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Wer darf den Kriegszustand ausrufen?

gefragt von coffey72coffey72 am 23.07.2009 um 9:58 Uhr
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recht x 35.250 Militär x 227 Bundewehr x 4

DerEntomologe
beantwortet von DerEntomologe am 23. Juli 2009 10:04
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Krieg kann nur als Kabinettsbeschluss mit Billigung des Bundespräsidenten ausgerufen werden. Die Armee hat mit der Entscheidung nichts zu tun, sie hat im Ernstfall dann einfach ihren Job zu tun. Berücksichtigt werden müssen dann z.B. noch Vertragsklauseln (EU-Verträge etc.), denn so einfach kann der Kriegszustand nicht ausgerufen werden.

Kommentar von 5e3f39f32ebd6d502b6825941254a58asmallcoffey72 am 23. Juli 2009 10:06

Wow! Super Antwort!


RuleBritannia
beantwortet von RuleBritannia am 23. Juli 2009 10:06
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In Deutschland niemand! Der Artikel 26 des Grundgesetzes schließt Kriegserklärungen aus!

Kommentar von 5e3f39f32ebd6d502b6825941254a58asmallcoffey72 am 23. Juli 2009 10:17

Ach! Dann hab ich ja ohne es zu wissen eine Fangfrage gestellt. :)

Kommentar von E0165ed4858791ac41a0725f4498f14csmallRuleBritannia am 23. Juli 2009 10:29

Tja... Den Kriegszustand festzustellen, wenn Deutschland angegriffen würde, ist auch nicht so einfach. Das ist genau in den Notstandsgesetzen von 1968 geregelt. Deshalb bemüht sich Herr Jung immer so krampfhaft zu betonen, dass sich Deutschland in Afghanistan nicht in einem Kriegseinsatz befindet.

Kommentar von Baa3ed3856e37f893d2aefff995bdcc8smallMarcSu am 23. Juli 2009 12:32

Kriegszustand und Kriegserklärung sind aber zwei grundverschiedene Dinge !


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 23. Juli 2009 10:12
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Nur die Regierung.


eistee2000
beantwortet von eistee2000 am 23. Juli 2009 10:00
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nur ich alleine :-)

Kommentar von 5e3f39f32ebd6d502b6825941254a58asmallcoffey72 am 23. Juli 2009 10:01

Ja klaaaaaaaaar! Et is Kriech, et is Kriech!!!


LachsPaar
beantwortet von LachsPaar am 23. Juli 2009 09:59
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die regierung ...und die Bundeswehr

Kommentar von 5e3f39f32ebd6d502b6825941254a58asmallcoffey72 am 23. Juli 2009 10:07

Nä! Die Bundeswehr wohl kaum. Duie hat ja gar keine Beschlussrechte


QuestionIt
beantwortet von QuestionIt am 23. Juli 2009 09:59
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Die Regierung. Oder ein vom Volk ausgerufener Krieg der von der Regierung bestätigt wird.


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 23. Juli 2009 09:59
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die regierung

Kommentar von 5e3f39f32ebd6d502b6825941254a58asmallcoffey72 am 23. Juli 2009 10:00

Ich meine, darf das nur der Bundeskanzler oder kann nach Beschluss jeder dazu berufen werden?


anonym
beantwortet von Victoria09 am 23. Juli 2009 11:25
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Sicherlich meinst Du den Verteidigungsfall in Deutschland. Dieser ist in Artikel 115a des Gundgesetzes geregelt. Siehe
http://www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetze/Grundgesetz/gg_10a.html


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