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Wer bezahlt bei Überflutung des Kellers, wie ihr wisst war gestern Land unter

gefragt von Loomi am 04.07.2009 um 7:21 Uhr

Hallo

wie ihr vielleicht wisst war gestern in NRW Land unter. Wir hatten 10cm wasser im Keller. Laut meiner Hausrat zahlen die nur bei Feuer, Sturm, Leitungswasser und DibstahlEinbruch. Jetzt also meine Frage kann ich auch die Wohnungsgenossenschaft haftbar machen, denn das Regenwasser kam nicht nurch tür oder fenster sonder durch eine Keller Wand.


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TawaGirl
beantwortet von TawaGirl am 4. Juli 2009 07:34
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Ich bin mir nicht ganz sicher, aber für derartige Schäden müsste die Gebäudeversicherung des Vermieters aufkommen. Ruf mal bei Deiner Versicherung oder einer anderen Versicherungsgesellschaft an und frag mal unverbindlich was in einer Gebäudeversicherung alles abgedeckt ist. Viel Erfolg. LG TawaGirl


PlayaNr1
beantwortet von PlayaNr1 am 5. Juli 2009 03:49
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wenn dein hausratschaden hat...dann läuft es über die hausrat...aber elementardeckung ist nötig....

ist gebäude betroffen zahlt die wohngebäude...aber auch nurwenn elementar mitversichert ist...

zur sicherheit überprüfen wann ihr den vertrag abgeschlossen habt ..und ob in eurem protokoll was steht, dass elementar unerwünscht war..falls vorhanden...

falls nicht...dann entweder wolltet ihr keine oder ...der berater hat euch nicht gefragt.

lg play


anonym
beantwortet von doris11 am 4. Juli 2009 07:23
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wenn das deine VErsicherung nicht zahlt,mußt du das wohl selbst zahlen,....


anonym
beantwortet von butty09 am 4. Juli 2009 07:25
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wenn es kein eigentum ist hast du vielleicht glück..der vgermieter muss das instandsetzen lassen,ist sein haus und nicht deine schuld

Kommentar von Loomi am 4. Juli 2009 07:34

Also meine Hausrat sagt sie zahlt nicht. Kann ich jetzt an den Vermieter gehen? Welche seiner Versicherungen könnte dafür zuständigsein? Gebäudeversicherung?


casilein
beantwortet von casilein am 4. Juli 2009 07:40
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Was sagt denn Dein Vermieter dazu? Ich hoffe, Du hast den umgehend über den Wassereinbruch informiert.



dani4u
beantwortet von dani4u am 4. Juli 2009 07:41
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was ist denn kaputt?

keller werden feuchträume genannt.. google mal.


anonym
beantwortet von Wolko am 4. Juli 2009 14:51
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Dann hat dich dein Versicherungsvertreter falsch bzw. ungenügend beraten. Die meisten Hausratversicherungen bieten eine Elementardeckung auch für Überschwemmung an. Frag ihn nach seiner Vermögensschaden-Haftpflicht, wenn er falsch beraten hat.

Gruß Woko

Kommentar von Skelboxx am 4. Juli 2009 17:24

Vielleicht wollte er ja gar keine Elementardeckung?! Aus eigener Erfahrung schließen bei uns vielleicht 5% aller Kunden in der Hausrat auch Elementar mit ab. Und die, die es möchten, bekommen es aufgrund ungünstiger Zürs Zone nicht!

Kommentar von Wolko am 4. Juli 2009 18:26

Diese Erfahrung habe ich auch gemacht. Oft zu geizig ein paar Euronen mehr für die Elementardeckung zu zahlen - mit der Aussage - wir wohnen auf dem Berg, da gibt es keine Überschwemmung. Deshalb findet sich im Protokoll grundsätzlich ein Hinweis auf die vorgeschlagene Deckung. Wenn dieser fehlt, ist man später in Beweisnot.

Kommentar von Simple_avatar6smallPlayaNr1 am 5. Juli 2009 03:46

gebe ich dir hunder pro recht und bei mir sind es auch unter 5%

Kommentar von Ba3360897280f0c8272d592914f82463smallsapientisat am 5. Juli 2009 06:17

Ja, das ist immer das selbe, zuerst nicht wollen, weil es 3€ mehr kostet und dann jammern, wenn der Schaden eingetreten ist. Oder der Klassiker: Es wurde niemals erwähnt, dass so eine Deckung sinnvoll ist. Wie gut ist doch die Protokollierung der Beratungsgespräche! Die Erfahrung mache ich bereits seit über 20 Jahren und schreib daher schon viele Jahre freiwillig Protokolle die vom Kunden zu unterschreiben sind.

Kommentar von Simple_avatar6smallPlayaNr1 am 5. Juli 2009 18:14

gebe dir recht..ok nicht 3 euro ;) aber halt 30-100 je nach quadrameter und lage des gebietes ;) wir hatten auch einige fälle in unserer umgebung...finde ich mega dreisst...schreibst die kunden alle an...dann telefonierst nach...und irgendein shlauberger von einer anderen versicherung flüstert ihnen ins ohr..haftungsgründe...daraufhin stellungnahmen...wir protokollieren auch jeden mist und jede änderung die der kunde sagt! somit finde ich dies eine unverschämtheit...die auf lasten der zahlenden kunden geht und unsere prämien dauerhaft gefährdet! da sollten auch drastischere strafen sein!


anonym
beantwortet von micheliene am 18. Juli 2009 16:07
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Hallo, du brauchst auf jeden Fall den Zusatz in der Hausrat für Elementarschäden und da muß Überschwemmung/Rückstau drin stehen! Da Du aus einer Region in Deutschland kommst, wo Überschwemmung öfters auftreten kann es passieren, das die Versicherung sich weigert oder es so viel Geld kostet, das Dir schwindelig wird. Ich selbst hatte auch schon den Fall gehabt. Hatte aber Glück, das ich das unwissentlich in der Allianz damals abgeschlossen habe. Meine Nachbarin hatte dies nicht und ist auf Ihren Kosten sitzen geblieben. Dein Vermieter wird Dir warscheinlich nichts bezahlen. Die lassen die Schäden am Haus über die Gebäudeversicherung laufen.


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