Wer haftet bei Umzug für Transporter-Schaden?
Hallo,
ich hoffe, dass mir der ein oder andere hier weiterhelfen kann.
Folgender Fall: Person A möchte umziehen, hat aber keinen Führerschein und keine Kreditkarte und bittet daher Person B, einen Sprinter zu mieten und zu fahren. Bei einem Wendemanöver wird B von A eingewiesen, durch A's Fahrlässigkeit kommt es jedoch trotzdem zu einem Schaden am Heck des Sprinters. A und B waren sich vorher darüber einig, dass A für einen eventuell durch B verursachten Schaden aufkommen wird, da nur aus Kostengründen für A auf den Abschluss einer Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung verzichtet wurde. B ist selbstverständlich Vertragspartner der Autovermietung und wird daher auch von dieser in Anspruch genommen. Besteht die Möglichkeit, dass A's private Haftpflichtversicherung nun den Schaden B gegenüber übernimmt?
Vielen Dank im Voraus und einen schönen Sonntag!
3 Antworten
Schäden im Zusammenhang mit dem Gebrauch zulassungspflichtiger Kfz sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz der Privathaftpflichtversicherung ausgenommen. Daher besteht keine Möglichkeit, den Schaden über diese Versicherung abzuwickeln.
Rechtlich ist selbstverständlich der Vertragspartner des Mietwagenunternehmers verantwortlich. Es ist auch seine eigene Schuld, wenn er sich darauf einlässt, dass der Auftraggeber A "aus Kostengründen" auf die 20 € Mehrkosten der Vollkaskoversicherung verzichtete. Unter solchen Umständen würde ich mich nicht ans Steuer setzen.
Auch wenn ein Dritter einweist, ist der Fahrzeugführer für Schäden verantwortlich.
Die private Haftpflichtversicherung schließt schon aus dem Grund aus, dass dafür ja eine geeignete Versicherungsmöglichkeit besteht. Zusätzlich gilt natürlich die "Benzinklausel"
Nein, auf gar keinen Fall.
Der Schaden wurde eindeutig von B verursacht. Ob er von A eingewiesen wurde, und er fahrlässig gehandelt hat, spielt dabei keine Rolle.