Wer haftet bei Umzug für Transporter-Schaden?

3 Antworten

Schäden im Zusammenhang mit dem Gebrauch zulassungspflichtiger Kfz sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz der Privathaftpflichtversicherung ausgenommen. Daher besteht keine Möglichkeit, den Schaden über diese Versicherung abzuwickeln.

Rechtlich ist selbstverständlich der Vertragspartner des Mietwagenunternehmers verantwortlich. Es ist auch seine eigene Schuld, wenn er sich darauf einlässt, dass der Auftraggeber A "aus Kostengründen" auf die 20 € Mehrkosten der Vollkaskoversicherung verzichtete. Unter solchen Umständen würde ich mich nicht ans Steuer setzen.

Auch wenn ein Dritter einweist, ist der Fahrzeugführer für Schäden verantwortlich.

Die private Haftpflichtversicherung schließt schon aus dem Grund aus, dass dafür ja eine geeignete Versicherungsmöglichkeit besteht. Zusätzlich gilt natürlich die "Benzinklausel"

Nein, auf gar keinen Fall.

Der Schaden wurde eindeutig von B verursacht. Ob er von A eingewiesen wurde, und er fahrlässig gehandelt hat, spielt dabei keine Rolle.