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Wer haftet bei abgeschlossener Haustür?

gefragt von steffenk am 14.05.2008 um 8:08 Uhr

Wenn bei einem nächtlichen Wohnungsbrand jemand zu Schaden oder gar zu Tode kommt, weil die Haustür abgeschlossen war – wer haftet dann? Der Hausverwalter, der das Abschließen angeordnet hat, oder der Mieter, der tatsächlich am Abend zuvor abgeschlossen hat?


Reply


andreas48
beantwortet von andreas48 am 14. Mai 2008 08:18
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das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun..haften tut derjenige, der für den Brand verantwortlich ist...

Kommentar von 06bfae7f485c331637156f22b5adcda0smallStarbuck am 14. Mai 2008 08:22

DH!


anonym
beantwortet von Auskunft am 14. Mai 2008 08:33
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Auf dieser Seite wird ausführlich auf die Problematik verschlossener Haustüren (Sicherheitsbedürfnis der Bewohner - Brandschutzbestimmungen) eingegangen und unter dem Punkt "Konsequenzen" sind auch die rechtlichen Folgen beschrieben:

http://www.verwalter-kompetenz.de/infohbewohner/brandschutzhaustuer.pdf

Kommentar von steffenk am 14. Mai 2008 09:01

Vielen Dank. :-)

Kommentar von Simple_avatar4smallanjanni am 14. Mai 2008 11:36

Hui - der Artikel hat mich jetzt auch ans Nachdenken gebracht!


Hummelchen28
beantwortet von Hummelchen28 am 14. Mai 2008 08:11
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Wie kann man für den Tod eines Menschen haften? Meinst du jetzt versicherungstechnisch?

Kommentar von 07b6983d22e967beab2f3a156800f5a1smallgertrude2 am 14. Mai 2008 08:12

guten morgen hummelchen ;)

Kommentar von steffenk am 14. Mai 2008 08:24

Nein, ich meine strafrechtlich. Die rechtlichen Bestimmungen lauten, dass Fluchtwege (in diesem Fall die Haustür) jederzeit ohne Schlüssel benutzbar sein müssen. Auch ein Schlüsselkasten mit einzuschlagender Scheibe sei nicht zulässig, da man den wegen Rauchentwicklung eventuell nicht sieht.


dernettevonnebenan
beantwortet von dernettevonnebenan am 14. Mai 2008 08:15
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kommt darauf an um welche türe es sich handelt, ist es die eigene wohnungstüre oder eine türe die für mehrere parteien zugänglich ist...

Kommentar von steffenk am 14. Mai 2008 08:33

Um die Haustür zur Straße, die alle Mieter benutzen. Die darf laut Gesetz nicht abgeschlossen sein, wenn Sie kein so genanntes Panikschloss hat.


timroger
beantwortet von timroger am 14. Mai 2008 08:24
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du hast doch einen schlüssel und sonst sehe ich das so wie andreas48





anonym
beantwortet von AALFI am 14. Mai 2008 08:33
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Es haftet der Verursacher. Ich würde die Tür einfach nicht abschließen. Wenn der Verwalter das Abends selber macht weißt Du auch wer der Verursacher ist.


Mismid
beantwortet von Mismid am 14. Mai 2008 09:38
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Der Hausverwalter haftet sowieso nicht, da er nur die Beschlüsse des oder der Eigentümer befolgt


ernafragt
beantwortet von ernafragt am 21. Mai 2008 12:21
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Bei Lebensgefahr darf die Haustür mit Gewalt geöffnet werden.Warum soll einer für eine verschlossene Tür haften? Das Zuschließen dient doch der Sicherheit.


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