Hi Leute,
ich habe vor kurzem eine Abmahnung bekommen, musste über 900 Euro bezahlen, wer bekommt eigtl. das Geld?! Geht das alles zum Anwalt oder bekommt auch der, der mich abgemahnt hat. Ich Danke im vorraus.
Mfg. David

der Abmahnende bekommt es die Kosten für den Anwalt bezahlst ja extra
eine Art Schmerzensgeld für den zugefügten Schaden..
Hat das Mahnen 900 Euro gekostet und du weißt nicht warum oder wohin oder wie meinst du das?
genau würde gerne wissen, wer was bekommt

ist das nicht mit angeführt? bei 900€ ist es etwa 50/50. wenn es wegen einem (1) foto war sind es 100€ für den fotografen der rest für den anwalt

Lohnt es sich denn überhaupt, die Abmahnkosten zu bezahlen? Geht eine strafbewährte Unterlassungerklärung damit einher? Bei 900 Euro würde ich anfangen darüber nachzudenken, ob diese Zahlung gerechtfertigt ist und nicht wer sich evtl. über mein naives Zahlverahlten totlacht!
ich habe das über ein Anwalt gemacht, geht schon klar, nur möchte ich wissen ob der Vogel, der mich abgemahnt hat die 900 Euro bekommt oder alles sein Anwalt...
firstguardian am 11. März 2009 17:57 Die Abmahngebühr bekommt der Abmahner abzüglich der Anwaltskosten. Wußte das Dein Anwalt nicht, über den Du das "gemacht" hast?
ich hatte Ihn nicht gefragt, das ding ist, ich habe die 900 Euro an ihn gezahlt, Monat später habe ich ihn abgemahnt damit ich das Geld zurück bekomme, nur geht das ganze Geld an mein Anwalt, sprich für mich war es sinnlos,ist das so richtig?!
Die Kosten bekommt zum einen der Anwalt.
Der Auftraggeber geht zum Anwalt und lässt sich beraten ob seines Rechtes. Die Beratung kostet Geld. Wenn der Klient dann Recht hat (oder irgendwie haben könnte), wird der Anwalt eine Abmahnung durchführen und die Kosten hierbei dem Abzumahnenden in Rechnung stellen.
Es kann schließlich nicht sein, irgendjemand bricht das Recht und die Kosten hierfür soll das Opfer tragen?
Aus diesem Grund sind Abmahnungen kostenpflichtig, man bezahlt quasi den Anwalt der Gegenseite für die Arbeit im Sinne der Gegenseite, welche diese nicht zu verantworten hat, sondern der Abgemahnte. Wenn diese Kosten nicht bezahlt werden, wird der Anwalt Klage erheben und die Kosten über diesen Weg zu bekommen suchen, auch dann, wenn man eine Unterlassungserklärung abgibt oder schon abgegeben, aber halt nicht bezahlt hat.
Weiter können hierbei auch Schadensersatzzahlungen beinhaltet sein, Lizenzgebühren (auch fiktive), etc, welche der Auftraggeber erhält. Wenn der Anwalt ihm eingeredet hat, dass er Geld zu erwarten hat, wir auch hier bei Nichtbezahlen Klage erfolgen.
Das System wäre gar nicht schlecht, wenn es sich nicht einige Leute erdreisten würden, jeden Piesepampel auch wegen Sachen abzumahnen, was sie gar nichts angeht und so Geld verdienen möchten.
es geht nicht um abmahnungen des AG, sondern um anwaltliche Abmahnungen
Ja wenn man freiwillig zahlt ist das Möglich. Der Auftraggeber bekommt das Geld- Anwaltskosten.
Es geht hier bestimmt nicht um eine Abmahnung in Bezug auf Arbeitsverhältnis.
genau, AGB war falsch