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Wer haftet bei einem selbstverschuldeten Unfall während einer Probefahrt?

gefragt von Gerowinger am 20.01.2008 um 17:38 Uhr

Wenn ich ein Fahrzeug vorm Kauf probefahre und einen Unfall verschulde, wer haftet dann?


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HerrLich
beantwortet von HerrLich am 20. Januar 2008 17:41
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Na Du haftest natürlich. Meistens muss man vor Probefahrt eine Regelung dazu unterschreiben. Schau' da mal rein.


tradaix
beantwortet von tradaix am 20. Januar 2008 18:40
3x
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Haftung bei Probefahrten

Ausser der Suche nach einem günstigen Autokredit gehört eine Probefahrt mit dem Wunschfahrzeug für die meisten Interessenten zu den wichtigsten Entscheidungskriterien bei der Autofinanzierung.

Da sich die Frage der Haftung bei Probefahrten in der Vergangenheit hin und wieder als Problem erwiesen hat, sollte die Haftung vor Beginn der Probefahrt zwischen Fahrzeuginhaber und Kaufinteressent geklärt werden.

Um rechtliche Unklarheiten zu vermeiden und die Haftung des Interessenten zu begrenzen, können Sie das Formular "Haftungsausschluss bei Probefahrten" verwenden. (...)

http://www.autokredit-magazin.com/haftungsausschluss-probefahrt.htm


anonym
beantwortet von smikschl am 20. Januar 2008 17:46
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Das kann Dir nur der "Vertrag" respektive das Schreiben beantworten, welches Du vor der Probefahrt unterschrieben hast!

In der Regel haben diese Fahrzeuge ein rotes Nummernschild an dem eine Versicherung hängt. Ich weiß allerdings nicht wie diese Fahrzeuge versichert werden müssen. Im Zweifel am Besten einen Anwalt fragen!


HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 20. Januar 2008 18:29
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Normalerweise Du als Verursacher, aber wenn die Firma einen Vertrag abgeschlossen hat, dann ist da auch geregelt, wie der Schaden reguliert wird. Normalerweise sind die versichert, Du zahlst nur den Selbstbehalt!


anonym
beantwortet von mini1 am 1. März 2008 06:03
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ich hafte dann


anonym
beantwortet von flowermobil am 17. März 2008 23:20
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Hier ein Link zur Haftung bei einer Probefahrt:

http://www.mymobil.de/probefahrt/haftung.html


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