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Wer darf auf einem Behindertenparkplatz parken?

gefragt von PennyLane66 am 28.02.2008 um 8:00 Uhr

Meine Mutter und ich planen für heute einen Ausflug nach Hamburg und mir graut es jetzt schon vor der Parkplatzsuche. Meine Mutter besitzt einen Behindertenausweis.


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medicangel
beantwortet von medicangel am 28. Februar 2008 08:05
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dann muss deine Mutter ein aG im Behindertenausweis haben das du da parken darfst.aG= außergewöhnliche Gebehinderung,erkennbar am Eintrag.

Kommentar von 80cfd8fe29e38b8f9441001867ad5841smallWenne am 28. Februar 2008 08:16

Wie du bei dem von mir angegebenen Link nachlesen kannst genügt der Behindertenausweis vom Versorgungsamt nicht!!!

Ein, in Hamburg vom 'Landesbetrieb Verkehr' ausgestellter Parkausweis ist da unabdingbar.

Und den bekommt man eben nur wenn man einen Behindertenausweis des Versorgungsamtes mit dem Merkzeichen 'aG' vorlegen kann.

Kommentar von 72075b1b6b5bb66c1deb13d0c67156ffsmallmedicangel am 28. Februar 2008 08:23

da solltest du dir mal die Zeit nehmen und deinen Link mal von oben bis unten durchlesen.

Kommentar von 80cfd8fe29e38b8f9441001867ad5841smallWenne am 28. Februar 2008 08:36

Ja und? Wer hat diesen Rechtsstreit mit der Begründung verloren dass er eigentlich in der Pflicht wäre einen Parkausweis zu haben um seine Parkberechtigung nachzuweisen?

Der Ausweis vom Versorgungsamt reicht im Zweifelsfalle nicht aus!

Auch wenn das oft anders gehandhabt wird und man den Ausweis des Versorgungsamt als ausreichend ansieht besteht seitens der Behörden keine Verpflichtung dies zu tun.

Wenn man also Pech hat kann man abgeschleppt werden und die Ausrede mit dem Ausweis vom Versorgungsamt zählt nicht.

Kommentar von anjanni am 28. Februar 2008 08:34

Wenne, das kann doch so nicht sein: dann dürfte ja kein Gehbehinderter von außerhalb kommen!

Kommentar von 80cfd8fe29e38b8f9441001867ad5841smallWenne am 28. Februar 2008 08:39

@anjanni:

Das ist glaub ich nicht so ganz richtig. In anderen Städten heissen nur die Behörden anders, aber wenn eine solche Behörde einen Parkausweis ausgestellt hat gilt der glaub ich Bundesweit.

Kommentar von PennyLane66 am 28. Februar 2008 19:12

Vielen Dank an Alle. Parkplatzsuche war nicht so schlimm. Habe eine Politesse gefragt, mit einem aG-Stempel, hätte ich auf einem Behindertenparkplatz parken dürfen. Meine Mutter hat aber "nur"(toi,toi,toi) ein G.


sabrinakimberly
beantwortet von sabrinakimberly am 28. Februar 2008 08:03
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Dann darf sie da parken. Nur Menschen mit Behindertenausweiß dürfen da parken.

Kommentar von 80cfd8fe29e38b8f9441001867ad5841smallWenne am 28. Februar 2008 08:17

Ist zwar eine weit verbreitete Meinung, aber stimmt leider nicht!

Kommentar von Drachentoeter am 15. Juni 2009 12:22

Um Missverständnissen vor zu beugen, es dürfen natürlich nur Schwerbehinderte auf so eine Parkplatz parken, allerdings benötigt man dafür nicht nur den Behindertenausweis sondern eine Speziellen Parkausweis.


Wenne
beantwortet von Wenne am 28. Februar 2008 08:08
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Ich weiß nicht wie es in Hamburg gehandhabt wird! In München ist es so dass auf einem Behindertenparkplatz nur die parken dürfen die als Merkzeichen in ihrem Ausweis 'AG' (Aussergewöhnlich Gehbehindert) stehen haben.

Ein Link für Hamburg:

http://www.ra-kotz.de/schwerbehindertenausweis.htm


Pinbuster
beantwortet von Pinbuster am 28. Februar 2008 08:09
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Ihr braucht einen entsprechenden Parkausweis im Auto, den ihr z.B. im Ordnungsamt beantragen könnt, wenn Deine Mutter das Merkzeichen aG im Behindertenausweis eingetragen hat.

Kommentar von 72075b1b6b5bb66c1deb13d0c67156ffsmallmedicangel am 28. Februar 2008 08:16

den Ausweis kriegst du beim Versorgungsamt,nach Prüfung und Untersuchung.Ordnungsamt hat damit nichts zu tun.

Kommentar von 80cfd8fe29e38b8f9441001867ad5841smallWenne am 28. Februar 2008 08:20

"...ist auch Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung nämlich nur unter der Voraussetzung erlaubt, daß der Parkausweis gut lesbar ausgelegt ist. ... ...Ist demnach der - in Hamburg vom Landesbetrieb Verkehr zu erteilende – Parkausweis unabdingbar, kann diesem Erfordernis auch nicht durch die gleichsam ersatzweise Auslegung eines - vom Versorgungsamt ausgestellten - Schwerbehindertenausweises entsprochen werden..."

siehe mein Link oben!

Kommentar von Cd4a12a897018f4d092e0b7af0f40ab0smallPinbuster am 28. Februar 2008 08:25

Hier in Bayern bekommt man den Ausweis oft auch auf dem Ordnungsamt, siehe hier: http://www.stadt.neumarkt.de/hp1053/Behindertenparkausweis.htm

Kommentar von 80cfd8fe29e38b8f9441001867ad5841smallWenne am 28. Februar 2008 08:42

Wie die Behörden sich in den verschiedenen Städten schimpfen ist unerheblich.

Nur muss man den Unterschied erkennen zwischen Behindertenausweis und Behindertenparkausweis. Letzterer berechtigt eigentlich zum Parken auf einem Behindertenparkplatz und nicht der andere.


spatzele
beantwortet von spatzele am 28. Februar 2008 08:58
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Also mein früherer Chef war ebenfalls gehbindert und hat so einen Ausweis. Seine Frau ist mal nach Stuttgart gefahren, stand falsch und hat dann gesagt, dass sie ihren Mann abholen würde. Die Polizei hatte sie angehalten. Das konnte natürlich jeder sagen. Auf jeden Fall musste sie dann später noch Strafe zahlen. Hoffen wir das es bei Ihnen nicht so ist.


Kommentar von 80cfd8fe29e38b8f9441001867ad5841smallWenne am 28. Februar 2008 09:13

Das ist natürlich auch so ein Fall bei dem die Beamten Fingerspitzengefühl beweisen sollten, was sie hier wohl nicht getan haben.

Es muss ja nicht der Fahrer des Fahrzeuges sein der einen solchen Ausweis hat. Man kann ja einen Behinderten abholen oder irgendwo hin bringen.

Der eigentliche Sinn dieser Parkplätze ist wohl dem Behinderten unnötig lange Wege zu ersparen. Wie sollte man das sonst machen? Den Behinderten am Straßenrand 'parken' - das Auto irgendwo weiter weg parken - dann zurück zum Behinderten und ihn dort hin führen wo er eigentlich hin muss? Beim Abholen das ganze natürlich anders herum! :-P

Kommentar von Drachentoeter am 22. Januar 2009 12:04

Vieleicht haben die Beamten aber auch richtig reagiert, da steht nämlich nichts davon das der Mann überhaupt dabei war, vieleicht ist die Frau auch alleine nach Stuttgart gefahren und es war nur eine Schutzbehauptung das sie den Mann abholen würde.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 28. Februar 2008 09:04
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Behindertenausweis alleine reicht nicht. Du brauchst noch die blaue Parkplakette.


Janca
beantwortet von Janca am 28. Februar 2008 09:21
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Es gibt eine spezielle Klebeplakette für solche Fälle. Beim Landrats- bzw. Versorgungsamt gibt es solche Aufkleber. Wie man das genau beantragt, dass weiß ich nicht. Aber fahr einfach dort hin und kümmerre dich um diesen Kleber. Nur dann, wenn du diesen besitzt kann da nichts mehr passieren.

Kommentar von Drachentoeter am 9. Januar 2009 12:03

Es gibt keine Klebeplaketten, es gibt einen blauen Parkausweis, den man bei der zuständigen Ordnungsbehörde bekommt,


anonym
beantwortet von gecko8383 am 8. Oktober 2009 20:32
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Hallo, dazu gibte es einen sehr ausführlichen Artikel aus dem Portal einer Stiftung. Sie dir diesen doch mal an.

http://www.myhandicap.de/behindertenparkplatz.html

Viel Glück


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