Ich hab mich sehr gefreut, dass der Junge nach Hause durfte. Nun muss er ja zum weiteren Prozess nicht mehr erscheinen. Was ist aber, wenn er verurteilt wird - muss er dann seine Strafe in der Türkei absitzen? Wird er dann zwangsüberführt?
Quatsch.
Und als deutscher Staatsbürger wird er auch nicht an die Türkei ausgeliefert.
Eigentlich muß er natürlich sehr wohl zum weiteren Prozeß in der Türkei erscheinen. Aber gerade weil er nicht ausgeliefert werden kann, wird er sich darauf wohl nicht einlassen. Denn wenn er DANN verurteilt würde, wären wieder Klimmzüge nötig, damit er nach Deutschland zurückkommen könnte.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt in dem Fall ja auch schon in Deutschland.
Ich hoffe auf jedenfall, dass wenn er schuldig sein sollte, dann auch seine Strafe absitzen muß, egal ob in Deutschland oder der Türkei.
Alle haben Mitleid mit Marco. Aber wer denkt an das Mädchen?
Denkt an die keiner nur weil sie ja keine Deutsche ist?
Doch, doch. Wir denken auch an das Mädchen und seine Glaubwürdigkeit. Vielleicht ist es ja in der Presse immer zu einseitig dargestellt worden. Und man könnte auch sagen, es stehe einfach Aussage gegen Aussage. Aber andererseits hätte man auch von England aus eher dafür sorgen können, daß eine Aussage des Mädchens dem Gericht in der Türkei vorliegt. An einer Aufklärung des Falls scheint man von der Seite aus jedenfalls nicht so interessiert gewesen zu sein...
boriswulff am 17. Dezember 2007 13:49 Ich stimme Dir zu, dass jeder ein schnelles und faires Verfahren bekommen sollte. Leider ist dies auch in Deutschland fast nie möglich :( Man kann für alle Seiten nur hoffen, dass dieser Fall so schnell wie möglich abgeschlossen wird und entweder der Junge oder das Mädchen eine gerechte Strafe ereilt.
manni1937 am 17. Dezember 2007 14:08 das ist auch meine Meinung. DH
So einfach ist die Sache leider nur auf den ersten Blick...
Wenn sich Marco dem Verfahren in der Türkei nicht stellt wird er dadurch nicht verhindern können, dass er bei genügenden Beweisen eben in Abwesenheit verurteilt wird.
Auch wenn er von Deutschland (jedenfalls zur Zeit) nicht an die Türkei ausgeliefert wird, bekommt er damit in Zukunft erhebliche Probleme:
Wenn Marco Deutschland verlässt und in ein Drittes Land geht (Urlaub?), wird er immer mit dem Problem leben müssen, dass die Türkei ihn dann sicherlich mit internationalem Haftbefehl suchen wird. Diese dritten Länder werden ihn vermutlich schon in die Türkei ausliefern. Da gibt es dann auf absehbare Zeit keinen Urlaub / Studium im Ausland.
Außerdem kann auch ein im Ausland gefälltes Urteil ggf. in Deutschland vollstreckt werden. Dies ist auch gut so, weil sexueller Mißbrauch von Minderjährigen, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Recht unter Strafe stehen und es (auch wenn die deutschen Anwälte dies zu verschleiern versuchen) jedenfalls erhebliche Anhaltspunkte für solche Straftaten gibt.

Meinen Senf dazu: Butter bei die Fische ! Die Medien lenken fast immer nur EINSEITIG ! Sieht man sich beide Personen an, so ist zumindest den kommentierten Fotos der Presse zu entnehmen, wer die arme s. sein soll...
Nur... Beides doch pubertierende Jugdl., die da mal was erleben wollten - der eine mehr - die andere WOHL ... ? ? weniger ??? Aber ... Warum stellt man nicht endlich die beiden ZWANGSHAFT gegenüber und setzt mit einem Vergleich ein Ende. Ist da nix zu beweisen - dann kommt der Bengel halt wieder nach Deutschland zurück und dat Mädl geht mit einer ( gesponserten ... :-) ) Entschädigung ??? ( Was heißt hier geht - die war doch gar nicht da oder ??? ) Das Ei stinkt von vorne bis hinten !!! Man sollte das Teil bei einem Unentschieden belassen. Der ärmste Kerl hat doch schon als Grillgarnele genug gelitten. ( War auch da !!! --> Wat heiß !!! ) Nu soll dat Mädel mal ablassen - oder wenigstens Gesicht zeigen. An sonsten. Tüffi, tüffi !!! Fazit... Schluss nu mit der Hühnerei...
das kleine
m

Kein Mensch kann ihn zwingen, jemals wieder in die Türkei zu reisen - weder zum Prozess, noch zum Antritt der Strafe.
manni1937 am 17. Dezember 2007 14:11 Da er ja bei RTL unter Vertrag steht, wird er ja auch wenig Zeit dazu haben zumal er noch sein Honorar auf die vielen Spender aufteilen muß.

Auch in Deutschland wird es hoffentlich ein Verfahren geben. Denn sexuelle Delikte werden auch in Deutschland geahndet egal wo sie auf der Welt begangen werden. Das Verfahren wird dann schon die Wahrheit ans Licht bringen.
Zur Information, bei der vorgeworfenen Tat handelt es sich nicht um einen Kavaliersdelikt. Für versuchte Vergewaltigung erhält ein Volljähriger in Deutschland immerhin 2-2,5 Jahre Haft. Natürlich ohne Bewährung.
Na, dann wird Marco in Deutschland wohl nicht mehr ins Gefängnis müssen - egal wie das Verfahren ausgeht. Er unterliegt ja dem Jugendstrafrecht - und seine U-Haft in der Türkei wird eh angerechnet...
Niemand kann ihn zwingen, jemals wieder in die Türkei zu reisen. Ausserdem kann er auch in Deutschland wegen der Tat verurteilt werden, wenn die Türkei auf dem Wege der Rechtshilfe das Verfahren nach Deutschland abgibt und die Fakten für eine Verurteilung ausreichen. Und ich gehe auch davon aus, dass es so kommt, weil die Richter in der Türkei froh sein werden, wenn sie diesen Fall vom Tisch haben. Ausserdem will die Türkei ja auch in die EU aufgenommen werden... Niemand wird dieses Argument der EU-Aufnahme offen als Abgabegrund nennen - aber hinter den Kulissen wird es schon ein ziemliches Schneegestöber gegeben haben, sonst hätten die türkischen Richter Marco niemals ohne jede Auflage aus der Haft entlassen!
Die Kernfrage ist, ob Er in Deutschland für die gleiche Tat bestraft würde ! Ansonsten bräuchte die deutsche Staatsanwaltschaft nicht zu ermitteln ! Beischlaf von Jugendlichen unter 18 Jahren ist in Deutschland nicht verboten ! ( Beide unter 18 )
Würde Ihm aber eine Vergewaltigung zweifelsfrei nachgewiesen, könnte Er schon bestraft werden,auch wenn die Tat außerhalb Deutschlands begangen worden wäre !
Wenn in Deutschland keine Vernehmung des Mädchens möglich wäre, könnte zumindest von einem Freispruch in dobio pro reo , im zweifel für den Angeklagten ausgegangen werden !
Sollte es sich um Vortäuschung einer Straftat handeln, werden die Eltern des Mädchens, das Mädchen gehörig zur Kasse gebeten !
Und darum geht es letztendlich !
Es kann gut möglich sein, dass die Eltern des Mädchens allein aus diesem Gesichtspunkt Ihre Vorwürfe aufrecht erhalten !
Na ja mein Komentar warum sind die Eltern der "nut..." nicht Verurteilt worden ? Aufsicht verletzung eines Minderjährigen "Kindes" ... Weil die schei.. Türken es mit den Engländer auf Freundschaft machen tippe ich mal,und die bösen Deutschen wollen nicht die Türken in der EU !!!
danke - so dachte ich es mir eigentlich auch!