Seit kurzem bin ich Pächter eines Freizeitgrundstücks mit Baumbestand. Sollte einer dieser Bäume morsch sein, wer ist für die Kosten des Fällens zuständig? Wer haftet für Sturmschäden und ähnliches?
ganz einfach den Pachtvertrag gegenseitig diesbezüglich präzisieren, auch hinsichtlich der Begutachtung/Fällung und Verwertung von Bäumen und Wiederaufforstung

In meinen Pachtverträgen ist das klar geregelt. Die Pflege des Grundstückes einschließlich der fachgerechten Beschneidung der Bäume sowie die Ziehung von Früchten obliegen stets dem Pächter. Das Gleiche gilt für den Abschluß erforderlicher Versicherungen. Lesen Sie einfach mal den Inhalt Ihres Pachtvertrages.

Kann man pauschal schwer sagen. Es kommt auch darauf an,
- was im Pachtvertrag steht,
- für wieviele Jahre der Pachtvertrag abgeschlossen wurde usw.
Im pachtvertrag steht dazu nichts.
Was hat das mit der Pachtzeit zu tun??
Läuft auf ein Jahr und verlängert sich stillschweigend um je ein Jahr
Sturmwolke am 8. November 2009 18:59 Na ja, ich denke, ein Pachtvertrag für ein Jahr würde anders beurteilt als einer über die berühmten 99 Jahre.
Vielleicht helfen Dir ja die "vertragstypischen Pflichten", die im BGB aufgelistet sind. Aber die können durch einzelvertragliche Regelungen auch überschrieben werden.
http://dejure.org/gesetze/BGB/586.html

Das sollte in Deinem Pachtvertrag stehen. Wenn nicht, einfach bei der Gemeinde nachfragen.

Wer haftet, wenn Du Dir ein Auto mietest?
Sturmwolke am 8. November 2009 18:47 Die Antwort hinkt etwas. Mietautos haben eine Vollkaskoversicherung ^^