Hallo,
also seit 2008 haben der Staat, es zurück genommen, dass man erst ab dem 20 km die Entfernungspauschale bekommt.
Es ist so, dass man ab den 1. Km 0,30 Euro in der Lohnsteuerklärung geltend machen kann.
Aber man kann nur die Hinfahrt geltend machen, d.h. du hast 15 km (Hin- und Zurück 30 km) zur Arbeit und kannst auch nur 15 km geltend machen.

Soweit ich weiß, jeder der 10 Kilometer oder mehr zurücklegen muss.
Also jedem steht sie zu? Weißt du wie hoch sie ist ?
Danke im voraus
TadashiYamaoka am 28. September 2009 20:41 Mein Vater meinte eben, dass das mit den 10 Kilometern sogar wieder zurückgenommen wurde (nur lohnt es sich wohl erst ab einer gewissen Anzahl an Kilometern). Mann muss seine Fahrtkilometer dann beim Lohnsteuerausgleich am Jahresende angeben.
Also ich meine dass jeder darauf anrecht hat. Also auch unabhängig davon, ob du nun mit dem Auto, mit dem Fahrrad oder mit dem Zug zur Arbeit fährst. Aber wieviel das pro Kilometer genau ist, weiß ich nicht genau. Aber auf Wikipedia steht 0,30€ pro Kilometer. (http://de.wikipedia.org/wiki/Entfernungspauschale)