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Wer es findet darf es behalten...

gefragt von Ferdinand1997Ferdinand1997 am 18.05.2009 um 14:26 Uhr

...stimmt das?


Support
Kommentar zur Frage vom Support

Liebe/r Ferdinand1997,

welchen Rat suchst Du mit Deiner leider zu knapp gehaltenen Frage? Wenn Du hilfreiche Antworten und ernstgemeinten Rat suchst, solltest Du Deine Frage(n) künftig im Beschreibungsfeld mehr präzisieren. Bitte achte in Zukunft darauf.

Vielen Dank für Dein Verständnis.

Und viele Grüße

Ben vom gutefrage.net-Support

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anonym
beantwortet von mig112 am 18. Mai 2009 13:25
1x
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Ja, trifft auf jeden Schreibfehler zu!!!


Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 18. Mai 2009 14:27
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nein, denn es ist Fundunterschlagung.


1hoss43
beantwortet von 1hoss43 am 18. Mai 2009 14:27
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Stimmt! Das gilt aber nur für Rechtschreibfehler!!


Decernent
beantwortet von Decernent am 18. Mai 2009 14:28
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Wenn es unter 10€ Wert hat dann ja. Aber alles Andere zum Fundamt. Dort kannst Du einen Antrag stellen, dass die Fundsache nach 6 Monaten dir gehört, wenn sich keiner deswegen meldet. (Aber was wieviel Wert hat, vorallem Persönlichen, ist manchmal schwer nachzuvollziehen. Also besser immer ins Fundamt.)


anonym
beantwortet von triops am 18. Mai 2009 14:28
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Nein. Es ist die menschliche Kollanz auf die alle bauen. Also gib zurück was auch immer du gefunden hast. Es gibt auch Fundbüros.


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