Meine Nichte hat eine Putzstelle angenommen. Ein großes Haus mit vielem Nippes, vielen Treppen und Fenstern. Klar, es ist nicht angemeldet. Wer haftet nun, wenn sie z. B. da von einer Leiter fällt oder auf nassem Boden ausrutscht? Oder was ist, wenn sie was aus versehen kaputt macht?
Bei einem Unfall:
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Erleidet ein Schwarzarbeiter bei der Arbeit einen Unfall, bleibt es dabei, dass er den vollen Leistungsanspruch der gesetzlichen Unfallversicherung hat und die Berufsgenossenschaft den Schwarzarbeiter behandeln muss wie einen ordentlich versicherten Arbeitnehmer, der einen Arbeitsunfall erleidet. Die Berufsgenossenschaft kann aber jetzt alle entstehenden Kosten bei dem „Unternehmer“ einfordern, der die Schwarzarbeit in Auftrag gegeben hat. Als „Unternehmer“, der Dienst- oder Werkleistungen in Schwarzarbeit erbringen lässt, gilt derjenige, der für die von ihm beschäftigten Arbeitnehmer nicht ordnungsgemäß Beiträge entrichtet. Da die Beiträge für die Berufsgenossenschaft rückwirkend für das letzte Jahr entrichtet werden, wird für die nicht ordnungsgemäße Beitragsentrichtung auf die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge an die Einzugsstelle für die Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgestellt.
http://www.zdb.de/zdb.nsf/0/CF37D549F302D5A9C1256F810049D37E?openDocument
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wenn sie etwas kaputt macht evtl ihre Haftpflicht

Wenn sie was aus Versehen kaputt macht: Haftpflichtversicherung. Wenn sie einen Unfall hat: Niemand.
Diese Antwort erhält den ZONK!!!
gute frage. Erstmal bekommt sie und ihr "Arbeitgeber" mächtig Ärger. Aber selbst schuld. Schwarzarbeit ist nunmal verboten. Ich hätte gesagt ihre Unfallversicherung.

Sie selbst. Sie sollte darauf bestehen, dass sie als Minijob angemeldet wird, dann ist sie nämlich auch versichert. Ansonsten sollte sie eine private Unfallversicherung abschließen.
auch wenn man privat putzt sollte der ag die jenige bei der unfallversciherung anmelden, es kann ja immer etwas passieren
das ist dein problem du kannst dich aber versichern lassen muß aber dein chef/chefin machen.
Die BG zahlt auch bei Schwarzarbeitern... unverständlicherweise!
Wenn sie aus Versehen etwas beschädigt, kann der Auftraggeber gar keine Ansprüche (lt. BGB) geltend machen.
Aber fordet wenigstens alle Beiträge von dem "Arbeitgeber" nach :-)
"Klar, es ist nicht angemeldet." Warum ist das klar? Das ist Schwarzarbeit wie es im Buche steht. Zunächst wird vermutlich (ohne Gewähr) die Kasse Deiner Nichte zahlen. Es kann aber vorkommen, dass die sich das Geld von Deiner Nichte wiederholt (und das ist nicht selten).
Großes Pech! Für Schäden am Inventar haftet evtl. ihre private Haftpflichtversicherung, wenn sie eine hat. Über die Unfallversicherung ist sie nicht abgesichert, weil sie nicht gemeldet ist. Diese wäre sonst dafür zuständig bei Arbeitsunfällen!
Meine Frage jetzt: gilt das für alle Sparten, oder nur für das Baugewerbe?
Nein, das Gesetz ist Spartenübergreifend, war Zufall das ich nun diese Seite geöffnet habe.
Zu beachten ist auch, dass nicht nur dem "Arbeitgeber" unagenehme Folgen ins Haus stehen, auch der Arbeitnehmer macht sich strafbar.
Ganz besonders wenn er Sozialleistungen bezieht.
Falls er auch reell arbeiten geht, wird auch der richtige Arbeitgeber nicht begeistert sein und darf sogar kündigen.