Wer bezahlt den Anwalt?

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Gerichts- und Anwaltkosten aller beteiligten Parteien bezahlt der Schuldige. Gibt es keinen allein Schuldigen und es kommt zu einem Vergleich, werden die Kosten meist schuldanteilig verteilt.

Bei Verurteilung des Täters muss dieser den Anwalt des Opfers bezahlen. Was das Opfer erstmal machen kann und sollte (das ist auch bezahlbar) bei einem Anwalt einen Beratungstermin ausmachen wie gut die Chancen auf Erfolg stehen. Denn wird der Täter nicht verurteilt bleibt das Opfer auf den Kosten sitzen.

alle kosten werden vom dem bezahlt der die gerichtsverhandlung verliert, oder es wird ein vergleich entschieden und jeder zahlt seines, oder die hälfte. hat man kaein geld da zu kann man prozesskostenhilfe beantragen. dann wird jedes jahr geprüft ob der jenige dies nun zahlen könnte oder nicht, ca 10 jahre lang.....oder so ähnlich.....

Meistens entscheidet das Gericht so, dass die Kosten der Täter tragen muss. Wenn dies nicht der Fall ist, dann muss das Opfer selber den Anwalt zahlen.

zuerst einmal derjenige der ihn beauftragt. Aber die Kosten kann man vom Täter verlangen. Bei einem Gerichtsprozess muß der Täter sowieso alle Kosten bezahlen. Also Gerichtskosten und alle Anwälte, Gutachter usw.