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Wer haftet bei Pachtgrundstücken ?

gefragt von novabnovab am 08.11.2009 um 18:45 Uhr

Seit kurzem bin ich Pächter eines Freizeitgrundstücks mit Baumbestand. Sollte einer dieser Bäume morsch sein, wer ist für die Kosten des Fällens zuständig? Wer haftet für Sturmschäden und ähnliches?

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Recht x 35.330 Miete x 3.318 Pacht x 57

anonym
beantwortet von waltghaupt am 9. November 2009 14:33
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ganz einfach den Pachtvertrag gegenseitig diesbezüglich präzisieren, auch hinsichtlich der Begutachtung/Fällung und Verwertung von Bäumen und Wiederaufforstung


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 9. November 2009 09:09
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In meinen Pachtverträgen ist das klar geregelt. Die Pflege des Grundstückes einschließlich der fachgerechten Beschneidung der Bäume sowie die Ziehung von Früchten obliegen stets dem Pächter. Das Gleiche gilt für den Abschluß erforderlicher Versicherungen. Lesen Sie einfach mal den Inhalt Ihres Pachtvertrages.


Sturmwolke
beantwortet von Sturmwolke am 8. November 2009 18:50
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Kann man pauschal schwer sagen. Es kommt auch darauf an,
- was im Pachtvertrag steht,
- für wieviele Jahre der Pachtvertrag abgeschlossen wurde usw.

Kommentar von Simple_avatar3smallnovab am 8. November 2009 18:54

Im pachtvertrag steht dazu nichts.

Was hat das mit der Pachtzeit zu tun??

Läuft auf ein Jahr und verlängert sich stillschweigend um je ein Jahr

Kommentar von Bba8987526ced5f485043bf510da17cdsmallSturmwolke am 8. November 2009 18:59

Na ja, ich denke, ein Pachtvertrag für ein Jahr würde anders beurteilt als einer über die berühmten 99 Jahre.
Vielleicht helfen Dir ja die "vertragstypischen Pflichten", die im BGB aufgelistet sind. Aber die können durch einzelvertragliche Regelungen auch überschrieben werden.
http://dejure.org/gesetze/BGB/586.html


butz1510
beantwortet von butz1510 am 8. November 2009 18:47
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Das sollte in Deinem Pachtvertrag stehen. Wenn nicht, einfach bei der Gemeinde nachfragen.

Kommentar von Simple_avatar3smallnovab am 8. November 2009 18:50

Leider steht das nicht im pachtvertrag. Verpächterin ist nicht die Gemeinde, sondern eine Privatperson.

Kommentar von 92e2eae9d24c68dd12b7643f639b73e1smallbutz1510 am 8. November 2009 18:53

Dann musst Du das logischerweise mit der Person abklären.

Kommentar von Simple_avatar3smallnovab am 8. November 2009 18:55

Klingt logisch. Wollte mich vorher aber schlau machen ;)

Kommentar von 92e2eae9d24c68dd12b7643f639b73e1smallbutz1510 am 8. November 2009 18:58

Der Eigentümer muss Dir schon genehmigen, dass Du beispielsweise einen Baum abhackst. Denke, Du könnetst sonst Ärger bekommen...


ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 8. November 2009 18:46
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Wer haftet, wenn Du Dir ein Auto mietest?

Kommentar von Bba8987526ced5f485043bf510da17cdsmallSturmwolke am 8. November 2009 18:47

Die Antwort hinkt etwas. Mietautos haben eine Vollkaskoversicherung ^^


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