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Wenn wir zu fünft in eine WG ziehen und einer bezahlt nicht- wer ist verantwortlich?

gefragt von peterplastikpeterplastik am 14.01.2008 um 21:53 Uhr

Wenn wir zusammen einen Vertrag mit dem Vermieter machen und einer zahlt nicht- wer ist dann verantwortlich?


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anonym
beantwortet von anjanni am 14. Januar 2008 21:55
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Ihr alle zusammen gegenüber dem Vermieter. (Es sei denn, der Vermieter verzichtet auf eine gesamtschuldnerische Haftung. Würde ich als Vermieter aber nicht tun.)

Im Binnenverhältnis (also Ihr untereinander) jeder einzelne.

Kommentar von Simple_avatar9smallpeterplastik am 14. Januar 2008 21:56

Oje. Danke.

Kommentar von anjanni am 14. Januar 2008 21:58

Na - bei fünf WG-Mitgliedern und einem "Aussteiger" geht's ja noch... Bei zweien ist das schon deutlich kritischer. (Bin von Beruf Optimist * gg *.)

Kommentar von 70a5f2b8a33e9623a7d85ffd8fbf401csmallEddy21 am 15. Januar 2008 10:01

Prinzip von Vater Raiffeisen :

Einer für alle, alle für einen !

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 14. Januar 2008 22:00

Kurz und treffend beantwortet. DH

Kommentar von anjanni am 14. Januar 2008 22:01

Thx, tradaix.


Brigitta
beantwortet von Brigitta am 14. Januar 2008 22:17
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Ihr alle, die den Vertrag mitunterzeichnet hatten, sind gesetzlich verantwortlich und zahlungspflichtig gegenüber dem Vermieter und haften für die Miete! Dann habt ihr aber Pech gehabt, wenn ein Mitbewohner die Miete nicht mehr bezahlen kann.


Kaffeesatz
beantwortet von Kaffeesatz am 15. Januar 2008 01:13
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Plötzlich wird mir wieder bewusst wie gern ich alleine wohne ;-)

Kommentar von 4c880fc43a45c11f15e08d0a44c7febfsmallwandpilz am 15. Januar 2008 01:14

darauf ein high five und ein amen bruder


Qetan
beantwortet von Qetan am 14. Januar 2008 22:00
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Ihr alle


Naschi
beantwortet von Naschi am 15. Januar 2008 05:28
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Dafür sind alle verantwortlich die den vertrag unterschrieben haben



fraggle16
beantwortet von fraggle16 am 15. Januar 2008 10:07
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Im Außenverhältnis, also dem Vermieter gegenüber seid ihr gesamtschuldnerisch haftend. Aber im Innenverhältnis, also die Bewohner der WG untereinander können sehrwohl natürlich das Geld bei demjenigen, der nicht zahlt, einklagen. (§ 426 BGB = Verhältnis der Gesamtschuldner untereinander)


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