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Wer berät einen am Besten beim Thema Erbschaft?

gefragt von Maja1 am 12.11.2007 um 12:30 Uhr

Rechtsanwalt, Notar, ... Wer berät einen am Besten beim Thema Erbschaft?


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Reply


gri1su
beantwortet von gri1su am 12. November 2007 12:39
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Am ehesten und sicher auch am Besten ein Notar. Aber auch ein Rechtsanwalt, der sich auf dieses Gebiet spezialisiert hat, sollte gut beraten und damit helfen können. Andere Rechtsanwälte würde ich nicht in Erwägung ziehen.

Kommentar von Maroo am 19. November 2007 15:27

Es kommt ganz darauf an, was mit "Thema Erbschaft" gemeint ist!!

Geht es um die Errichtung eines Testaments oder Erbvertrags kommt sowohl ein Rechtsanwalt als auch ein Notar in Betracht.

Wenn es darum geht, wie man sich bei einer bereits angefallenen Erbschaft verhalten soll (z.B. Erbauseinandersetzung, Reaktion auf geltend gemachte Pflichtteilsansprüche,...) dann ist der Rechtsanwalt der richtige Ansprechpartner, denn nur der könnte den Mandanten später auch außergerichtlich und gerichtlich vertreten und hat dementsprechende Erfahrung mit der "streitigen" Praxis.


Mimi081
beantwortet von Mimi081 am 29. November 2007 01:03
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Besser wäre nur ein Notar. Heutzutage sind aber meistens Notare beides in einem vereint:

Rechtsanwalt & Notar!


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 12. November 2007 12:40
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Rechtsanwälte haben manchmal eine fatale Neigung, nämlich

  1. Recht haben zu wollen
  2. Rechnungen zu schreiben

Ein Notar berät nach Geschäftswert.

Aber beides sagt über die Qualität der Beratung nichts aus. Es gibt auch Wirtschaftsprüfer, die auf Erbrecht spezialisiert sind.

Kommentar von Maroo am 19. November 2007 15:49

1.) Auch Rechtsanwälte rechnen nur nach dem RVG (=Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) und damit nach dem Gegenstandswert ab, es sei denn, man hat (freiwillig) eine höhere Honorarvereinbarung getroffen.

2.) Von welcher Qualität kann eine Erbrechtsberatung sein, die jemand anbietet, der nie mit der Geltendmachung oder der Abwehr erbrechtlicher Ansprüche betraut ist?

Eine Erbrechtsberatung durch Wirtschaftsprüfer verstösst m.E. zudem gegen das Rechtsberatungsgesetz!


tradaix
beantwortet von tradaix am 12. November 2007 12:46
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Siehe auch Fragen und Antworten zum Thema Erben und Vererben auf

http://www.wdr.de/tv/ardrecht/fragen/index.phtml?key1=937330f793433edd6c6e61ffd3...


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