die alimente,weil es die aufsichtspflicht verletzt hat?
Moment, kann grad nicht antworten, muss warten bis mein Lachanfall vorbei ist.

Also das Lehrpersonal zahlt das bestimmt nicht. Traust du deinem Sohn so etwas zu ? Dann ist bei der Erziehung schon vorher etwas schief gelaufen.
Das lehrerpersonal eben schon! Sie sind aufsichtspflichtig! Dafür hat die Mutti ja ihre Einverständnis erklärt!!
Nein, da wirst du ihn besser aufklären müssen. Kondome sind ein Muss. Die Lehrer übernachten doch nicht mit deinem Sohn in einem Zimmer. Sollen die ihm überallhin folgen? Wie stellst du es dir vor?
ich denke nicht. Aber du hast deinen Sohn doch sicher so verantwortungsbewußt erzogen, dass er Kondome nutzt, also erübrigt sich die Frage

oder du, weil du offensichtlich nicht richtig mit ihm über das thema geredet hast?

Nein Du, weil Du ihn nicht richtig aufgeklärt hast!
Ist ne gute Anregung für Lehrer, nicht mehr mit Schülern auf fahrt zu gehen, bis die Frage geklärt ist!!!
Genau meine Meinung.
Wer poppen kann, der kann auch verhüten. Wer das nicht tut muss selber zahlen.

Das habe ich durch recherchieren gefunden:
16. Schülerin wird durch andere Schüler schwanger? Wenn Sie Ihrer Aufsichtspflicht wie z.B. nächtliche Stichprobe wahrgenommen haben, dann sind Sie aus dem Schneider.
Quelle: http://portal.schule24.org/uploads/Organisation/Schulrecht%20FAQs.pdf
Ganz interessant die Seite, sehr informativ.

Ja, wenn es der Vaterschaftstest so ergibt, zahlt auch der Lehrer (nicht nur mit dem Körper, sondern cash). Alimente sind Erzeugersache.
sheela2011 am 30. Mai 2009 17:07 Stimmt so nicht, hier habe ich eine ganz interessante Seite, zu beachten Punkt 16.
http://portal.schule24.org/uploads/Organisation/Schulrecht%20FAQs.pdf
Du gibst dein Einverständnis für die Mitfahrt des jungen ab! somit übernehmen die Lehrer die volle Aufsichtspflicht! Sie werden zur Haftung gezogen, sollte überhaupt ein Junge und ein mädchen schon im Bett erwischt werden! Denn bei minderjährigen herrscht strenge Geschlechtstrennung in den Zimmern!
sheela2011 am 30. Mai 2009 17:06 Stimmt so nicht, hier habe ich eine ganz interessante Seite, zu beachten Punkt 16.
http://portal.schule24.org/uploads/Organisation/Schulrecht%20FAQs.pdf

Rein theoretisch müsste also für jeden Schüler/Schülerin eine Aufsichtsperson dabei sein.
Eltern haften für ihre Kinder. Du gibst doch Dein Einverständnis, das er mitfahren darf.
lol ich muss immer noch antworten
http://iq.lycos.de/qa/show/1865355/Eine-Frage-zur-Aufsichtspflicht-von-Lehrern.../ der Lehrer ist nicht daran schuld, wenn eine Schülerin schwanger wird (es sei denn, er hat sie selbst geschwängert), sofern er seine Aufsichtspflicht nicht verletzt hat. Bei minderjährigen Schülern unterschreiben die Eltern normalerweise, dass sie die Klassenfahrt erlauben und dass sie zur Kenntnis nehmen, dass die Schüler für alles, was sie unter Verletzung der vereinbarten Regeln tun, selbst verantwortlich sind. Mit anderen Worten: Der Lehrer trennt die Schüler nach Männlein und Weiblein (kontrolliert also die Zimmer) und geht dann schlafen. Wenn der Lehrer dann schläft und die Schüler sich wieder durchmischen, dann kann der Lehrer daran doch nichts ändern!
Etwas anderes wäre es, wenn der Lehrer z.B. mit einem Augenzwinkern gemischte Zimmer toleriert, das wäre eine Verletzung der Aufsichtspflicht.