... ungefragt so einen Plastikkorb vor die Tür gestellt bekommt, ist man dann eigentlich verpflichtet, den wieder rauszurücken? Vorgestern bei Stern-TV kam ja eine Reportage über die Geschäftemacherei mit Altkleidern und dass mittlerweile sogar schon Eimer oder Körbe vor die Tür gestellt werden, statt einfachem Plastikbeutel. Meine Nachbarin meinte heute zu mir, wenn die bei uns diese Körbe hinstellen würden, dann würde sie den einfach behalten. Ist das Diebstahl?

Denke nicht, das Ding steht ja öffentlich auf der Straße, aber ich würde dann lieber einen nehmen, der ein paar Häuser weiter weg steht, sonst klingeln die Gauner noch bei Dir.

UNAUFGEFORDERTE Ware DARFST Du behalten! Info 100% sicher!
Quelle?
Nein, du musst sie Lagern, bis sie der Eigentümer dann abholen kann - wenn er sie nicht abholt - SEIN PECH. Aber behalten darfst du das nicht.
TabalugaHH am 3. April 2009 20:29 Anwalt ;o) Hatte so einen Fall und: Selbst wenn sie Dir einen Flachbild-TV schicken würden, den du nicht bestellt hast: Nicht bestellt/angefordert/kein Vertrag= BEHALTEN! War vor 4 Monaten bei mir der Fall! Vors Gericht wollten die nicht ziehen (die wissen genau, wie weit sie gehen dürfen...) In meinem fall war es ein Besenset.
heinmueck am 3. April 2009 20:29 Nicht bestellte Ware darf man nur solange behalten, bis jemand kommt und sie abholt. Allerdings darf man sie bis dahin benutzten oder damit verfahren, wie man es mit eigenen Dingen auch tut.
Man ist allerdings nicht verpflichtet die Tür aufzumachen, wenn jemand kommt und klingelt. Es gibt kein "Türaufmachmusswennsklingelt-Gesetz".
TabalugaHH am 3. April 2009 20:31 Exakt, mein lieber!

Das ist kein Diebstahl!
Was auf deinem Grundstück steht darfst du behalten. Du kannst den sogar anzeigen wegen Hausfriedensbruch.

das ist doch denen ihr risiko, wenn sie die körbe einfach vor die türe stellen..sollen die mal beweisen, das du ihn einkassiert hast
also ich habe ihn letztes mal vergessen wieder rauszubringen und dann haben die extra geklingelt und ihn verlangt... ich denke das es schon ein kleiner Diebstal ist...
Sathupradit am 3. April 2009 20:42 was ist denn strafrechtlich gesehen ein "kleiner Diebstahl"?

ich denke nicht, oder steht da EIGENTUM VON ...... drauf?

Würde ich auch behalten. Ich vote für: kein Diebstahl!
wernilein am 3. April 2009 20:51 falsch,:-)

Die Körbe sind nicht mehr ganz. Es lohnt sich nicht, diese zu behalten. Wenn ihr das wirklich wollt, wer kann beweisen, dass ihr sie genommen habt? !!! Achja, die stellen sie sogar in das Grundstück - nur zur Info...
Wieso sind die nicht ganz? Fehlt der Boden? *grins
hartzerroller am 3. April 2009 20:32 lol ...das wär gut. Nein, es sind die Griffe oder die Streben kaputt.
Immer? Und warum?
hartzerroller am 3. April 2009 20:37 damit sie keiner klaut...grins

die körbe sind mit namen versehen (zumindest bei uns) und da steht drauf wer eigentümer ist, wenn ich den behalten würde dann ist es diebstahl

Ist so glaube ich, Diebstahl würde Sie aber doch lieber stehen lassen, da sie von einer nicht seriösen Gruppe kommen wer weiß wie die reagieren

Wenn mir jemand etwas auf mein Grundstück stellt, was ich dort nicht haben möchte, dann stelle ich es auf den Fußweg. Sollte da jemand vorbeigehen und das Teil mitnehmen, so ist es doch nicht mein Problem, lol. Da können die bei mir so oft sie möchten klingeln, denen würd ich gehörig was erzählen. Die Körbe sind eh schäbig, die würde ich nicht behalten. Bei uns im Dorf macht so etwas immer die Jugendfeuerwehr, da lasse ich den Korb stehen, bis sie ihn wieder abholen. Bei Lumpensammlern fliegt so etwas ungefragt auf den Fußweg zurück. Ob das nun Diebstahl ist, wenn ich ihn einfach einkassier ist mir leider nicht bekannt. LG TawaGirl

Den hast ja nicht Du weggenommen, sondern ein anderer!

Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Fremd ist eine Sache, die nicht im Alleineigentum des Täters steht und nicht herrenlos ist (vgl. § 958, § 959 BGB).
Eine Sache, die keinen Eigentümer hat, wird in der Rechtssprache als herrenlos bezeichnet.
Quelle: Wikipedia

Wenn mir jemand einen Korb oder sonst noch was vor die Tür stellt und nicht dazu schreibt, dass er ihm gehört und er ihn wieder haben möchte, dann ist das für mich herrenloses Gut und fliegt in die Mülltonne oder auf den Sperrmüll. Sollte er sich jedoch zu seinem Gefäß bekennen, dann macht der das nie wieder ungebeten, weil ich mir nicht so einfach mein Grundstück verunstalten lasse. Da werde ich ungemütlich.