gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Wer erbt Eigenheim?

gefragt von Habibi110Habibi110 am 24.06.2009 um 13:12 Uhr

Hallo, meine Schwester hat ein Eigenheim gebaut und nun wird sie bald heiraten. Sie hat eine Tochter und auch der neue Ehemann hat ein Kind. Zählt das Eigenheim als Zugewinn in der neuen Ehe? Wer und wie wird geerbt, wenn meine Schwester und ihr Mann angeblich zusammen verunglücken oder so, was wir natürlich nie hoffen! Sie ist sich unsicher dsarüber. Was kann Sie machen, damit nur ihre Tochter alleine das Eigenheim erbt? Danke für die Infos!


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Erbrecht (566)
Eigenheim (108)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


bluna83
beantwortet von bluna83 am 24. Juni 2009 13:15
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

naja kommt darauf an ob ihr Ehemann auch an dem Bau beteiligt ist/war

Kommentar von bijou1020 am 24. Juni 2009 13:16

ja, hat sie das Haus alleine gebaut und alleine finanziert ?

Kommentar von 126cd14932499974b65faf2e78bc22e7smallHabibi110 am 24. Juni 2009 13:22

Ja sie hat es alleine finanziert und steht auch im Grundbuch nur auf Ihren Namen!


anonym
beantwortet von crohnie2 am 24. Juni 2009 13:17
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

einen Ehe und Erbvertrag abschließen, oder Gütertrannung vereinbaren, verursacht vllt erstmal "Schmerzen", dann hat man aber wirklich "Butter zu die Fische" getan.


ErsterSchnee
beantwortet von ErsterSchnee am 24. Juni 2009 13:20
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn sie das alleine gebaut hat, ist normalerweise ihre Tochter auch alleinige Erbin. Wenn Deine Schwester jetzt aber kurz vor ihrem Mann verstirbt (was bei Unglücken ja sein kann), dann erbt die Tochter nur die Hälfte, die andere Hälfte geht an den Mann und danach an dessen Kind.

Ausschließen kann man sowas nur mit einem Testament.

Kommentar von 126cd14932499974b65faf2e78bc22e7smallHabibi110 am 24. Juni 2009 13:23

Reicht ein Testament was man daheim verschlossen hinterlegt oder muß man eins beim Notar machen?

Kommentar von thomaszg2872 am 27. August 2009 18:26

naja daheim verschlossen hinterlegen, kann wegkommen, hinterlegt es bitte beim amtsgericht. das neueste (letzte) zählt.

Kommentar von 126cd14932499974b65faf2e78bc22e7smallHabibi110 am 24. Juni 2009 13:24

Wie sieht es denn mit den Pflichtteilen aus? Steht der Tochter des zukünftigen Ehemannes ein Pflichtteil zu und wenn ab wann?

Kommentar von C254f51b581787a235b4bcf0116d9242smallErsterSchnee am 24. Juni 2009 13:25

Da soll sie sich besser von einem Notar beraten lassen, damit auch wirklich alles so läuft, wie sie es sich vorstellt. Ich weiß, daß das eine Menge Geld ist - aber dann hat sie die Sicherheit, daß ihre Tochter auch wirklich irgendwann die Hütte komplett bekommt!

Kommentar von bijou1020 am 24. Juni 2009 13:43

der Tochter des Ehemanns steht ein Pflichtteil zu von seinem Vermögen,wenn er stirbt. Deine Schwester soll zu einem Notar gehen,soviel kostet das nicht, wenn man bedenkt, das man damit alle Streitigkeiten im Vorfeld bereinigt. Ich habe für ein Testament ( bei einer 100000.-- Wohnung ) 90 .-- euro bezahlt.Und der Notar kann ihr alle Angst nehmen.

Kommentar von 126cd14932499974b65faf2e78bc22e7smallHabibi110 am 24. Juni 2009 13:55

Danke sehr! ich werde es ihr so ausrichten!


Viadrus
beantwortet von Viadrus am 7. Juli 2009 16:14
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das Eigenheim gehört nicht zum Zugewinn, sondern zum Anfangsvermögen, das in die Ehe hineingebracht wird. Falls es vor der Ehe ihr Alleineigentum war, wird das auch durch die Eheschließung so bleiben. Eine Zugewinngemeinsschaft ist ja auch nichts anderes als eine Gütertrennung. Was mir vor der Ehe gehörte, gehört mir (und sonst niemandem)auch nach der Hochzeit. Ich würde ein Testament verfassen, in dem steht: "Meine Tochter XY soll das Haus samt Grundstück in der Sowiesostr. 101 erben". Das geht notfalls auch ohne Notar, aber gerade bei solchen Vermögenswerten wäre es schon sinnvoll, sich dort Rat zu holen.


anonym
beantwortet von holdiran am 25. Oktober 2009 20:08
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ist es nicht so das dem Ehemann bzw.dessen Kind ein Teil der Wertsteigerung des Hauses zusteht. das heisst vom Tag der Ehe an, bis sagen wir mal 10 Jahre,dann verstirbt die Frau dann wird der Wert des Hauses bei Bezug genommen Beispiel 100.000 Euro in Zehn Jahren ensteht eine Wertsteigerung im Jahr ca.2% (kommt auf die Lage des Hauses an) wären bei 10 Jahren ca.20.000 Euro und von dieser Summe steht dem Kind ein Pflichtanteil zu

Gruß Thomas


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.