gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

72 

Wer bezuschusst die medizinische Behandlung eines krebskranken Kindes aus Peru bei uns in Deutschland?

gefragt von weissnixx am 10.06.2007 um 11:28 Uhr

Die Behandlung eines ausländischen Kindes in einer deutschen Uniklinik kann nach Auskunft der Uniklinik nur nach vorheriger Bezahlung der geschätzten Behandlungskosten erfolgen.Da die Mutter des Kindes hierzu nicht in der Lage ist, wäre ich dankbar für Tipps, wie eine Behandlung des Kindes bei uns in Deutschland dennoch ermöglicht werden könnte.


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Behandlung (110)
medizinische (4)
ähnliche Fragen

Reply


anonym
beantwortet von hellmi am 10. Juni 2007 12:18
4x
Thumb_up

sicherlich sind div. stiftungen eine anfrage wert - da gibt es viele verschiedene (rotary-club, lions-club, marianne-strauss-stiftung, anntenne bayern hilft) - über das internet (auch regional) zu finden. am besten in der region, wo das kind behandelt werden könnte, anfragen - also bei den stiftungen in diesem umkreis. auch die kinderkrebshilfe wäre eine anfrage wert. man bekommt dann von den stiftungen im allgemeinen einen fragebogen, der auszufüllen ist und die finanzielle situation auch von einer behörde (amt) zu bestätigen wäre. ich denke, es dürfte möglich sein, für die behandlung dieses kindes den erf. betrag irgendwo zu bekommen. es ist zwar viel schreibkram, der auf dich zukommt, aber die sache ganz sicher wert. auf alle fälle viel glück dabei und vor allem alles gute für das kind!


anonym
beantwortet von Regenmacher am 10. Juni 2007 12:12
3x
Thumb_up

Das wird nur klappen, wenn man Spender findet. Aus den Bereichen: Privat, kirchlich, behördlich. Oder man "verkauft" das Ganze medienwirksam an die Presse.




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.