Wer bezahlt Telefonanschluss?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet


WER kennt sich damit aus und kann mir eine klare Antwort geben wer für den Schaden aufkommen muss?

ICH: Wird im Mietvertrag keine anderslautende Vereinbarung getroffen, sind
nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grds. alle Bestandteile und sämtliches Zubehör stillschweigend mitvermietet :-)

Man darf davon ausgehen, dass mit der Anschlussdose auch die Installation eines Telefonkabels bereits beim Einzug vorhanden ware und somit zur Mietsache gehört.
Demnach greift hier § 535, Abs.1, Satz 2 BGB, wonach ein Mangel am Mietobjekt vorliegt, da der VM "die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten" hat :-O


Der M geht ja auch bei einer vorhandenen Steckdose davon aus, dass einmal Strom fliesst, wer er sich beim Versorger angemeldet und der Anschluss freigeschaltet wird :-)

Da fordert man per Einwurfeinschreiben den VM zugangssicher auf, "den Mangel einer defekten, mietvertraglich geschuldeten Telefonleitung innerhalb von 14 Tagen nach dokumentiertem Zugnag dieses Schreibens zu beheben" und kündigt an, "nach fruchtlosem Fristablauf in Ersatzvornahme den Mietmangel durch einen Fachfirma beheben zu lassen und die Kosten mit der übernächsten Mietzahlung zu verrechnen".

So wird das was :-)

Ein Vortrag des Vermieters, es handele sich um keinen Mietmangel, da die Leitung vom Vormieter verlegt oder schon vor deinem Mietbeginn beschädigt war, greift eben nur dann, wenn er die Telefonleitung ausdrücklich als nicht mitvermietet erklärt hätte. Was er zu beweisen hätte.

G imager761



Soweit es sich um eine bauseitig verlegte Telefonleitung handelt, wäre der Vermieter zuständig. Wenn bei Renovierungsarbeiten die Leitung durchtrennt wurde, bleibt der Vermieter in der Pficht, kann aber den Verursacher haftbar machen. Dir gegenüber ist der Vermieter zuständig.

Wenn nach Fristsetzung der Schaden unbehoben bleibt, kannst du durch Ersatzvornahme die Leitung zunächst auf deine Kosten reparieren lassen. Teile das dem Vermieter mit. Die Kosten der Reparatur kannst du von der Miete einbehalten und zwar 1 Monat nach Kostenlegung.

super danke, hilft mir ungemein viel :)

Es gibt im Haus einen Übergabepunkt, an dem ein Verteiler sitzt, wo die Leitungen von außen auf die hausinternen verteilt werden. Ab diesem Verteiler (Genannt APL) ist der Besitzer, also der Vermieter  dafür verantwortlich, dass die Leitungen i.O sind.

Das heißt also, dass die kaputte Leitung auch von ihm repariert werden muss, oder wie soll ich das verstehen?

@CrazySandra94

Ja, es sind seine Leitungen in seinem Haus. Wenn ein Schaden an der Leitung bestanden hätte, der vor dem APL gelegen wäre, dann wäre die Telekom, oder wer auch immer, der Eigentümer gewesen.

Aber wenn dein Vermieter meint es wäre Sache der Telefongesellschaft, warum klärt er es nicht selbst mit denen? Was hast du damit zu tun?

@Eutervogel

Danke, das hilft mir um einiges weiter.

Das Problem ist, dass er damit einfach nichts zu tun haben will, weil er der Meinung ist, dass ich mich darum kümmern muss, da ich den Anschluss haben will.

@CrazySandra94

Ach so. Es ist noch garnicht repariert?! Ich verstehe.

Das hier finde ich grade in einem anderen Forum:

Wenn Du eine Leitung in Deine Wohnung willst, bist Du leider auch in der Pflicht. Der Vermieter hat lediglich den APL und die Leitungen in Deine Wohnung zu "dulden" sowie nötige Baumaßnahmen diese zu verlegen. Das beinhaltet auch, dass Du die Leitung selber über Putz einfach zu Dir hoch verlegst solange keine Leerrohre vorhanden sind. 

Ich würde erstmal versuchen Alternativen zu finden Dein DSL vom APL bis zu Wohnung zu bekommen. So kann ja auch das Modem weiter zum APL wandern und dann der Rest für den Router über PowerLan transportiert werden.

Ich hatte halt im Kopf, dass das schon erledigt sei...

@Eutervogel

Nein darum geht es mir ja, die Leitung ist kaputt.

Aber der Vermieter hat diese ja bei Reparaturarbeiten kaputt gemacht, muss dennoch ich mich darum kümmern? Das habe ich bei meiner Recherche nämlich nicht herausfinden können.

Ich würde erstmal versuchen Alternativen zu finden Dein DSL vom APL bis
zu Wohnung zu bekommen. So kann ja auch das Modem weiter zum APL wandern
und dann der Rest für den Router über PowerLan transportiert werden.

Sry aber da ich was das angeht auch gleichzeitig eine null bin, bitte das ganze für mich nochmal verständlich :D

Was ist eine Telefongemeinschaft?

Der Vermieter ist zuständig für die Reparatur.

Eine Telefonleitung ist Privatsache, der Vermieter muss das nicht bezahlen. Sicher ist die Telefonleitung vom Vormieter abgeschaltet worden, somit hätte auch der Techniker kein "Amt" (Anschluß an eine Telefonzentrale) finden können, weil die Leitung tod ist. Nur ein Neuanschluß oder Inhaberwechsel, den du bei einem Telefonanbieter selber beauftragen musst, beschert die eine aktive Leitung.

Der Vormieter nutzte den Anschluss nicht und einen Vorvormieter gab es nicht.