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Wer bezahlt Gerichtskosten???

gefragt von doka12doka12 am 21.12.2008 um 17:38 Uhr

Wer muß die Gerichts-und Anwaltskosten bei einem Verfahren bezahlen,bei dem es um Umgangsrecht geht?Ich möchte per Gericht mein recht auf meinen 4 Jährigen Sohn einklagen.Muß ich bezahlen oder der,der das Verfahren verliert? Also Antragssteller oder Verlierer????

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Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 21. Dezember 2008 17:42
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in der Regel der Verlierer, kann aber auch zu einer Kostenaufrechnung kommen,

Kommentar von amiria71 am 21. Dezember 2008 17:45

die erste vernünftige Antwort, die ich hier lese :-) kriegst ein däumchen von mir


monja1995
beantwortet von monja1995 am 21. Dezember 2008 17:39
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Das entscheidet letztendlich das Gericht, da es hier ja nicht um eine Verurteilung im Sinne des Strafrechtes geht

Kommentar von amiria71 am 21. Dezember 2008 17:44

und auch im zivilrecht gibts fest gesetzliche regeln.....


Qetan
beantwortet von Qetan am 21. Dezember 2008 17:39
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Verlierer.


anonym
beantwortet von flava89 am 21. Dezember 2008 17:38
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Verlierer natürlich.


anonym
beantwortet von amiria71 am 21. Dezember 2008 17:48
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Im Zivilrecht zahlt normalerweise der Unterlegene die Kosten des gesamten Verfahren (Gericht und beide Anwälte). Oftmals kommt es jedoch zu Vergleich, also einer Einigung zwischen den Parteien, die vom Gericht vermittelt wird. In diesen Fällen werden die Kosten geteilt, oft 50/50, aber auch in anderen Verhältnissen.


tobi2000
beantwortet von tobi2000 am 21. Dezember 2008 17:41
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nur wenn verdienst!!!

Kommentar von Simple_avatar8smallirmchen1 am 21. Dezember 2008 17:42

Na klar, ansonsten zahlt ja der Steuerzahler!!!

Kommentar von amiria71 am 21. Dezember 2008 17:50

stimmt so auch nicht. wer die kosten trägt, hängt erstmal nicht davon ab, ob er geld hat. die Verpflichtung kann einen auch treffen, wenn man nicht zahlen kann. Wurde PKH gewährt, dann übernimmt diese einen Teil (aber nicht den RA der Gegenseite) Hat man keine PKH wird zuerst die andere Prozesspartei mit den Gerichtskosten belastet, die sich das Geld dann wiederholen kann. Der eigene Anwalt guckt erstmal in die Röhre.


CFRAHM
beantwortet von CFRAHM am 21. Dezember 2008 17:39
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Verlierer, aber hast du denn keine Rechtschutzversicherung? Strafrecht begleicht die Versicherung aber nicht, o oh...

Kommentar von amiria71 am 21. Dezember 2008 17:44

was hat das mit strafrecht zu tun?

Kommentar von E4c580c75f35df263990b4cd7132262csmalldoka12 am 21. Dezember 2008 17:45

Woist das ein Strafrecht?hast du dich in der Frage vertan???

Kommentar von 504724284b03f4814f078e0a1a5e4210smallplupp am 21. Dezember 2008 17:49

Würde mich in Familienangelegenheiten aber nicht auf meine Rechtschutzversicherung verlassen

Kommentar von amiria71 am 23. Dezember 2008 18:39

das kommt dazu, plupp


plupp
beantwortet von plupp am 21. Dezember 2008 17:39
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Am Besten, du schaust daß du nichts hast :-)

Kommentar von E4c580c75f35df263990b4cd7132262csmalldoka12 am 21. Dezember 2008 17:45

Ich hab was,sie aber nicht


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