Wer bezahlt den Kaufvertragsentwurf des Notars?
Wir haben uns vor einer Weile ein haus angeschaut. Hatten mehrere Besichtigungstermine und mit der Maklerin vereinbart, dass wir nichts in Gang bringen was mit Finanzen verbunden ist bevor wir keine Zusage der Bank haben. Dann meinte sie wir können ja schon das eine oder andere vorbereiten damit es später schneller geht wenn alles klappt. Wir trafen uns mit ihr und sie trug unsere Daten (Name Adresse und Co) in ein Formular welches wir dann unterschrieben (nach unserem Wissen ging es nur um die Bestätigung das die Daten richtig sind und von ihr weiter gegeben werden dürfen). Wir haben uns dann doch gegen das Objekt entschieden und sagten ihr ab. 2-3 Tage später trudelte ein Kaufvertragsentwurf des Notars bei uns ein. Wir dachten gut hat sich ja nun erledigt. Doch jetzt (2 Monate später!!) kommt auf einmal eine Rechnung und die Maklerin meint natürlich wir müssen die bezahlen weil wir ja beauftragt haben. Was ja so gar nicht stimmt, sie hat ja alles mit dem Notar abgeklärt. Nun wissen wir nur nicht ob in dem Formular vielleicht irgendwo versteckt was gestanden haben könnte. Wir haben halt nur mündlich vereinbart das keine finanzielle Schritte eingeleitet werden sollen und das das Formular auch erst nach Zusage der Bank verwendet werden soll.
Müssen wir nun zahlen? Oder trägt sie die Kosten weil sie alles abgewickelt hat, außer das unterschriebe Datenformular von uns?
7 Antworten
derjenige der die "Musik" bestellt bezahlt selbstverständlich. Dies ist in der Regel der Käufer, also Du. Wenn Du allerdings den Notar nicht beauftragt hast und der Makler dies eigenmächtig ohne Deine Beauftragung und ohne Deine Unterschrift und/oder Vollmacht gemacht hat dann kannst du die Rechnung an diesen weiter reichen.
Wenn ihr etwas unterschreibt, was ihr nicht durchgelesen habt, kann es euch treffen, dass ihr zahlen müsst.
Allerdings würde ich dieser Maklerin nicht mehr über den Weg trauen.
Trotzdem verlangt man aber von allem, was man unterschreib,t eine Kopie
Du hast etwas unterschrieben - und weißt nicht was?
Hast Du Dir das nicht durchgelesen?
Hast Du keine Kopie bekommen?
Üblich ist, dass ein Makler Deine Daten aufnimmt, damit der Makler später Ansprüche stellen kann, wenn Du die Immobilie tatsächlich kaufst. Dass daraus ein (kostenpflichtiger) Kaufvertragsentwurf entsteht, habe ich noch nie gehört.
Wir haben es uns natürlich durchgelesen! Da stand nur nichts von einer Beauftragung.
Eigentlich war es nur ein Formular mit unseren Daten.
Wie gesagt habe das Dokument nur nicht da um es nachprüfen zu können. Aber habe es bereits bei der Maklerin angefordert, mal sehen ob sie es raus schickt.
Das hängt davon ab, was ihr unterschrieben habt.
Fordert die Maklerin auf, euch eine Kopie des von euch unterzeichneten Dokuments zu übersenden. Nur so könnt ihr die Rechtmäßigkeit der Notarkoten prüfen. Die Maklerin muß euch die Gelegenheit einräumen, die Kosten anhand dieses Dokuments prüfen zu können.
Werde ich auf jeden Fall machen. Danke.
Sehr gerne!
Ich vermute, dass ihr den Notar in dem Dokument beauftragt habt und die Rechnung leider bezahlen müßt.
Alles Gute!
Es gilt das besteller prinzip. Wer den Makler bestellt, bezahlt ihn auch. Und was in dem Formular stand können wir nicht beantworten. Am besten eine Kopie einholen und zur verbraucherzentrale gehen.
Die Maklerin wurde vom Verkäufer beauftragt. Kopie ist bereits angefragt, weiß nur nicht ob sie die raus rückt.
Wie bereits gesagt haben wir uns es natürlich durchgelesen und unseres Wissen war es nur ein Datenblatt mit unseren Angaben. Habe es nur nicht in Kopie um dies nachzuprüfen. Ist aber bereits angefragt.