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wenn mein sohn auf klassenreise geht und dort ein mädchen schwängert,zahlt dann das lehrpersonal

gefragt von Kirsche09 am 30.05.2009 um 16:48 Uhr

die alimente,weil es die aufsichtspflicht verletzt hat?

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schwanger x 2.160 aufsichtspflicht x 76 klassenreise x 8

Peanuts79
beantwortet von Peanuts79 am 30. Mai 2009 16:56
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Moment, kann grad nicht antworten, muss warten bis mein Lachanfall vorbei ist.

Kommentar von 1eaf878f0963b023df5a2448b481e042smallKittymogul am 30. Mai 2009 17:01

lol ich muss immer noch antworten

Kommentar von Simple_avatar10smallPeanuts79 am 30. Mai 2009 17:06

http://iq.lycos.de/qa/show/1865355/Eine-Frage-zur-Aufsichtspflicht-von-Lehrern.../ der Lehrer ist nicht daran schuld, wenn eine Schülerin schwanger wird (es sei denn, er hat sie selbst geschwängert), sofern er seine Aufsichtspflicht nicht verletzt hat. Bei minderjährigen Schülern unterschreiben die Eltern normalerweise, dass sie die Klassenfahrt erlauben und dass sie zur Kenntnis nehmen, dass die Schüler für alles, was sie unter Verletzung der vereinbarten Regeln tun, selbst verantwortlich sind. Mit anderen Worten: Der Lehrer trennt die Schüler nach Männlein und Weiblein (kontrolliert also die Zimmer) und geht dann schlafen. Wenn der Lehrer dann schläft und die Schüler sich wieder durchmischen, dann kann der Lehrer daran doch nichts ändern!

Etwas anderes wäre es, wenn der Lehrer z.B. mit einem Augenzwinkern gemischte Zimmer toleriert, das wäre eine Verletzung der Aufsichtspflicht.


JoeBarke
beantwortet von JoeBarke am 30. Mai 2009 16:50
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Also das Lehrpersonal zahlt das bestimmt nicht. Traust du deinem Sohn so etwas zu ? Dann ist bei der Erziehung schon vorher etwas schief gelaufen.

Kommentar von Simple_avatar8smallBirgit86 am 30. Mai 2009 16:53

Das lehrerpersonal eben schon! Sie sind aufsichtspflichtig! Dafür hat die Mutti ja ihre Einverständnis erklärt!!


tattanka
beantwortet von tattanka am 30. Mai 2009 16:52
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Nein, da wirst du ihn besser aufklären müssen. Kondome sind ein Muss. Die Lehrer übernachten doch nicht mit deinem Sohn in einem Zimmer. Sollen die ihm überallhin folgen? Wie stellst du es dir vor?


anonym
beantwortet von 50happy am 30. Mai 2009 16:51
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ich denke nicht. Aber du hast deinen Sohn doch sicher so verantwortungsbewußt erzogen, dass er Kondome nutzt, also erübrigt sich die Frage


princAss
beantwortet von princAss am 30. Mai 2009 16:51
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oder du, weil du offensichtlich nicht richtig mit ihm über das thema geredet hast?


Virginia47
beantwortet von Virginia47 am 30. Mai 2009 16:51
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Nein Du, weil Du ihn nicht richtig aufgeklärt hast!


lilith4870
beantwortet von lilith4870 am 30. Mai 2009 16:51
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Ganz bestimmt nicht.


ploeppelchen
beantwortet von ploeppelchen am 30. Mai 2009 16:50
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ja.das problem hatte ich auch schon mal.


hafa4
beantwortet von hafa4 am 30. Mai 2009 16:50
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Nein natürlich nicht.


Questor
beantwortet von Questor am 30. Mai 2009 16:49
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Nein


anonym
beantwortet von sigma7159 am 9. Juni 2009 11:59
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Ist ne gute Anregung für Lehrer, nicht mehr mit Schülern auf fahrt zu gehen, bis die Frage geklärt ist!!!

Kommentar von Simple_avatar6smallOrchidee1 am 5. Juli 2009 16:43

Genau meine Meinung.

Wer poppen kann, der kann auch verhüten. Wer das nicht tut muss selber zahlen.


sheela2011
beantwortet von sheela2011 am 30. Mai 2009 17:04
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Das habe ich durch recherchieren gefunden:

16. Schülerin wird durch andere Schüler schwanger? Wenn Sie Ihrer Aufsichtspflicht wie z.B. nächtliche Stichprobe wahrgenommen haben, dann sind Sie aus dem Schneider.

Quelle: http://portal.schule24.org/uploads/Organisation/Schulrecht%20FAQs.pdf

Ganz interessant die Seite, sehr informativ.


EvaDu
beantwortet von EvaDu am 30. Mai 2009 17:02
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eindeutig nein...


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 30. Mai 2009 16:55
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Ja, wenn es der Vaterschaftstest so ergibt, zahlt auch der Lehrer (nicht nur mit dem Körper, sondern cash). Alimente sind Erzeugersache.

Kommentar von 90d403d723aa221c992a7c09d16139aasmallsheela2011 am 30. Mai 2009 17:07

Stimmt so nicht, hier habe ich eine ganz interessante Seite, zu beachten Punkt 16.

http://portal.schule24.org/uploads/Organisation/Schulrecht%20FAQs.pdf


Birgit86
beantwortet von Birgit86 am 30. Mai 2009 16:53
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Du gibst dein Einverständnis für die Mitfahrt des jungen ab! somit übernehmen die Lehrer die volle Aufsichtspflicht! Sie werden zur Haftung gezogen, sollte überhaupt ein Junge und ein mädchen schon im Bett erwischt werden! Denn bei minderjährigen herrscht strenge Geschlechtstrennung in den Zimmern!

Kommentar von 90d403d723aa221c992a7c09d16139aasmallsheela2011 am 30. Mai 2009 17:06

Stimmt so nicht, hier habe ich eine ganz interessante Seite, zu beachten Punkt 16.

http://portal.schule24.org/uploads/Organisation/Schulrecht%20FAQs.pdf


harryohnetoto
beantwortet von harryohnetoto am 30. Mai 2009 16:53
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Rein theoretisch müsste also für jeden Schüler/Schülerin eine Aufsichtsperson dabei sein.


anonym
beantwortet von choccy am 30. Mai 2009 16:52
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ja klar


anonym
beantwortet von choccy am 30. Mai 2009 16:52
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ja klar


medic
beantwortet von medic am 30. Mai 2009 16:51
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lach nein..


finchen012
beantwortet von finchen012 am 30. Mai 2009 16:51
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Nein!


marbeja
beantwortet von marbeja am 30. Mai 2009 16:50
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Eltern haften für ihre Kinder. Du gibst doch Dein Einverständnis, das er mitfahren darf.


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 30. Mai 2009 16:49
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natürlich nicht...kondome angeraten


freto
beantwortet von freto am 30. Mai 2009 16:49
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ja, ein leben lang....lach!


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