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Wer haftet bei einem Sturz auf glattem oder nicht geräumten Bürgersteig?

gefragt von JW52399JW52399 am 20.11.2008 um 16:57 Uhr

Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein 6-Parteienhaus mit Eigentumswohnungen. Die bestehende Hausordnung zur Räumung bei Schnee und Eisglätte wird von einer Partei nicht eingehalten. Stürzt jetzt ein Passant und bricht sich das Bein, wer haftet: Die eine Partei oder alle 6 Eigentümer gemeinschaftlich...?????


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SusiTiger
beantwortet von SusiTiger am 20. November 2008 16:58
3x
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Hilfreichste Antwort

Ich denke mal die eine Partei die zu diesem Zeitpunkt hätte räumen müssen...??

Kommentar von Cb359b079859a8b6e10f5a9ce118d6b7smallRamsesII am 20. November 2008 16:58

Richtig! DH

Kommentar von 27e2430137aafcdababea4c2adbb79ebsmallMaximus40 am 20. November 2008 17:03

Jepp! DH!


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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 20. November 2008 16:59
5x
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Derjenige, der seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist.

Kommentar von 192e3079cade4d444b9d9e7a0ecd582csmallJW52399 am 20. November 2008 18:04

Ich nehme das auch an, aber ich muß es genau wissen....!!!! Wo kann ich das denn erfahren?


malli
beantwortet von malli am 20. November 2008 16:58
1x
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alle eigentümer mit der wohngebäudevers.

Kommentar von 27e2430137aafcdababea4c2adbb79ebsmallMaximus40 am 20. November 2008 17:03

Für solche Fälle kommt m.E. die private Haftpflichtvers. u. nicht die Wohngebäudevers. auf.


Lucachef
beantwortet von Lucachef am 20. November 2008 17:00
0x
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ich sag mal die wo dem monat dran waren als des passiert ist, würde ich mal sagen.


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