftet evtl. ihre private Haftpflichtversicherung, wenn sie eine hat. Über die Unfallversicherung ist sie nicht abgesichert, weil sie nicht gemeldet ist. Diese wäre sonst dafür zuständig bei Arbeitsunfällen!


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