Wer haftet bei eventuellem Frostschaden an der Wasserleitung, wenn der betreffende Raum nicht beheizbar ist?

4 Antworten

Hi,

wende dich mit deinem Problem an ein Mieterverein in deiner Nähe, die können dir helfen und beraten.

Unabhängig der richtigen Antworten möchte ich auf ein gerade gefundenes Urteil bzgl. Frost, Versicherung zahlt nicht, Berufung und Oberlandesgericht verurteilt Versicherer:

http://vdmf.de/2016/frostschadenferienhaus-versichert/

Klar, hier ging es wohl darum, dass die Thermostate auf Sternstellung standen. Aber vielleicht hilft es Dir und ggf. dem Vermieter

Der Mieter ist für die ungenügende Isolierung einer Leitung nicht haftbar zu machen.

Wenn es sich um eine Kaltwasserleitung handelt, die in einem nicht beheizten Raum verläuft, so ist selbst eine 100 % - Dämmung ab einer bestimmten minus-Temperatur unwirksam.

Weil man nicht gegen Kälte dämmen kann, heißt die Isolierung im Fachdeutsch auch "Wärmedämmung". Diese verhindert die ungewollte Wärmeabgabe z.B. einer Rohres.

Der Vermieter muss dafür Sorge tragen, dass Leitungen richtig gedämmt sind oder (falls nicht ausreichend) sogar mit einer Begleitheizung ausgestattet sind, damit sie nicht einfrieren können.

Die Heizung der übrigen Wohnräume im abgesenkten Modus laufen zu lassen während Eurer Abwesenheit, ist ausreichend und Eure Pflicht, welcher Ihr somit nachgekommen seid. Daher ist bei ordnungsgemäßer Dämmung ein Einfrieren der Leitungen auszuschließen.

Dass die Leitung dennoch eingefroren ist, lässt sich auf bauliche Mängel zurückführen, für welche Ihr keine Verantwortung tragen könnt.

Völlig richtig ist ebenfalls, dass der unbeaufsichtigte Betrieb des Heizstrahlers über den Zeitraum von mehreren Tagen absolut indiskutabel ist und ein immenses Risiko darstellen würde - von den astronomischen Energiekosten mal ganz abgesehen.

Da Ihr also weder fahrlässig gehandelt habt noch absichtlich einen Schaden angerichtet habt, ist der Vermieter für die Instandsetzung der Wasserzufuhr zuständig und zwar schnellstmöglich und sowieso auf eigene Rechnung.

Grüße, ------>

das sehe ich als falsch geplanter Baumangel an sprich zu wenig Isolation bzw alternativ Warmwasserzirkulation mit 2 Rohr System. Ein Strahler der unnötig Strom auf eure Kosten verursacht ist keine Alternative für diesen Pfusch! Als "Notlösung" hätte um das Wasserrohr eine Heizwendel gelegt werden müssen die ab +4Grad das Einfrieren verhindert


Um den Vermieter zu motivieren teilt ihm mit dass dies mit dem Strahler nur gemacht wird wenn er die Stromkosten übernimmt ansonsten kürzt ihr die Miete