doka12 am 21.12.2008 um 17:38 Uhr
Wer muß die Gerichts-und Anwaltskosten bei einem Verfahren bezahlen,bei dem es um Umgangsrecht geht?Ich möchte per Gericht mein recht auf meinen 4 Jährigen Sohn einklagen.Muß ich bezahlen oder der,der das Verfahren verliert? Also Antragssteller oder Verlierer????

in der Regel der Verlierer, kann aber auch zu einer Kostenaufrechnung kommen,

Das entscheidet letztendlich das Gericht, da es hier ja nicht um eine Verurteilung im Sinne des Strafrechtes geht
und auch im zivilrecht gibts fest gesetzliche regeln.....
Im Zivilrecht zahlt normalerweise der Unterlegene die Kosten des gesamten Verfahren (Gericht und beide Anwälte). Oftmals kommt es jedoch zu Vergleich, also einer Einigung zwischen den Parteien, die vom Gericht vermittelt wird. In diesen Fällen werden die Kosten geteilt, oft 50/50, aber auch in anderen Verhältnissen.

nur wenn verdienst!!!
Na klar, ansonsten zahlt ja der Steuerzahler!!!
stimmt so auch nicht. wer die kosten trägt, hängt erstmal nicht davon ab, ob er geld hat. die Verpflichtung kann einen auch treffen, wenn man nicht zahlen kann. Wurde PKH gewährt, dann übernimmt diese einen Teil (aber nicht den RA der Gegenseite) Hat man keine PKH wird zuerst die andere Prozesspartei mit den Gerichtskosten belastet, die sich das Geld dann wiederholen kann. Der eigene Anwalt guckt erstmal in die Röhre.
Verlierer, aber hast du denn keine Rechtschutzversicherung? Strafrecht begleicht die Versicherung aber nicht, o oh...
die erste vernünftige Antwort, die ich hier lese :-) kriegst ein däumchen von mir