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wenn mann schulden hat muss mann trotzdem unterhalt zahlen?

gefragt von kumanda am 03.11.2009 um 23:04 Uhr

ttttttttttttttttttttttt

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finanzen x 23.815 unterhalt x 2.077

anonym
beantwortet von chicaBlue am 3. November 2009 23:05
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Ja, und das ist gut so. Die Kinder können nichts für den Mist den die Eltern bauen.


anonym
beantwortet von dantes am 3. November 2009 23:05
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Bis zum Existenzminimum.

Kommentar von C7a7a7a07715afe56a2132255ca298fcsmallMausi2584 am 3. November 2009 23:06

Aber das gilt doch nicht,wenn der Mann arbeiten geht oder?

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 3. November 2009 23:09

doch mausi, das Existenzminimum ist doch gerade der Betrag, der dem Unterhaltsschuldner zur Sicherung eines bescheidenen Lebensunterhaltes selbst dient; alles was drüber ist muss zum Unterhalt herangezogen werden.


Simpzon
beantwortet von Simpzon am 3. November 2009 23:07
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Kommt drauf an... Wichtig zu wissen ist in diesem Zusammenhang, dass Unterhaltsgläubiger (also z.B. die Kinder) tiefer pfänden können als "normale" Gläubiger. Die Pfändungsfreigrenze gilt in diesem Fall nicht mehr.

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 3. November 2009 23:10

richtig; geht dann nach 850d ZPO, da gibts nur das Existenzminimum.


anonym
beantwortet von quelleopel am 3. November 2009 23:07
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konny27
beantwortet von konny27 am 3. November 2009 23:05
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Das Kind kann nichts für deine Schulden,aber dir steht ein gewisser Betrag als eigenbedarf zu.


anonym
beantwortet von ivonne82 am 8. November 2009 16:06
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ja muss man... wenn man arbeitet hat man einen bestimmten selbstbehalt und alles was drüber ist kann für die zahlung des unterhaltes herhalten. unterhalt hat vor allem anderen vorrang. sonst würde ja jeder der unterhalt zahlen muss alles nur auf pump kaufen um so seinen verpflichtungen zu entgehen.


ottoka
beantwortet von ottoka am 3. November 2009 23:08
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ich rate dir zu einem Gespräch bei einem Anwalt, der evtl. dann schon eine genaue Rechnung aufstellen kann


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 3. November 2009 23:08
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nicht nur "mann", auch "frau"; bleibt einem nicht das Existenzminimum, dann gibts eine sog. Mangelfallberechnung und der unterhalt kann sich reduzieren.


anonym
beantwortet von tiffi1970 am 3. November 2009 23:07
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Klaro! Ihm bleibt ein Mind.betrag!


anonym
beantwortet von lulu666 am 3. November 2009 23:07
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ein klares ja.

die schulden haben nichts mit dem unterhalt zu tun-der unterhalt wird an dem gemessen wie viel man verdient ist man unter der grenze kommt das jugendamt auf aber die holen sich es vom vater wieder.


verueckte88
beantwortet von verueckte88 am 3. November 2009 23:07
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das jugendamt rechnet den unterhalt mit deinem einkommen aus... und so viel musst du dann bezahlen... im normalfall juckt es niemand ob du schulden hast oder nicht! Kinder gehen vor!


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 3. November 2009 23:06
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ja klar, das sind sonst schnell auch schulden


Samara1978
beantwortet von Samara1978 am 3. November 2009 23:06
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das Unterhaltsvorschuss zahlt,aber sobald deine Schulden fertig sind,verlangen sie jedes Cent zurück


anonym
beantwortet von Berny2 am 3. November 2009 23:06
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Ja, natürlich. Was kann die/der Unterhaltsberechtigte dafür, dass Du Schulden hast?


bmwanna24
beantwortet von bmwanna24 am 3. November 2009 23:06
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wenn es gemeinsame schulden sind wird es abgezogen. Wenn er selbst schuld an den Schulden hat dann hat er Pech.


HoneyForMoney
beantwortet von HoneyForMoney am 3. November 2009 23:05
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nein, musst einen härteantrag stellen


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