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Wer Erfahrung mit der Mitfahrzentrale NIMIMIT?

gefragt von osterman am 18.10.2008 um 12:16 Uhr

kann man da gut mitfharen?


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seneca
beantwortet von seneca am 18. Oktober 2008 12:20
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Die Postkutsche mag gar teuer sein, doch bietet sich gelegentlich ein Fuhrwerk an, den armen Tropf ein Stück des Weges zu fahren. Das Zwischennetz sei hier empfohlen, und die Seite, dich ich fand, und wo man meine Wünsche erfüllt, die lautet: www.mitfahrzentrale.de


anonym
beantwortet von zenitsprung am 18. Oktober 2008 12:17
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ACHTUNG! Zwei-Jahres-Vertrag für über 200 Euro


Viala
beantwortet von Viala am 18. Oktober 2008 12:19
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anonym
beantwortet von tanne33 am 30. Oktober 2008 12:06
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Hatte mich eingeloggt, somit den Vertrag abgeschlossen. Zuerst widerrief ich per Mail. dann telefonisch. - erfolglos. Mehrfaches fristgerechtes eingeschriebenes "Widerrufen" blieb ohne Antwort. Inhalt war ein fristgerechter Widerruf. Ich erklärte dass ich die Mahnungen als hinfällig betrachte.

Schließlich half "Anton Pünktchen" ( hier im Chat) mit Beschreibung der Rechtslage und deren Ablauf in solchen Fällen.

Außerdem sollte man bedenken, wenn man fristgerecht gekündigt hat kann ich dies auch im Gerichtsfall nachweisen. Die sollen mir erst mal das Gegenteil beweisen. Außerdem ist ein Rechtsanwalt nicht nötig. Eskönnte möglich sein, daß wenn dieser ein Schreiben aufsetzt der Gegner gegebenenfalls gezwungen ist zu reagieren. Das verursacht beim Gegner Kosten, die er wahrscheinlich erst recht wieder zurück möchte. Mein Werdegang mit "nimimit" war folgender: Mahnung, Mahnung, Mahnung, Schreiben der Rechtsanwältin Katja Günther auch eine Mahnung. Ich habe auf alles nicht reagiert, da die Rechtslage klar ist. Seither nie wieder was gehört. Eingeloggt war ich Anfang Juli letzes Schreiben von Frau Günther war Ende August 2008. Habe ruhe.

Alles Gute


anonym
beantwortet von tanne33 am 30. Oktober 2008 12:16
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Hatte mich eingeloggt, somit den Vertrag abgeschlossen. Zuerst widerrief ich per Mail. dann telefonisch. - erfolglos. Mehrfaches fristgerechtes eingeschriebenes "Widerrufen" blieb ohne Antwort. Inhalt war ein fristgerechter Widerruf. Ich erklärte dass ich die Mahnungen als hinfällig betrachte.

Schließlich half "Anton Pünktchen" ( hier im Chat) mit Beschreibung der Rechtslage und deren Ablauf in solchen Fällen.

Grundsätzlich sollte man bedenken, wenn man fristgerecht gekündigt hat kann man dies auch im Gerichtsfall nachweisen. Die sollen mir erst mal das Gegenteil beweisen. Außerdem ist ein Rechtsanwalt in diesem Fall nicht nötig. Es könnte möglich sein, daß wenn dieser ein Schreiben aufsetzt der Gegner gegebenenfalls gezwungen ist zu reagieren. Das verursacht beim Gegner Kosten, die er wahrscheinlich erst recht wieder zurück möchte. Mein Werdegang mit "nimimit" war folgender: Mahnung, Mahnung, Mahnung, mal heftig mal süß. Schließlich ein Mahnschreiben der Rechtsanwältin Katja Günther. Ich habe auf alles nicht reagiert, da die Rechtslage klar ist. Seither nie wieder was gehört. Eingeloggt war ich Anfang Juli letzes Schreiben von Frau Günther war Ende August 2008. Habe seither Ruhe.

Alles Gute



igormil
beantwortet von igormil am 28. Mai 2009 02:50
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Hier noch der Fernsehbeitrag über nimimit - http://www.mil-blog.de/?p=2467


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