Wenn in einer gemieteten Wohnung der Backofen kaputt geht, muss man den selber neu kaufen oder übernimmt das der Vermieter. Die Wohnung ist nämlich mit Backofen und Herd vermietet.

Falls du ihn kaputt gemacht hast, zahlst du auch dafür, oder deine Versicherung. Wenn er kaputt ist, weil er vielleicht schon zu alt ist, dann muß der Vermieter ihn ersetzen.

Wenn du ihn nicht mutwillig kaputt gemacht hast, zahlt das immer der Vermieter.
Wer hat den Backofen denn kaputt gemacht?
Reperatur bis 75 Euro zahlt der Mieter. (Bagatellreperatur) Ansonsten der Vermieter soweit es zur Mietsache gehört.
gnat01 am 13. Mai 2008 17:01 muss aber unbedingt im mietvertrag vereinbart sein. sonst gilt die 75 öcken-regelung nämlich nüscht...
Ja dann gilt die Bagatellgrenze von 6-8% Jahreskaltmiete ich habe mal für den Mieter die günstige Variante gewählt.
Wenn im Mietvertrag dazu nichts vereinbart wurde, gilt BGB, oder habe ich nur etwas überlesen?
Niklaus am 13. Mai 2008 20:15 Ist bei deinem Namen doch logisch

§ 536 Abs. 1 und 2 BGB - Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
(1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
(2) Absatz 1 Satz 1 und 2 gilt auch, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder später wegfällt.
§ 536a BGB - Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels
(1) Ist ein Mangel im Sinne des § 536 bei Vertragsschluss vorhanden oder entsteht ein solcher Mangel später wegen eines Umstands, den der Vermieter zu vertreten hat, oder kommt der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug, so kann der Mieter unbeschadet der Rechte aus § 536 Schadensersatz verlangen.
(2) Der Mieter kann den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn
der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist oder
die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Bestands der Mietsache notwendig ist.
► Wichtiger Hinweis im Profil beachten!
Wenn der Herd mitgemietet ist, muss der Vermieter für die Reparatur bzw. wenn das nicht geht für Ersatz sorgen!
Wenn Du ihn nicht kaputt gemacht hast, natürlich der Vermieter. Ist ja Teil der Mietsache und die muß der Vermieter instand halten.
gehört der ofen lt. mietvertrag zur mietsache, hat eine reparatur der vermieter zu zahlen.

Ist die Küche per Mietvertrag zur Benutzung tatsächlich mitvermietet, trägt der Vermieter die Reparatur oder den Neukauf.
Handelt es sich aber um eine Leihe, muß der Vermieter gar nichts tun, außer sein Eigentum (wenn auch kaputt) zurücknehmen, damit ihr einen neuen Herd kaufen und aufstellen könnt.
Hallöchen,
frag einfach den Vermieter. Bei mir ging das ohne Probleme, das er einen Teil von meinen Herd (das war der 2. den ich hatte) sein Teil dazu beigetragen hat. Es kommt aber auch immer natürlich auf die Kulanz vom Vermieter an. Ich hab bislang jetzt bei meinen immer Glück gehabt. Als ich hier einzog hatte ich ein uralten Schinken drin, meine Eltern haben mir nen gebrauchten gekauft, der war dann auch schnell hinüber und nun hat sich mein Vermieter noch zur Hälfte an den neuen beteiligt. Das kann er dann ganz bequem von der Steuer absetzen. Also sei mutig und versuch es. Genauso geht es auch mit der Waschmaschine, wenn es richtig verhandelt wird.
DH :-))