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Wer bezahlt eine Operation, wenn diese ohne gültigen Überwesungsschein durchgeführt wurde

gefragt von Sperrzone am 29.05.2009 um 14:33 Uhr

Ich habe mich neulich einer ambulanten OP unterzogen, die ursprunglich auf das vorangegangen Quartal geplant war, aber wegen Krankheit ins jetzige verschoben werden musste. Jetzt bekomme ich ein Schreiben der Klinik, dass ich einen (vor der OP datierten) Überwisungsschein vorlegen oder die Kosten selbst tragen muss. Mein Arzt weigert sich diesen zurückzudatieren (sei technisch nicht möglich). Wie ist die Rechtslage hierzu? Ich hätte die OP nicht durchführen lassen, wenn ich über eventuelle Kosten aufgeklärt worden wäre. Auch wurde im Vorfeld kein neuer Überweisungsschein verlangt.


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flamingstar
beantwortet von flamingstar am 29. Mai 2009 14:34
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Rechtlich gesehen hättest du dich um eine aktuelle Überweisung kümmern müssen. Nicht erst danach.


anonym
beantwortet von anjanni am 29. Mai 2009 14:35
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Setze Dich mit Deiner Krankenkasse in Verbindung. Die werden Dir sicherlich helfen.

Wenn das Krankenhaus aufgrund der alten Überweisung den OP-Termin festgesetzt und verschoben haben, hätte die ja auch mal nach einer aktuellen Überweisung fragen können. Aber sicherlich ist das im Trubel untergegangen. - Läßt sich aber doch sicherlich noch irgendwie auch im Nachhinein regeln.


Wolpertinger
beantwortet von Wolpertinger am 29. Mai 2009 14:35
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Spreche mit deiner Krankenkasse, wenn die OP medizinisch indiziert war, dürfte es kein Problem geben, dass diese die Kosten übernehmen.


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