Wer bezahlt den Kaufvertragsentwurf des Notars?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

derjenige der die "Musik" bestellt bezahlt selbstverständlich. Dies ist in der Regel der Käufer, also Du. Wenn Du allerdings den Notar nicht beauftragt hast und der Makler dies eigenmächtig ohne Deine Beauftragung und ohne Deine Unterschrift und/oder Vollmacht gemacht hat dann kannst du die Rechnung an diesen weiter reichen.

Wenn ihr etwas unterschreibt, was ihr nicht durchgelesen habt, kann es euch treffen, dass ihr zahlen müsst.

Allerdings würde ich dieser Maklerin nicht mehr über den Weg trauen.

Wie bereits gesagt haben wir uns es natürlich durchgelesen und unseres Wissen war es nur ein Datenblatt mit unseren Angaben. Habe es nur nicht in Kopie um dies nachzuprüfen. Ist aber bereits angefragt.

@EasyEissfeldt

Trotzdem verlangt man aber von allem, was man unterschreib,t eine Kopie

Du hast etwas unterschrieben - und weißt nicht was?

Hast Du Dir das nicht durchgelesen?

Hast Du keine Kopie bekommen?

Üblich ist, dass ein Makler Deine Daten aufnimmt, damit der Makler später Ansprüche stellen kann, wenn Du die Immobilie tatsächlich kaufst. Dass daraus ein (kostenpflichtiger) Kaufvertragsentwurf entsteht, habe ich noch nie gehört.

Wir haben es uns natürlich durchgelesen! Da stand nur nichts von einer Beauftragung. 

Eigentlich war es nur ein Formular mit unseren Daten.

Wie gesagt habe das Dokument nur nicht da um es nachprüfen zu können. Aber habe es bereits bei der Maklerin angefordert, mal sehen ob sie es raus schickt.

Das hängt davon ab, was ihr unterschrieben habt.

Fordert die Maklerin auf, euch eine Kopie des von euch unterzeichneten Dokuments zu übersenden. Nur so könnt ihr die Rechtmäßigkeit der Notarkoten prüfen. Die Maklerin muß euch die Gelegenheit einräumen, die Kosten anhand dieses Dokuments prüfen zu können.

Werde ich auf jeden Fall machen. Danke.

@EasyEissfeldt

Sehr gerne!

Ich vermute, dass ihr den Notar in dem Dokument beauftragt habt und die Rechnung leider bezahlen müßt.

Alles Gute!

Es gilt das besteller prinzip. Wer den Makler bestellt, bezahlt ihn auch. Und was in dem Formular stand können wir nicht beantworten. Am besten eine Kopie einholen und zur verbraucherzentrale gehen.

Die Maklerin wurde vom Verkäufer beauftragt. Kopie ist bereits angefragt, weiß nur nicht ob sie die raus rückt.