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wer bezahlt den Feuerwehreinsatz wenn er vergeblich ist

gefragt von Fritzilein am 02.07.2008 um 14:34 Uhr

Kürzlich haben unsere Hausmitbewohner auf dem Balkon so doll gegrillt das man zuerst dachte es brennt. Wer hätte den Einsatz der Feuerwehr bezahlt wenn wir sie gerufen hätten

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Grillen x 619 Feuerwehr x 277

Cassiopeia78
beantwortet von Cassiopeia78 am 2. Juli 2008 14:36
7x
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wenn ihr nur aus jux und dollerei angerufen hättet dann wärt ihr dafür zur kasse gebeten worden. aber da ihr nicht erkennen konntet ob es brennt und das ja möglich gewesen wäre hätte wohl der steuerzahler das ganze bezahlt..

Kommentar von Fb790fbe6dcc3f644f17b6327f490e4csmallcasebumbase am 2. Juli 2008 14:37

Yeah man!


anonym
beantwortet von Mietnormade am 2. Juli 2008 14:46
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Üblicherweise zahlt der Auftraggeber. Wenn es brennt geht man davon aus das der Anrufer im Auftrag des Wohnungsinhabers anruft womit der Wohnungsinhaber (Versicherung) zahlt. Im Falle das spasseshalber angerufen wird derjenige der spass daran hatte(Anrufer). Im Falle eines versehens zahlt üblicherweise Keiner. Außerdem entstehen beim Ausfahren der Feuerwehr (außer den Bezinkosten) eigentlich auch keine Mehrausgaben. Die Leute wären ja auch bezahlt worden wenn sie keine Fahrt gemacht hätten. Von daher ist die Ausfahrprämie sowieso höchst hypothetisch. Aber für Deinen Fall würde ich sagen entweder wird keine Ausfahrprämie fällig und im zweifel zahlt Deine Haftpflichtversicherung.

Kommentar von Bluce am 2. Juli 2008 14:48

Die Gebäudeversicherung zahlt NIE den Feuerwehreinsatz, wenn dieser tatsächlich durch Feuer begründet war...

MfG!

Kommentar von Mietnormade am 2. Juli 2008 14:50

Die Feuerversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung

Kommentar von Bluce am 2. Juli 2008 14:59

Schon seit Ewigkeiten nicht mehr...

Kommentar von Mietnormade am 2. Juli 2008 15:12

Wann wurde die Feuerversicherung als Pflichtversicherung abgeschafft?

Kommentar von Bluce am 2. Juli 2008 15:19

Moment ... also zuletzt wurde sie jedenfalls in BaWü abgeschafft. Das müsste glaub ich zum 01.07.1994 gewesen sein... Wie gesagt, ist schon 'ne Weile her.

MfG!


anonym
beantwortet von Bluce am 2. Juli 2008 14:37
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Derjenige der sie bestellt hat...

Normalerweise kann man ja erstmal klingeln.

Wenn es begründet wäre, dann der Verursacher des Brandes oder falls keiner Vorhanden die Gemeinde.

Kommentar von 50b6a57e0973ea3d63d23c02a881292csmallDaSu81 am 2. Juli 2008 14:39

Im Falle eines WIRKLICHEN Brandes ist das wohl eher... schlecht, gelle!?! Wenn danach noch die Feuerwehr gerufen werden sollte (bei Notwendigkeit)... ist der Brand schon sonstwo = also VIEL zu spät!

Kommentar von Bluce am 2. Juli 2008 14:41

Hast du alles gelesen?!?

Wer unnötigerweise die Feuerwehr ruft muss zahlen. Nix anderes steht in dem Post von Cassiopeia... sie/er hat es nur anders formuliert.


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