Wer erhält das Sparbuch? Die Mutter hat ein Sparbuch für den Sohn angelegt.Jetzt ist der Sohn verstorben,wer kann über das Geld des Sparbuches verfügen? Die Mutter als Einzahler oder die Ehefrau des Sohnes?

Wenn es auf den Namen des Sohnes läuft, dann ganz normal nach Erbfolge, also seine Ehefrau.
Es muss geklärt sein, ob der Sohn ein Testament hinterlegt hat oder nicht. Sonst läuft es wie "luise" erklärt hat.
Ein Testament ist da.Aber das Sparbuch ist in den Händen der Mutter.Kann sieh Ihr gespartes wieder für sich holen?
Wieselchen1 am 29. Februar 2008 07:41 Es ist ja nicht "ihr" Gespartes, sondern das was sie für ihren Sohn gespart hat, also hat sie das Geld an ihn verschenkt. Wer dies dann nach seinem Tod bekommt, liegt nicht mehr in der Entscheidungsmacht der Mutter sondern in den Bestimmungen des Testamentes.
Das Sparbuch muss normalerweise die Ehefrau erhalten.

Wenn nichts testamentarisch geregelt ist, erhält dies die Ehefrau.

Wie Luise schon erklärt hat muß sie der eigentümer des S.buches sein wenn sie es behalten will.
Das Sparbuch steht der Mutter zu , durch ein Urteil vom BGH 18.01.05 AZ: XZR264/02 weil sieh die alleinige Einzahlerin war.
Wie sieht es mit dem Gläubigerrecht der Mutter aus?Wieso steht es ihr nicht zu?
Gläubiger bedeutet, die Mutter hat ihm das Geld geliehen, dann hat sie natürlich Anspruch auf die Rückzahlung aus einem etwaigen Erbe. Aber eine monatliche Einzahlung auf ein Konto dürfte wohl eine monatliche Schenkung sein, wenn das Konto schon auf den Sohn läuft. Wenn das Konto auf die Mutter läuft ist das Geld ihres, weil sie dann das Geld erst später im Ganzen geschenkt hätte. Aber das Nachlassgericht und die Bank weiß mehr dazu.
Die Bank möchte das Geld von der Mutter haben,weil sieh es nach dem Tod auf ihr Sparbuch für sich zur Alterssicherung behält. Geht das?
Selbstverständlich kann die Bank das. Das Geld gehört zum Nachlass und die Ansprüche werden vom Nachlassgericht im Amtsgericht geklärt. Ohne Testament und Ehevertrag oder besondere Vereinbarung oder Zweckbestimmung des Sparbuches wird wohl die Ehefrau erben. Wenn die Ehefrau dann das Sparbuch der Mutter wieder schenkt, dann ist das wohl so möglich. Aber erbberechtigt ist wahrscheinlich zunächst die Ehefrau und die Bank muss die Konten sperren (auch das auf ihn lautende Sparkonto), bis der Nachlass geklärt ist.
Durch ein Urteil vom 18.01.05 BGHAZ:xzr264/02 steht das Sparbuch ganz klar der Mutter zu.