wenn Mutter ins Hrankenhaus, was ist mit Kinderbetreuung??

gefragt von zappeleier am 06.08.2009 um 19:33 Uhr

Muß bald für eine Woche ins KH. Kinder sind 2 1/2 und 7 Monate. Wie sieht es mit der Betreuung für die Kinder aus?? Bekommt der Vater Sonderurlaub?? Gibt es eine Gesetzliche Regelung??

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anonym
beantwortet von manuel2502 am 6. August 2009 19:35
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der vater kann dann selbst zuhause bleiben er wird sozusagen krankgeschrieben für die zeit. die krankenkasse zahlt das


DanielsGirl
beantwortet von DanielsGirl am 6. August 2009 19:35
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Würde mich doch sehr wundern, wenn der Gesetzgeber nicht vorschreibt, dass der Vater Sonderurlaub zu kriegen hat


susi7906
beantwortet von susi7906 am 7. August 2009 08:59
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Wir haben in dem Fall bei der Krankenkasse einen Antrag auf "Haushalshilfe" gestellt. Die Haushaltshilfe war in dem Fall mein Mann. Er musste unbezahlten Urlaub nehmen und der Arbeitgeber hat den Ausfall berechnet und bescheinigt. Das hat dann die Krankenkasse übernommen. Der Vater hat nur Anspruch wegen der Kinder Krankgeschrieben zu werden, wenn die Mutter auch VOLL Berufsttätig ist, sagte man uns. Also Krankenkasse anrufen!


waffel
beantwortet von waffel am 6. August 2009 19:39
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Also ein vorweg: der Vater hat gegenüber dem AG weder Anspruch auf bezahlten, noch auf unbezahlten Urlaub. Wenn der AG unbezahltem Urlaub zustimmt, ist das eine nette Geste.

Ansonsten bliebe da, wenn nicht z.B. eine Privatversicherung vorliegt, der § 38 SGB5:

SGB 5 § 38 Haushaltshilfe

(1) Versicherte erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen einer Leistung nach § 23 Abs. 2 oder 4, §§ 24, 37, 40 oder § 41 die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist ferner, daß im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.

(2) Die Satzung kann bestimmen, daß die Krankenkasse in anderen als den in Absatz 1 genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Sie kann dabei von Absatz 1 Satz 2 abweichen sowie Umfang und Dauer der Leistung bestimmen.

(3) Der Anspruch auf Haushaltshilfe besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.

(4) Kann die Krankenkasse keine Haushaltshilfe stellen oder besteht Grund, davon abzusehen, sind den Versicherten die Kosten für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe in angemessener Höhe zu erstatten. Für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad werden keine Kosten erstattet; die Krankenkasse kann jedoch die erforderlichen Fahrkosten und den Verdienstausfall erstatten, wenn die Erstattung in einem angemessenen Verhältnis zu den sonst für eine Ersatzkraft entstehenden Kosten steht.

(5) Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten als Zuzahlung je Kalendertag der Leistungsinanspruchnahme den sich nach § 61 Satz 1 ergebenden Betrag an die Krankenkasse.

Also => Krankenkasse anrufen.


Gille
beantwortet von Gille am 6. August 2009 19:38
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Ich meine der Mann wird "krangeschrieben" und kann zuhause bleiben. Die Kasse zahlt. Aber frag´da lieber nochmal nach!


baerchenkw36
beantwortet von baerchenkw36 am 6. August 2009 19:35
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sonderurlaub für vater oder ihr könnt euch ne betreuung suchen oder krankenkasse stellt eine und bezahlt sie auch nach krankenhaus...erkundige dich mal am besten bei der krankenkasse


eddali
beantwortet von eddali am 6. August 2009 19:35
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das ist unterschiedlich von Betrieb zu Betrieb, muß man sich erkundigen. Aber über die KK könntest Du eine Betreuung anmelden.


DerTroll
beantwortet von DerTroll User-Moderator am 6. August 2009 19:35
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Es gibt so etwas, daß er eine bestimmte Anzahl an Tagen im Jahr dann zu Hause bleiben kann und das wird berechnet, als ob er Krankgeschrieben wäre. Ob das für die ganze Zeit reicht, weiß ich nicht. Kann sein, daß er einen teil Urlaub nehmen muß.

Kommentar von F817a7e6ccc2681cbc93cc1302eb585asmallwaffel am 6. August 2009 19:42

das gibt es wenn die kinder krank sind. bei verheirateten pro kind 10 tage im jahr-und man bekommt anstatt lohn von der krankenkasse 80%vom lohn ersatzweise bezahlt. bei alleinstehenden sind es 20 tage pro jahr und kind. aber nur-wenn das kind krank ist..


anonym
beantwortet von hexenrw am 6. August 2009 19:35
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hab mal gehört das entweder sonderurlaub oder die stellen jemanden zur verfügung


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