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Wer bekommt Auskünfte vom Jugendamt?

gefragt von MuseTigerMuseTiger am 05.08.2009 um 21:51 Uhr

Hallo ihr lieben, wir rätseln grade ob mein freund Auskunft vom Jugendamt über den verbleib oder das weitere vorgehen bekommt. Es handelt sich dabei um die Kinder seiner Schwester wobei er auch bei 2en Pate ist. Danke für die Hilfe MuseTiger

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Kinder x 17.880 Jugendamt x 467 Heim x 98

DrKarmedar
beantwortet von DrKarmedar am 5. August 2009 21:57
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Jein.. allgemeine Auskünfte bekommt er,personen bezogene nicht1


Teddyle
beantwortet von Teddyle am 5. August 2009 21:57
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Das Jugendamt gibt nur mit Zustimmung der Kindesmutter Auskunft. Auch wir als Großeltern haben nicht einmal die Adresse unseres Enkelkindes bekommen.

Kommentar von A2c95cbdd6ded4feab5ede4880deade9smallMuseTiger am 5. August 2009 21:58

die Kinder müssen nun irgendwo hin ... Und wir wollen sie zu uns holen bzw zur Oma ... bekommen wir da keine auskunft ???

Kommentar von jumba am 6. August 2009 08:21

bekomm doch eigene kinder u. lass die kinder zufrieden. wenn sie den kontakt zu euch abgebrochen hat, dann müsst ihr das einfach akzeptieren. sollten vorwürfe ggü. der mutter sein wegen kindesverwahrlosung u. kindeswohlgefährdung, dann könnt ihr das ggü. dem jugendamt vortragen. aber auch das führt noch immer nicht dazu das die kinder der mutter rausgetragen werden. dann würde sie eine unterstützende familienhilfe bekommen. mal dran gedacht das die kinder vielleicht garnicht weg wollen. auskünfte bekommst du dort über die kinder nicht, denn es geht andere außer die mutter nix an. wenn es was zu regeln gibt, dann durch den kv. warum macht er denn nix?

Kommentar von Simple_avatar7smallanorevia am 19. August 2009 21:45

Meldet euch beim zuständigen Sozialarbeiter - natürlich mit der Mutter (also der Schwester deines Freundes). Die wird alle Infos bekommen müssen (ist ja die Mutter!). Ich wundere mich eh das ihr die Schwester nicht erwähnt.. Fragt sie - sie muss die Info vom JA bekommen, bzw. die Zustimmung der Unterbringung geben. Im Kinderschutzfall und nach Prüfung bei der das Familiengericht bestimmt, dass die Kinder nicht bei der Mutter bleiben dürfen, kann auch die Mutter übergangen werden. Hierfür müssten dann aber auch triftige Gründe vorliegen. Wenn die Kinder woanders hin sollen, kann die Mutter dies beim JA äußern. Dies wird dann aber sicher auch geprüft.. --> sprecht erst mit den Leuten die es betrifft, Infos sammeln, beraten lassen, planen!


leandra6
beantwortet von leandra6 am 5. August 2009 21:55
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genau,das muss seine schwester selbst machen


beate55
beantwortet von beate55 am 5. August 2009 21:54
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Ich glaube nicht, dass ein Pate Auskunft erht, das muss die Schwester schon selber machen, er kann sie ja unterstützen.

Kommentar von A2c95cbdd6ded4feab5ede4880deade9smallMuseTiger am 5. August 2009 21:57

Die Geschwister und die Mutter der Mutter der Kinder (verwirrung sry) haben sich zusammen dafür entschieden die Kinder rauszuholen die Großtante und die schwester haben sich beim Jugendamt gemeldet. Nur wer bekommt nun eine Auskunft darüber was mit den kleinen Passiert ?

Kommentar von Ddd2c241ba9316279b8649ebcb7d2604smallbeate55 am 5. August 2009 22:03

Wer ist denn der Vormund? Scheint kompliziert zu sein.


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