Auf der Heimfahrt von einer Geburtstagfeier staut sich der Verkehr, auf der engen Straße, infolge eines Unfalls. Das Einsatzfahrzeug der Polizei fordert per Lautsprecher auf, die Autofahrer sollen eine Gasse bilden. Rechts und Links der Straße sind die Fahrbahnbegrenzungen derart hoch, das ich mir die Reifen und Alufelgen beschädigt habe.
Ich hatte mal ein ähnliches Problem. Wichtig ist erst einmal, den Rettungsweg frei zu machen und den Aufforderungen der Polizei zu folgen. Den Schaden wollte bei mir jedoch keiner übernehmen, lediglich meine vollkasko Versicherung hat die Kosten für diesen Schaden erstattet. Es ist zwar ärgerlich, aber ein Menschenleben geht vor.

Da fällt mir der Unfallverursacher ein.
Denn erstmal mußt du die Weisung beachten und Platz machen! Kann ja sein, daß der Notarzt noch durch muß. Dann ist die Felge kaum wichtiger als ein Menschenleben.
jeder Fahrzeughalter ist natürlich für ein von ihm verursachten Schaden selbst verantwortlich. Auch wenn die Polizei auffordert Platz zu machen. Dann muß man halt versuchen in dem Winkel und in der Geschwindigkeit auf den Bordstein zufahren die notwendig sind, damit das Auto nicht beschädigt wird. Etwas anderes ist es wenn man sich dadurch selbst gefährden würde

Wenn der Bürgersteig so hoch ist, dass ich mir mein Fahrzeug beschädigen würde, dann würde ich die Anweisung missachten. Ich glaube jedenfalls nicht, dass jemand für Deinen Schaden aufkommt. Wenn Du vollkasko versichert bist, zahlt die Versicherung unter Abzug der SB.
Du musst Dich aber mal selber fragen, ob Du nicht zu unvorsichtig / zu schnell auf den Bürgersteig gefahren bist. Allgemein sind die Randsteine nicht so hoch, dass Reifen / Felgen beschädigt werden können. Sollten die Randsteine zu hoch sein, würde ggf. auch die Karosserie über die Steine schaben?!
Mokli1 am 9. Juni 2007 09:22 Eine Anweisung der Polizei missachten und so vielleicht verhindern, dass Rettungsfahrzeuge an den Unfallort gelangen? Das vielleicht Menschenleben gerettet werden. Halte ich für eine sehr gewagte Aussage.