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Wer haftet bei Lieferverzug durch Stromausfall?

gefragt von yogitee am 27.04.2007 um 22:08 Uhr

Es ist zwar ein konstruierter Fall aber naheliegend: Wir hatten vor kurzem einen dreistündigen Stromausfall, weil ein Bauer einen Baum umgesägt hat und der auf die Hochspannungsleitung fiel. Wenn ich jetzt in dieser Zeit Daten hätte verschicken müssen und wäre dazu wegen des Stromausfalls nicht in der Lage gewesen, hätte ich dann die Möglichkeit den Versorger oder den Verursacher dafür zu belangen?


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anonym
beantwortet von kbra01 am 28. April 2007 00:01
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In den allgemeinen Geschäftsbedingungen der EVUs (Elektrizitäts-Versorgungs-Unternehmen) gibt es Bestimmungen dafür. Für Stromausfälle, verursacht durch unsachgemäßes, oder grobfahrlässiges Verhalten haftet im Regressverfahren der Verursacher bis zu einer vertretbaren, eventuell in einem Gerichtsverfahren zu klärenden Schadenersatzhöhe. Bei höherer Gewalt - zum Beispiel Umknicken von Strommasten durch übermäßigen Schneefall - nicht. Bei Datenverlusten wird es schwierig, da nachgewiesen werden muß, daß eine USV (Unabhängige Spannungsversorgung der PCs) nicht weitergeholfen hätte bzw. in dem Ausmaße unzumutbar gewesen wäre.


optimist
beantwortet von optimist am 28. April 2007 18:39
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Es gilt wie fast überall das Verursacherprinzip. Der tatsächlich entstandene Schaden muss jedoch nachgewiesen werden und auch, welche zumutbare Maßnahmen zur Schadensbegrenzung erfolgt sind. Diese könnten evtl. darin bestehen, dass mit dem Notebook zu einem Freund oder Bekannten gefahren wird und dort die Daten übermittelt werden. Dann muss lediglich dieser Aufwand erstattet werden evtl. plus angemessene Aufwandentschädigung für die Unannehmlichkeiten.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 28. April 2007 17:23
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Das muss dann aber ein riesiger Baum gewesen sein, wenn er auf die Hochspannungsleitung gefallen war - die sind ja normalerweise in wenigstens 30 m Höhe!

Kommentar von yogitee am 29. April 2007 21:31

Bei uns hat die 12kV-Leitung weniger als 10 m Höhe.


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