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Wer bekommt die Prozesskostenhilfe bei einer Scheidung?

gefragt von ahnungslos74ahnungslos74 am 07.09.2009 um 12:52 Uhr

Hallo, mein Mann und ich leben getrennt. Wir haben ein gemeinsames Kind, welches in meinem Haushalt lebt. Das Gehalt meines Mannes liegt bei ca. 2.600 Euro netto. Nach Abzug der laufenden Kosten für Kredite, Versicherungen und unser Haus, verbleiben für mich € 88,- Unterhalt. Ich beziehe deshalb ALG II. Er hat einen Selbstbehalt von € 1117,-. Für die Scheidung hat er nun Prozesskostenhilfe beantragt und soll sie angeblich auch gewährt bekommen haben. Ich habe gelesen, dass nur einer von beiden PKH bekommen kann. Kann es sein, dass er sie wirklich bewilligt bekommen hat und ich deshalb keine bekomme?

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Scheidung x 1.275 Zivilrecht x 77 Prozesskostenhilfe x 52

anonym
beantwortet von joachim2812 am 8. September 2009 22:34
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Bitte lesen Sie die amtlichen Hinweise zur Gewährung von Prozeßkostenhilfe. Dort kann zumindest ich keinen Hinweis erkennen, das nur einem von zwei (bedürftigen) Eheleuten Prozeßkostenhilfe bewilligt werden kann. Auf der nachstehend genannten Seite finden Sie das in allen Bundesländern gleichlautende Antragsformular mit m.E. gut verständlichen Hinweisen:

http://www.justiz.de/Formulare/zp1a.pdf

Kommentar von Simple_avatar3smallahnungslos74 am 9. September 2009 08:21

So etwas ähnliches hatte ich bekommen. Das war nur zur Klärung der Vermögensverhältnisse.Ich musste zusätzlich noch ein Infoblatt unterschreiben. Auf diesem stand das dann.

Kommentar von joachim2812 am 30. September 2009 19:59

Es bleibt bei meiner Antwort. Verwechseln Sie Prozeßkostenhilfe bitte nicht mit Fragen, die das Familiengericht oftmals aus anderen Gründen (z.B. Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich) formularmäßig abfragt.


Escort
beantwortet von Escort am 7. September 2009 17:33
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Wenn dein Mann ein Einkommen in der von dir geschilderten höhe hat bekommt er keine Prozesskostenhilfe wen du kein Einkommen hast bekommst du die Prozesskostenhilfe.


Mona09
beantwortet von Mona09 am 7. September 2009 12:55
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Beide Parteien bekommen Prozesskostenhilfe.

Kommentar von Simple_avatar3smallahnungslos74 am 7. September 2009 13:33

Auf dem Antrag stand aber, dass man keine bewilligt bekommt, wenn sie für die andere Partei schon bewilligt wurde.


Uweles
beantwortet von Uweles am 7. September 2009 12:53
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Die bekommt jeder der zu arm ist um selbst einen Anwalt zu bezahlen!

Kommentar von Simple_avatar3smallahnungslos74 am 7. September 2009 13:30

Ja, aber ist er denn mit € 1117,- zu arm? Er muss davon nur seine Miete und Nebenkosten bezahlen.


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