Wer haftet bei Autoschaden auf Firmengelände?

6 Antworten

Gehe zur Polizei und erstatte eine Anzeige. Dann kannst es deiner Vollkasko-Versicherung melden. Ob es sich jedoch lohnt, über die Versicherung abzuwickeln, wird dein Versicherungsmakler dir sagen können.

Hallo achja,

das ist ja total ärgerlich :((

Gibt's eine Überwachungskamera auf dem Firmengelände? Vllt. gibt es Aufnahmen, die die Polizei sich einmal näher ansehen könnte?

Wenn der Verursacher nicht gefunden werden kann, würde nur eine Vollkasko die Reparaturkosten für dich übernehmen. Dann müsstest du aber die Selbstbeteiligung berappen und deine SF-Klasse würde zurückgestuft. Ich denke nicht, dass sich das bei geschätzen Reparaturkosten von 500 Euro lohnt.

Ich würde dir trotzdem empfehlen, bei deiner Versicherung anzurufen. Bei manchen Anbietern hat man eine Art "Parkschadenschutz" inklusive. Darüber kann man kleinere Dellen und Kratzer über ein "Smart-Repair-Verfahren" beheben lassen. Man zahlt nur eine geringe Pauschale (bei uns sind es 50 Euro). Den Rest übernimmt die Versicherung. Die SF-Klasse bleibt unverändert.

Ich drücke dir die Daumen, dass die Sache schnell und preisgünstig aus der Welt ist.

Viele Grüße

Lydia vom DEVK-Team

P.S: Leider wurde ich aus deinem Satz "Die Kratter sind so tief das sie noch
chr. weg poliert werden können" nicht ganz schlau;) Ich hoffe, meine Antwort passt trotzdem.

Hallo, das war wieder diese dumme Schreibkorrektur.Es sollte heißen, dass die Kratzer zu tief sind um sie weg polieren zu können. Dann hätte eine gute Politur gereicht und die Kratzer wären weg gewesen, so muss lackiert werden.Ich bin bei der Huk24, mal sehen ob die das mit dem Smartrepair machen.
Danke Gruß

Für einen Schaden haftet immer der Verursacher. 

Das heisst, es haftet der, der dir die Kratzer reingezogen hat. Dein Arbeitgeber haftet nur dann, wenn er ihm obliegende Pflichten verletzt. Davon ist hier wohl nicht auszugehen. 

Kann der Verursacher nicht ermittelt werden, wirst du auf dem Schaden sitzen bleiben oder deine evtl. vorhandene Kasko-Versicherung bemühen müssen. Das aber wird sich aufgrund des geringen Schadens und der Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt wohl kaum rechnen. 

Solltest Du mit Wissen des Parkplatzbesitzers parken, handelt es sich um eine eingebrachte Sache. Wenn Du eine Vollkasko-Versicherung hast, bezahlen die den Schaden. Ob dabei eine Rückstufung des Schadenfreiheit-Rabattes erfolgt, musst Du bei Deiner Vers. erfragen.

Deine Kaskoversicherung, wenn du eine hast. Oder wenn du den Schuldigen findest,.dessen Versicherung.

Deine Firma haftet da nicht, wen du das gehofft hast.