JW52399 am 20.11.2008 um 16:57 Uhr
Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein 6-Parteienhaus mit Eigentumswohnungen. Die bestehende Hausordnung zur Räumung bei Schnee und Eisglätte wird von einer Partei nicht eingehalten. Stürzt jetzt ein Passant und bricht sich das Bein, wer haftet: Die eine Partei oder alle 6 Eigentümer gemeinschaftlich...?????

Ich denke mal die eine Partei die zu diesem Zeitpunkt hätte räumen müssen...??

Derjenige, der seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist.
JW52399 am 20. November 2008 18:04 Ich nehme das auch an, aber ich muß es genau wissen....!!!! Wo kann ich das denn erfahren?

alle eigentümer mit der wohngebäudevers.
Maximus40 am 20. November 2008 17:03 Für solche Fälle kommt m.E. die private Haftpflichtvers. u. nicht die Wohngebäudevers. auf.
ich sag mal die wo dem monat dran waren als des passiert ist, würde ich mal sagen.
Richtig! DH
Jepp! DH!