Wenn bei einem nächtlichen Wohnungsbrand jemand zu Schaden oder gar zu Tode kommt, weil die Haustür abgeschlossen war – wer haftet dann? Der Hausverwalter, der das Abschließen angeordnet hat, oder der Mieter, der tatsächlich am Abend zuvor abgeschlossen hat?

das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun..haften tut derjenige, der für den Brand verantwortlich ist...
Auf dieser Seite wird ausführlich auf die Problematik verschlossener Haustüren (Sicherheitsbedürfnis der Bewohner - Brandschutzbestimmungen) eingegangen und unter dem Punkt "Konsequenzen" sind auch die rechtlichen Folgen beschrieben:
http://www.verwalter-kompetenz.de/infohbewohner/brandschutzhaustuer.pdf

Wie kann man für den Tod eines Menschen haften? Meinst du jetzt versicherungstechnisch?
gertrude2 am 14. Mai 2008 08:12 guten morgen hummelchen ;)
Nein, ich meine strafrechtlich. Die rechtlichen Bestimmungen lauten, dass Fluchtwege (in diesem Fall die Haustür) jederzeit ohne Schlüssel benutzbar sein müssen. Auch ein Schlüsselkasten mit einzuschlagender Scheibe sei nicht zulässig, da man den wegen Rauchentwicklung eventuell nicht sieht.
kommt darauf an um welche türe es sich handelt, ist es die eigene wohnungstüre oder eine türe die für mehrere parteien zugänglich ist...
Um die Haustür zur Straße, die alle Mieter benutzen. Die darf laut Gesetz nicht abgeschlossen sein, wenn Sie kein so genanntes Panikschloss hat.
du hast doch einen schlüssel und sonst sehe ich das so wie andreas48
Es haftet der Verursacher. Ich würde die Tür einfach nicht abschließen. Wenn der Verwalter das Abends selber macht weißt Du auch wer der Verursacher ist.
Der Hausverwalter haftet sowieso nicht, da er nur die Beschlüsse des oder der Eigentümer befolgt

Bei Lebensgefahr darf die Haustür mit Gewalt geöffnet werden.Warum soll einer für eine verschlossene Tür haften? Das Zuschließen dient doch der Sicherheit.
DH!