heidekasper am 15.05.2007 um 16:14 Uhr
FSK - Über Uns
Die FSK führt freiwillige Prüfungen für Filme, Videokassetten und sonstige Bildträger (z.B. DVDs) durch, die in Deutschland für die öffentliche Vorführung bzw. Zugänglichmachung vorgesehen sind. Für die Jugendfreigabe ist eine gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung erforderlich, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen wird. Die FSK befindet sich in der Rechts- und Verwaltungsträgerschaft der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V.
FSK-Grundsätze
in der 18. Fassung vom 01.11.2006
Vollständiger Text der FSK-Grundsätze (PDF, 17 Seiten, 315 kb) Die „Grundsätze der FSK“ sind die Basis für die Prüfpraxis. Sie werden von der Grundsatzkommission festgelegt, die, um einen breiten Konsens zu wahren, Beschlüsse nur mit ¾-Mehrheit fassen kann. Anliegen dieser Grundsätze ist die wirksame Durchsetzung der im Grundgesetz verankerten Meinungs- und Informationsfreiheit, insbesondere auch der Presse- und Kunstfreiheit, in Abwägung mit anderen Grundrechten, wie dem Grundrecht von Kindern und Jugendlichen auf körperliche, geistige und seelische Unversehrtheit.

Der Name sagt alles - FSK steht für freiwillige Selbstkontrolle