elsni am 17.01.2009 um 12:39 Uhr
Wer erbst das Familienstammbuch wenn als einzige Erben der leibliche Enkel und die zweite Ehefrau des Erblassers existieren?

Der Enkel ist Verwandter. Ich glaube nicht, dass es dafür Vorschriften gibt.
ich denke, es wäre das beste, davon Abschriften machen zu lassen und die Kosten zu teilen
Diese Lösung find ich gut. Die Ehefrau erbst vermutlich wenns entschieden werden muß. Aber Abschriften sind doch in Ordnung. Vielleicht legt sie auch keinen Wert drauf.