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Wer bezahlt den kaputten Backofen?

gefragt von Swordfish am 13.05.2008 um 16:54 Uhr

Wenn in einer gemieteten Wohnung der Backofen kaputt geht, muss man den selber neu kaufen oder übernimmt das der Vermieter. Die Wohnung ist nämlich mit Backofen und Herd vermietet.


Reply


pegolina
beantwortet von pegolina am 13. Mai 2008 16:56
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Falls du ihn kaputt gemacht hast, zahlst du auch dafür, oder deine Versicherung. Wenn er kaputt ist, weil er vielleicht schon zu alt ist, dann muß der Vermieter ihn ersetzen.

Kommentar von 4360f49511b260ead77411a815a303d5smallschildi am 13. Mai 2008 16:59

DH :-))


skyseeker
beantwortet von skyseeker am 13. Mai 2008 16:56
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Wenn du ihn nicht mutwillig kaputt gemacht hast, zahlt das immer der Vermieter.


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 13. Mai 2008 16:58
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Wer hat den Backofen denn kaputt gemacht?

Reperatur bis 75 Euro zahlt der Mieter. (Bagatellreperatur) Ansonsten der Vermieter soweit es zur Mietsache gehört.

Kommentar von 4d1494149c12c0e8443acbc9d361f7d4smallgnat01 am 13. Mai 2008 17:01

muss aber unbedingt im mietvertrag vereinbart sein. sonst gilt die 75 öcken-regelung nämlich nüscht...

Kommentar von Simple_avatar6smallMietnormade am 13. Mai 2008 17:09

Ja dann gilt die Bagatellgrenze von 6-8% Jahreskaltmiete ich habe mal für den Mieter die günstige Variante gewählt.

Kommentar von DrSeltsam am 13. Mai 2008 18:03

Wenn im Mietvertrag dazu nichts vereinbart wurde, gilt BGB, oder habe ich nur etwas überlesen?

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallEdgar Niklaus am 13. Mai 2008 20:15

Ist bei deinem Namen doch logisch


tradaix
beantwortet von tradaix am 13. Mai 2008 17:05
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§ 536 Abs. 1 und 2 BGB - Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln

(1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

(2) Absatz 1 Satz 1 und 2 gilt auch, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder später wegfällt.

§ 536a BGB - Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels

(1) Ist ein Mangel im Sinne des § 536 bei Vertragsschluss vorhanden oder entsteht ein solcher Mangel später wegen eines Umstands, den der Vermieter zu vertreten hat, oder kommt der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug, so kann der Mieter unbeschadet der Rechte aus § 536 Schadensersatz verlangen.

(2) Der Mieter kann den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn

  1. der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist oder

  2. die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Bestands der Mietsache notwendig ist.

► Wichtiger Hinweis im Profil beachten!


anonym
beantwortet von BaludDerBaer am 13. Mai 2008 16:56
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Wenn der Herd mitgemietet ist, muss der Vermieter für die Reparatur bzw. wenn das nicht geht für Ersatz sorgen!





anonym
beantwortet von fairlane am 13. Mai 2008 16:56
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Wenn Du ihn nicht kaputt gemacht hast, natürlich der Vermieter. Ist ja Teil der Mietsache und die muß der Vermieter instand halten.


Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^›
beantwortet von Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 13. Mai 2008 16:56
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gehört der ofen lt. mietvertrag zur mietsache, hat eine reparatur der vermieter zu zahlen.


geige
beantwortet von geige am 13. Mai 2008 17:09
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Ist die Küche per Mietvertrag zur Benutzung tatsächlich mitvermietet, trägt der Vermieter die Reparatur oder den Neukauf.

Handelt es sich aber um eine Leihe, muß der Vermieter gar nichts tun, außer sein Eigentum (wenn auch kaputt) zurücknehmen, damit ihr einen neuen Herd kaufen und aufstellen könnt.


Bauzer04
beantwortet von Bauzer04 am 14. Mai 2008 19:35
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Hallöchen,

frag einfach den Vermieter. Bei mir ging das ohne Probleme, das er einen Teil von meinen Herd (das war der 2. den ich hatte) sein Teil dazu beigetragen hat. Es kommt aber auch immer natürlich auf die Kulanz vom Vermieter an. Ich hab bislang jetzt bei meinen immer Glück gehabt. Als ich hier einzog hatte ich ein uralten Schinken drin, meine Eltern haben mir nen gebrauchten gekauft, der war dann auch schnell hinüber und nun hat sich mein Vermieter noch zur Hälfte an den neuen beteiligt. Das kann er dann ganz bequem von der Steuer absetzen. Also sei mutig und versuch es. Genauso geht es auch mit der Waschmaschine, wenn es richtig verhandelt wird.


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