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Wenn man von einem unseriösen Altkleider-Einsammler...

gefragt von FridaGT am 03.04.2009 um 20:24 Uhr

... ungefragt so einen Plastikkorb vor die Tür gestellt bekommt, ist man dann eigentlich verpflichtet, den wieder rauszurücken? Vorgestern bei Stern-TV kam ja eine Reportage über die Geschäftemacherei mit Altkleidern und dass mittlerweile sogar schon Eimer oder Körbe vor die Tür gestellt werden, statt einfachem Plastikbeutel. Meine Nachbarin meinte heute zu mir, wenn die bei uns diese Körbe hinstellen würden, dann würde sie den einfach behalten. Ist das Diebstahl?


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Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 3. April 2009 20:25
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Denke nicht, das Ding steht ja öffentlich auf der Straße, aber ich würde dann lieber einen nehmen, der ein paar Häuser weiter weg steht, sonst klingeln die Gauner noch bei Dir.


TabalugaHH
beantwortet von TabalugaHH am 3. April 2009 20:26
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UNAUFGEFORDERTE Ware DARFST Du behalten! Info 100% sicher!

Kommentar von FridaGT am 3. April 2009 20:26

Quelle?

Kommentar von HabeVieleFragen am 3. April 2009 20:28

Nein, du musst sie Lagern, bis sie der Eigentümer dann abholen kann - wenn er sie nicht abholt - SEIN PECH. Aber behalten darfst du das nicht.

Kommentar von D096155cee69d1a8dc1d25c4c5854592smallTabalugaHH am 3. April 2009 20:29

Anwalt ;o) Hatte so einen Fall und: Selbst wenn sie Dir einen Flachbild-TV schicken würden, den du nicht bestellt hast: Nicht bestellt/angefordert/kein Vertrag= BEHALTEN! War vor 4 Monaten bei mir der Fall! Vors Gericht wollten die nicht ziehen (die wissen genau, wie weit sie gehen dürfen...) In meinem fall war es ein Besenset.

Kommentar von A190836778b781d1e39181ae6eda0051smallheinmueck am 3. April 2009 20:29

Nicht bestellte Ware darf man nur solange behalten, bis jemand kommt und sie abholt. Allerdings darf man sie bis dahin benutzten oder damit verfahren, wie man es mit eigenen Dingen auch tut.

Man ist allerdings nicht verpflichtet die Tür aufzumachen, wenn jemand kommt und klingelt. Es gibt kein "Türaufmachmusswennsklingelt-Gesetz".

Kommentar von D096155cee69d1a8dc1d25c4c5854592smallTabalugaHH am 3. April 2009 20:31

Exakt, mein lieber!


flb89
beantwortet von flb89 am 3. April 2009 20:26
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Das ist kein Diebstahl!

Was auf deinem Grundstück steht darfst du behalten. Du kannst den sogar anzeigen wegen Hausfriedensbruch.


Tigger14
beantwortet von Tigger14 am 3. April 2009 20:26
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das ist doch denen ihr risiko, wenn sie die körbe einfach vor die türe stellen..sollen die mal beweisen, das du ihn einkassiert hast


bitmap
beantwortet von bitmap am 3. April 2009 20:28
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''Ist das Diebstahl?''

Ja.

http://dejure.org/gesetze/StGB/242.html

Kommentar von FridaGT am 3. April 2009 20:31

Ich würde diese Sache ja keinem wegnehmen - er stellt sie mir hin. Auf mein Grundstück.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 4. April 2009 21:06

Na und, dadurch erwirbst du trotzdem keine Eigentumsrechte an der hingestellten Sache.


verueckte88
beantwortet von verueckte88 am 3. April 2009 20:25
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also ich habe ihn letztes mal vergessen wieder rauszubringen und dann haben die extra geklingelt und ihn verlangt... ich denke das es schon ein kleiner Diebstal ist...

Kommentar von A73f531073cde6d73be4c74a7a9700d4smallSathupradit am 3. April 2009 20:42

was ist denn strafrechtlich gesehen ein "kleiner Diebstahl"?


maspick
beantwortet von maspick am 3. April 2009 20:25
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wozu willst den einen fremden Korb haben, igitt ?


Sphyrnidae
beantwortet von Sphyrnidae am 3. April 2009 20:26
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ich denke nicht, oder steht da EIGENTUM VON ...... drauf?


mbmama
beantwortet von mbmama am 3. April 2009 20:26
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Würde ich auch behalten. Ich vote für: kein Diebstahl!

Kommentar von 41a0ad0b4f875ce09ebb95ca0d1bb0d1smallwernilein am 3. April 2009 20:51

falsch,:-)


hartzerroller
beantwortet von hartzerroller am 3. April 2009 20:26
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Die Körbe sind nicht mehr ganz. Es lohnt sich nicht, diese zu behalten. Wenn ihr das wirklich wollt, wer kann beweisen, dass ihr sie genommen habt? !!! Achja, die stellen sie sogar in das Grundstück - nur zur Info...

Kommentar von FridaGT am 3. April 2009 20:28

Wieso sind die nicht ganz? Fehlt der Boden? *grins

Kommentar von 3888abede78f2355e05bd52a44976cd7smallhartzerroller am 3. April 2009 20:32

lol ...das wär gut. Nein, es sind die Griffe oder die Streben kaputt.

Kommentar von FridaGT am 3. April 2009 20:35

Immer? Und warum?

Kommentar von 3888abede78f2355e05bd52a44976cd7smallhartzerroller am 3. April 2009 20:37

damit sie keiner klaut...grins


simikra
beantwortet von simikra am 3. April 2009 20:27
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die körbe sind mit namen versehen (zumindest bei uns) und da steht drauf wer eigentümer ist, wenn ich den behalten würde dann ist es diebstahl


Springfield
beantwortet von Springfield am 3. April 2009 20:29
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Ist so glaube ich, Diebstahl würde Sie aber doch lieber stehen lassen, da sie von einer nicht seriösen Gruppe kommen wer weiß wie die reagieren


TawaGirl
beantwortet von TawaGirl am 3. April 2009 20:38
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Wenn mir jemand etwas auf mein Grundstück stellt, was ich dort nicht haben möchte, dann stelle ich es auf den Fußweg. Sollte da jemand vorbeigehen und das Teil mitnehmen, so ist es doch nicht mein Problem, lol. Da können die bei mir so oft sie möchten klingeln, denen würd ich gehörig was erzählen. Die Körbe sind eh schäbig, die würde ich nicht behalten. Bei uns im Dorf macht so etwas immer die Jugendfeuerwehr, da lasse ich den Korb stehen, bis sie ihn wieder abholen. Bei Lumpensammlern fliegt so etwas ungefragt auf den Fußweg zurück. Ob das nun Diebstahl ist, wenn ich ihn einfach einkassier ist mir leider nicht bekannt. LG TawaGirl


Sathupradit
beantwortet von Sathupradit am 3. April 2009 20:41
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Den hast ja nicht Du weggenommen, sondern ein anderer!


wernilein
beantwortet von wernilein am 3. April 2009 20:51
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das ist Diebstahl...


Malkia
beantwortet von Malkia am 3. April 2009 21:33
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Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Fremd ist eine Sache, die nicht im Alleineigentum des Täters steht und nicht herrenlos ist (vgl. § 958, § 959 BGB).

Eine Sache, die keinen Eigentümer hat, wird in der Rechtssprache als herrenlos bezeichnet.
Quelle: Wikipedia


Teddyle
beantwortet von Teddyle am 3. April 2009 22:50
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Wenn mir jemand einen Korb oder sonst noch was vor die Tür stellt und nicht dazu schreibt, dass er ihm gehört und er ihn wieder haben möchte, dann ist das für mich herrenloses Gut und fliegt in die Mülltonne oder auf den Sperrmüll. Sollte er sich jedoch zu seinem Gefäß bekennen, dann macht der das nie wieder ungebeten, weil ich mir nicht so einfach mein Grundstück verunstalten lasse. Da werde ich ungemütlich.


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