Es ist zwar ein konstruierter Fall aber naheliegend: Wir hatten vor kurzem einen dreistündigen Stromausfall, weil ein Bauer einen Baum umgesägt hat und der auf die Hochspannungsleitung fiel. Wenn ich jetzt in dieser Zeit Daten hätte verschicken müssen und wäre dazu wegen des Stromausfalls nicht in der Lage gewesen, hätte ich dann die Möglichkeit den Versorger oder den Verursacher dafür zu belangen?
In den allgemeinen Geschäftsbedingungen der EVUs (Elektrizitäts-Versorgungs-Unternehmen) gibt es Bestimmungen dafür. Für Stromausfälle, verursacht durch unsachgemäßes, oder grobfahrlässiges Verhalten haftet im Regressverfahren der Verursacher bis zu einer vertretbaren, eventuell in einem Gerichtsverfahren zu klärenden Schadenersatzhöhe. Bei höherer Gewalt - zum Beispiel Umknicken von Strommasten durch übermäßigen Schneefall - nicht. Bei Datenverlusten wird es schwierig, da nachgewiesen werden muß, daß eine USV (Unabhängige Spannungsversorgung der PCs) nicht weitergeholfen hätte bzw. in dem Ausmaße unzumutbar gewesen wäre.
Es gilt wie fast überall das Verursacherprinzip. Der tatsächlich entstandene Schaden muss jedoch nachgewiesen werden und auch, welche zumutbare Maßnahmen zur Schadensbegrenzung erfolgt sind. Diese könnten evtl. darin bestehen, dass mit dem Notebook zu einem Freund oder Bekannten gefahren wird und dort die Daten übermittelt werden. Dann muss lediglich dieser Aufwand erstattet werden evtl. plus angemessene Aufwandentschädigung für die Unannehmlichkeiten.

Das muss dann aber ein riesiger Baum gewesen sein, wenn er auf die Hochspannungsleitung gefallen war - die sind ja normalerweise in wenigstens 30 m Höhe!
Bei uns hat die 12kV-Leitung weniger als 10 m Höhe.