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Wer erstattet die Kosten, die für die Bewerbung (Porto, Anreisekosten fürs Interview) anfallen?

gefragt von Franziska82Franziska82 am 01.06.2008 um 16:49 Uhr

Muss der potenzielle Arbeitgeber, der mich zum Vorstellungsgespräch einläd die Kosten für die Anfahrt / Übernachtung etc. übernehmen?

Oder zahlt das Arbeitsamt?

Lieben Dank!


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Smash
beantwortet von Smash am 1. Juni 2008 16:55
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Initiativbewerbung von Dir: Du trägst selbstverständlich die Kosten, falls der Arbeitgeber sich nicht bereit erklärt hat, dafür aufzukommen Einladung zu einem Vorstellungsgespräch durch den Arbeitgeber auf Grund eines Stellenangebotes: Arbeitgeber trägt im angemessenen Umfang die Kosten, sofern er nicht vorher eine Kostenübernahme abgelehnt hat. Angemessen heißt, z. B. Bahnfahrkarte 2. Klasse, ggf. Unterbringung in einem Mittelklassehotel. Das Arbeitsamt zahlt nichts. Es muß ja nicht immer und überall der Staat zahlen. Manchmal muß man leider auch selber das Portemonai zuücken.

Kommentar von jotde01 am 1. Juni 2008 17:07

genau...

Kommentar von B751f2a0075628b54fa2207986e59cf1smallTeddylein am 2. Juni 2008 23:02

Falsch. Das Arbeitsamt erstattet solche Kosten seit jeher (siehe meine komplette Antwort).


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 1. Juni 2008 20:51
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Das kannst du doch bei deiner Einkommen-Erklärung als "Sonder-Ausgaben" absetzen, wenn es der Arbeitgeber nicht freundlicherweise erstattet.


anonym
beantwortet von LisaImNetz am 1. Juni 2008 16:52
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Zumindest die Anreise zahlt eigentlich immer der potentielle Arbeitsgeber. Ich bin mir nicht sicher ob es seine Pflicht ist, aber die meisten machen das. Bei Übernachtungen sieht es schon anders aus. Wenn du zwingend übernachten musst, würde ich vorher mal nachfragen, aber ich denke viele werden diese Kosten nicht übernehmen. Bewerbungskosten wie Porto musst du allerdings selbst zahlen.

Kommentar von B751f2a0075628b54fa2207986e59cf1smallTeddylein am 2. Juni 2008 23:02

Das Arbeitsamt erstattet solche Kosten seit jeher (siehe meine komplette Antwort).


anonym
beantwortet von Luctor am 1. Juni 2008 16:53
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Ich denke die kosten sollten es einem für eine Arbeitsstelle wert sein!


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 1. Juni 2008 17:01
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Es gibt hierzu keine Regel und kein Gesetz, dass ein potenzieller AG die Kosten übernehmen muss.Die meisten Unternehmen übernhemen die Fahrtkosten.

Du willst doch ein Arbeit. Warum soll dir da jemand noch was für Bewerbung und Vorstellung bezahlen dafür. Was ist denn das für eine Einstellung. Du bist auf dieser Welt für dich selbst verantwortlich.



Teddylein
beantwortet von Teddylein am 2. Juni 2008 23:01
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Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende sowie Ausbildungsuchende können zur Beratung und Vermittlung unterstützende Leistungen, wie Bewerbungs- und Reisekosten erhalten, soweit der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht oder voraussichtlich nicht erbringen wird.

Als unterstützende Leistungen können Kosten

für die Erstellung und Versendung von Bewerbungsunterlagen (Bewerbungskosten), im Zusammenhang mit Fahrten zur Berufsberatung, Vermittlung, Eignungsfeststellung und zu Vorstellungsgesprächen (Reisekosten) übernommen werden.

Bewerbungskosten können bis zu einem Betrag von 260 Euro jährlich übernommen werden. Die Agenturen für Arbeit haben die Möglichkeit, Bewerbungskosten pauschaliert zu erbringen.

Als Reisekosten können die berücksichtigungsfähigen Fahrkosten übernommen werden. Bei mehrtägigen Fahrten kann gegebenenfalls zusätzlich ein Tagegeld von 16 Euro (bei ganztätiger Abwesenheit), für den Tag des Antritts und den Tag der Beendigung der Fahrt ein Betrag von 8 Euro erbracht werden. Daneben können die Übernachtungskosten berücksichtigt werden.

Anträge zu diesen Leistungen werden nach vorangegangener Beratung von den örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit ausgegeben. Sie stehen nicht im Internet zur Verfügung.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_25874/zentraler-Content/A04-Vermittlung/A044-Ver...


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