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Wer bekommt das Sorgerecht?

gefragt von Wieselchen1Wieselchen1 am 13.02.2008 um 12:16 Uhr

Gesetzt dem Falle, dass beide Eltern sterben und es ist keine Regelung getroffen worden: Wer bekommt das Sorgerecht? Die Patentante, der Patenonkel, der 19jährige Bruder, die Großeltern?


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Peter4711
beantwortet von Peter4711 am 13. Februar 2008 12:23
4x
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Von Amts wegen zunächst die Grosseltern. Wenn diese nicht geeignet erscheinen wird "weitergesucht" bis hin zu einer Pflegefamilie, wobei dem Amt natürlich ein Haushalt "innerhalb" der Familie wesentlich lieber ist.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 13. Februar 2008 12:19
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I.d.R. die Partei, die sich sichtlich um den Kindeswohl am meisten bemüht und dies auch gewährleisten kann. Das sin in denm meisten Fällen die Großeltern.

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 13. Februar 2008 12:21

Du machst mir Angst. Meine Eltern sind 73 und 76 und gar nicht in der Lage, ein Kind in diesem Alter noch großzuziehen. Die Mutter meines Mannes ist Alkoholikerin.

Kommentar von 90d403d723aa221c992a7c09d16139aasmallsheela2011 am 13. Februar 2008 12:24

Tanzwiesel was hast Du für dunkle Gedanken?

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 13. Februar 2008 13:02

Sheela, wenn du mein Familienumfeld unter die Lupe nehmen müsstest, dann würdest du auch Vorsorge treffen wollen, dass das Kind nicht in d.E. falsche Hände gerät.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 13. Februar 2008 12:25

Es wird niemand zur Sorgerechtsübernahme gezwungen. Da gibt es (wenn beide Eltern nicht mehr zur Verfügung stehen) keinen Automatismus. Wenn sich aus der Verwandtschaft jemand drum bemüht und er glaubhaft machen kann, diese Aufgabe schultern zu können, dann kann das auch der Patenonkel sein... oder jede beliebige Person, am besten jemand, zu dem eine Emotionale Bindung mit den Kindern besteht. Die anderen müssen sich damit nicht einverstanden erklären und gegen die richterliche Entscheidung vorgehen. Ansonsten, wenn es jemand machen will und die Kinder sind dafür, dann geht das klar!

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 13. Februar 2008 12:29

@ Tanzwiesel: Du kannst gerne diese Frage auch testamentarisch regeln.


Luise
beantwortet von Luise am 13. Februar 2008 15:30
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Das schon zu Lebzeiten verfügen, wen man für geeignet hält. Und mit der Person sprechen darüber. Das genauso wie ein Testament verfassen, dann muss das Vormundschaftsgericht und das Jugendamt schon einen schwerwiegenden Grund haben, dass sie nicht nach Deinem Willen handeln. Wir hatten das schon lange gemacht, gibt auf jeden Fall Sicherheit.


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