Meine Mutter und ich planen für heute einen Ausflug nach Hamburg und mir graut es jetzt schon vor der Parkplatzsuche. Meine Mutter besitzt einen Behindertenausweis.

dann muss deine Mutter ein aG im Behindertenausweis haben das du da parken darfst.aG= außergewöhnliche Gebehinderung,erkennbar am Eintrag.

Dann darf sie da parken. Nur Menschen mit Behindertenausweiß dürfen da parken.
Wenne am 28. Februar 2008 08:17 Ist zwar eine weit verbreitete Meinung, aber stimmt leider nicht!
Um Missverständnissen vor zu beugen, es dürfen natürlich nur Schwerbehinderte auf so eine Parkplatz parken, allerdings benötigt man dafür nicht nur den Behindertenausweis sondern eine Speziellen Parkausweis.

Ich weiß nicht wie es in Hamburg gehandhabt wird! In München ist es so dass auf einem Behindertenparkplatz nur die parken dürfen die als Merkzeichen in ihrem Ausweis 'AG' (Aussergewöhnlich Gehbehindert) stehen haben.
Ein Link für Hamburg:

Ihr braucht einen entsprechenden Parkausweis im Auto, den ihr z.B. im Ordnungsamt beantragen könnt, wenn Deine Mutter das Merkzeichen aG im Behindertenausweis eingetragen hat.
medicangel am 28. Februar 2008 08:16 den Ausweis kriegst du beim Versorgungsamt,nach Prüfung und Untersuchung.Ordnungsamt hat damit nichts zu tun.
Wenne am 28. Februar 2008 08:20 "...ist auch Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung nämlich nur unter der Voraussetzung erlaubt, daß der Parkausweis gut lesbar ausgelegt ist. ... ...Ist demnach der - in Hamburg vom Landesbetrieb Verkehr zu erteilende – Parkausweis unabdingbar, kann diesem Erfordernis auch nicht durch die gleichsam ersatzweise Auslegung eines - vom Versorgungsamt ausgestellten - Schwerbehindertenausweises entsprochen werden..."
siehe mein Link oben!
Pinbuster am 28. Februar 2008 08:25 Hier in Bayern bekommt man den Ausweis oft auch auf dem Ordnungsamt, siehe hier: http://www.stadt.neumarkt.de/hp1053/Behindertenparkausweis.htm
Wenne am 28. Februar 2008 08:42 Wie die Behörden sich in den verschiedenen Städten schimpfen ist unerheblich.
Nur muss man den Unterschied erkennen zwischen Behindertenausweis und Behindertenparkausweis. Letzterer berechtigt eigentlich zum Parken auf einem Behindertenparkplatz und nicht der andere.

Also mein früherer Chef war ebenfalls gehbindert und hat so einen Ausweis. Seine Frau ist mal nach Stuttgart gefahren, stand falsch und hat dann gesagt, dass sie ihren Mann abholen würde. Die Polizei hatte sie angehalten. Das konnte natürlich jeder sagen. Auf jeden Fall musste sie dann später noch Strafe zahlen. Hoffen wir das es bei Ihnen nicht so ist.
Wenne am 28. Februar 2008 09:13 Das ist natürlich auch so ein Fall bei dem die Beamten Fingerspitzengefühl beweisen sollten, was sie hier wohl nicht getan haben.
Es muss ja nicht der Fahrer des Fahrzeuges sein der einen solchen Ausweis hat. Man kann ja einen Behinderten abholen oder irgendwo hin bringen.
Der eigentliche Sinn dieser Parkplätze ist wohl dem Behinderten unnötig lange Wege zu ersparen. Wie sollte man das sonst machen? Den Behinderten am Straßenrand 'parken' - das Auto irgendwo weiter weg parken - dann zurück zum Behinderten und ihn dort hin führen wo er eigentlich hin muss? Beim Abholen das ganze natürlich anders herum! :-P
Vieleicht haben die Beamten aber auch richtig reagiert, da steht nämlich nichts davon das der Mann überhaupt dabei war, vieleicht ist die Frau auch alleine nach Stuttgart gefahren und es war nur eine Schutzbehauptung das sie den Mann abholen würde.

Behindertenausweis alleine reicht nicht. Du brauchst noch die blaue Parkplakette.
Es gibt eine spezielle Klebeplakette für solche Fälle. Beim Landrats- bzw. Versorgungsamt gibt es solche Aufkleber. Wie man das genau beantragt, dass weiß ich nicht. Aber fahr einfach dort hin und kümmerre dich um diesen Kleber. Nur dann, wenn du diesen besitzt kann da nichts mehr passieren.
Es gibt keine Klebeplaketten, es gibt einen blauen Parkausweis, den man bei der zuständigen Ordnungsbehörde bekommt,
Hallo, dazu gibte es einen sehr ausführlichen Artikel aus dem Portal einer Stiftung. Sie dir diesen doch mal an.
http://www.myhandicap.de/behindertenparkplatz.html
Viel Glück
Wie du bei dem von mir angegebenen Link nachlesen kannst genügt der Behindertenausweis vom Versorgungsamt nicht!!!
Ein, in Hamburg vom 'Landesbetrieb Verkehr' ausgestellter Parkausweis ist da unabdingbar.
Und den bekommt man eben nur wenn man einen Behindertenausweis des Versorgungsamtes mit dem Merkzeichen 'aG' vorlegen kann.
da solltest du dir mal die Zeit nehmen und deinen Link mal von oben bis unten durchlesen.
Ja und? Wer hat diesen Rechtsstreit mit der Begründung verloren dass er eigentlich in der Pflicht wäre einen Parkausweis zu haben um seine Parkberechtigung nachzuweisen?
Der Ausweis vom Versorgungsamt reicht im Zweifelsfalle nicht aus!
Auch wenn das oft anders gehandhabt wird und man den Ausweis des Versorgungsamt als ausreichend ansieht besteht seitens der Behörden keine Verpflichtung dies zu tun.
Wenn man also Pech hat kann man abgeschleppt werden und die Ausrede mit dem Ausweis vom Versorgungsamt zählt nicht.
Wenne, das kann doch so nicht sein: dann dürfte ja kein Gehbehinderter von außerhalb kommen!
@anjanni:
Das ist glaub ich nicht so ganz richtig. In anderen Städten heissen nur die Behörden anders, aber wenn eine solche Behörde einen Parkausweis ausgestellt hat gilt der glaub ich Bundesweit.
Vielen Dank an Alle. Parkplatzsuche war nicht so schlimm. Habe eine Politesse gefragt, mit einem aG-Stempel, hätte ich auf einem Behindertenparkplatz parken dürfen. Meine Mutter hat aber "nur"(toi,toi,toi) ein G.