
Sofern du alle anderen Vorraussetzungen erfüllst kein Problem:
Die Prämie wird auf Antrag vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausgezahlt. Voraussetzungen sind:
Antragsteller ist eine Privatperson. Ein Pkw wurde vor mindestens neun Jahren erstmals zugelassenen und zwischen dem 14. Januar und 31. Dezember 2009 gemäß Altfahrzeugverordnung verschrottet. Der Antragsteller war mindestens ein Jahr Halter des Pkw. Der Antragsteller lässt einen Neu- oder Jahreswagen zwischen 14. Januar und 31. Dezember 2009 zu. Der Neu- oder Jahreswagen entspricht mindestens der Abgasnorm „Euro 4“. Als Jahreswagen gilt ein Pkw, der „längstens ein Jahr einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einen Kfz-Händler, eine herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine Automobilleasinggesellschaft zugelassen“ ist.[
http://de.wikipedia.org/wiki/Umweltpr%C3%A4mie#Voraussetzungen