Meine Großmutter ist 90 Jahre, lebt noch alleine und ich denke es wäre langsam mal sinnvoll, dass vielleicht 1 oder 2 x am Tag ein Pflegedienst bei ihr reinschaut. Wer entscheidet das? Arzt? Krankenkasse? Und wer bezahlt das?

Wende Dich mal an die Krankenkasse, die prüfen dann die Pflegebedürftigkeit.

Solange sich Deine Oma noch alleine waschen, anziehen usw. kann, und dafür nicht mehr als 45 Min. am Tag Hilfe benötigt - und das prüft der MDK der Pflegekassen sehr genau nach - hat sie keine Chance auf Einstufung einer Pflegestufe.
Erst aber der 46. Minute Grundpflege!! (dazu gehört, Waschen, anziehen, Hautpflege, Mundpflege, Kämmen, Haarwäsche usw). Der täglich Mindestaufwand muss insgesamt 90 Minuten betragen (dazu gehört dann putzen, einkaufen usw.)
Einen ambulanten Pflegedienst kann aber jeder in Anspruch nehmen. Dann eben selber bezahlen. Dieser kann dann auch beraten, ob es einen Sinn hat, Pflegestufe zu beantragen. Wende Dich direkt an einen ambulanten Dienst. Wenn sie keine medizinische Hilfe braucht, hat es nichts mit dem Arzt zu tun! Antrag auf Pflegestufe stellt nicht der Arzt!
Erst mal sollte man sie selber fragen.Sollte Sie nicht damit einverstanden sein, kann man den Hausarzt um Rat fragen und mit Ihm darüber reden.Zahlen tut die Krankenkasse einen Zuschuss nach Einstufung einer Pflegestufe.Die Pflegestufe wird vom Medizinischen Dienst-schickt die KK eingestuft.Erkundige dich bei der Krankenkasse und besprich die Sache mit dem Hausarzt Deiner Oma.

der erste anlaufpunkt ist der hausarzt, dort erfährst du alles weitere.
wenn der arzt das befürwortet, zahlt die krankenkasse bis zur feststellung der evtl. pflegestufe eine haushaltshilfe und pflegeperson.

Du musst mit deiner Oma zum Arzt gehen. Der schreibt ein kurzes Gutarten. Das geht zur Pflegekasse mit dem Antrag einer Pflegestufe. Dann kommt ein Arzt oder eine Pflegfachkraft zur Begutachtung deiner Oma raus. Der teilt sie in eine Pflegestufe ein. Dementsprechend bekommt ihr dann mehr oder weniger Geld. Mit diesem Geld könnt ihr dann einen Pflegedienst bezahlen. Wenn die Leistungen überhalb des Pflegesatzes liegen müsst ihr den Restbetrag bezahlen. Alles gute Wolpertinger

Dies muss der Hausarzt deiner Grossmutter attestieren, welcher Pflegegruppe sie angehört. Je nachdem bezahlt dann die Krankenkasse.