
Krieg kann nur als Kabinettsbeschluss mit Billigung des Bundespräsidenten ausgerufen werden. Die Armee hat mit der Entscheidung nichts zu tun, sie hat im Ernstfall dann einfach ihren Job zu tun. Berücksichtigt werden müssen dann z.B. noch Vertragsklauseln (EU-Verträge etc.), denn so einfach kann der Kriegszustand nicht ausgerufen werden.

In Deutschland niemand! Der Artikel 26 des Grundgesetzes schließt Kriegserklärungen aus!
coffey72 am 23. Juli 2009 10:17 Ach! Dann hab ich ja ohne es zu wissen eine Fangfrage gestellt. :)
RuleBritannia am 23. Juli 2009 10:29 Tja... Den Kriegszustand festzustellen, wenn Deutschland angegriffen würde, ist auch nicht so einfach. Das ist genau in den Notstandsgesetzen von 1968 geregelt. Deshalb bemüht sich Herr Jung immer so krampfhaft zu betonen, dass sich Deutschland in Afghanistan nicht in einem Kriegseinsatz befindet.
MarcSu am 23. Juli 2009 12:32 Kriegszustand und Kriegserklärung sind aber zwei grundverschiedene Dinge !

nur ich alleine :-)
coffey72 am 23. Juli 2009 10:01 Ja klaaaaaaaaar! Et is Kriech, et is Kriech!!!

die regierung ...und die Bundeswehr
coffey72 am 23. Juli 2009 10:07 Nä! Die Bundeswehr wohl kaum. Duie hat ja gar keine Beschlussrechte

Die Regierung. Oder ein vom Volk ausgerufener Krieg der von der Regierung bestätigt wird.

die regierung
coffey72 am 23. Juli 2009 10:00 Ich meine, darf das nur der Bundeskanzler oder kann nach Beschluss jeder dazu berufen werden?
Sicherlich meinst Du den Verteidigungsfall in Deutschland. Dieser ist in Artikel 115a des Gundgesetzes geregelt. Siehe
http://www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetze/Grundgesetz/gg_10a.html
Wow! Super Antwort!