Hallo, mein Mann muss aufgrund einer Prügelei an den Geschädigten ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.000 Euro zahlen. Dieser bezieht aber Geld von der ARGE. Ich denke mal nicht das er diese Sonderzahlung angeben wird, da er zudem noch Spielsüchtig ist und das Geld natürlich lieber verzockt. Ist er verpflichtet die Sonderzahlung der ARGE mitzuteilen?? Was passiert wenn er es nicht macht??
Sollten wir die ARGE darauf hinweisen das er von uns über seinen Anwalt das Geld erhält?? Letztens hat er auch beim Pferderennen 7.000 Euro gewonnen wovon die ARGE natürlich auch nichts weiß. LOGISCH....

Geht es noch? Erst verprügelt Dein Mann diese person. Jetzt soll er Schmerzensgeld zahlen. Das eine hat mit dem anderen gar nichts zu tun. egal wie die ARGE reagiert, das SG ist trotzdem zu zahlen.
Seid froh, dass ihr nicht mehr zahlen müsst, hört auf, Körperverletzung zu begehen und kehrt erstmal vor eurer eigenen Haustüre. Unglaublich, echt...

Was geht Euch denn der Geschädigte an? Zahlt ihm das Geld und alles andere ist doch seine Sache!
Warum willst Du dem Mann schaden? Dein prügelnder Mann hat doch schon genug angerichtet. Es kann durchaus sein das Schmerzensgeld nicht auf Hartz4 angerechnet wird. Es könnte als eine Art zweckgebundene Zuwendung gelten.
1hoss43 am 30. Mai 2009 23:56 Richtig! Schmerzensgeldzahlungen sind nicht als Einkommen zu behandeln und somit zu seiner freien Verfügung!

'Die Frage ist an unverschämtheit kaum zu übertreffen. Könnte ihr der ARGE gerne mitteilen. Schmerzensgelder sind garantiert nicht anrechenbar und sind nicht als Einkommen zu werten. Ich bin in der Bearbeitung tätig. TB HOffentlich gewinnt er noch mehr im Pferderennen damit Euer Neid noch grösser wird

ich weiß nicht was das soll, was er mit dem geld macht ist seine sache. dein mann hat ihm körperlichen schaden zu gefügt, dafür muß er zahlen, macht nicht noch mehr ärger sondern zahlt es und gut ist. schmerzensgeld ist kein erbe, sondern wie der name schon sagt schmerzensgeld, wenn das gerichtlich zu geordnet wurde wird arge das wohl mit bekommen und ich vermute sie werden es ihm auf grund wie es zu der zahlung gekommen ist auch nicht ab erkennen...wohl kaum mit nem gewinn zu vergleichen!!! lg kiomi
Sieh´s mal so, dein Mann war auch nicht gerade brav ;) Oder hat er sich nur verteidigt?
guten abend
ich glaube entschädigunsgzahlungen oder schmerzensgeld müssen bei der arge nicht angegeben werden, oder wenn doch, so werden sie nicht angerechnet. zumindest in so relativ geringer höhe.
eine entschädigung oder eben schmerzensgeld ist ja immer eine zahlung für erfolgtes leid, schmerzen oder so etwas. keinesfalls ist eine entschädigung oder schmerzensgeld zahlung so eine art unterhaltsgeld. man kann also nicht pauschal sagen eure tausend euro reichen dem geschädigtem z.b 1 1/2 monate zum leben und solange muss die arge nichts zahlen. das ist so auf keinen fall.
wieviel hat er denn im laufe der jahre beim pferderenen bereits verloren? vieleicht ist er auch spielsüchtig, was eine anerkannte krankheit ist. also ich denke längerfristig wird er beim pferdewetten nicht gewinnen, sondern verlieren.
um nun noch einen drauf zu setzen frage ich mal, wer eigentlich bisher der "böse" ist. der vermeintliche arge betrüger oder dein mann, der ihn wohl verprügelt hat und dafür zahlen muss. jemanden zu verprügeln oder zu denunzieren ist keinesfalls besser als z.b die arge zu betrügen.
stell dir vor der wäre tod oder schwerbehindert. würdest du ihm da nauch sein schmerzensgeld oder seine entschädigung nicht "gönnen"?
also ich würde das ganze mal überdenken. vieleicht bist du die nächste, die dein mann verprügelt. wünsche ich dir natürlich nicht.
tschüss burki
Süielsucht hin oder her..Harzt 4 ist das Minimum an Lebensunterhalt..und wir Steuerzahler sollen sowas noch unterstützen..im Leben nicht
1hoss43 am 31. Mai 2009 00:07 Dein Sozialneid ist sowas von widerwärtig, daß ich gar nicht soviel essen kann, wie ich beim Lesen Deiner Sätze ko.tzen möchte!! Ausserdem: Auch wenn er nicht spielsüchtig wäre hätte er den Anspruch auf ALG2! Also, was regst Du Dich auf?? Die Spielsucht des Mannes kostet den Steuerzahler keinen Cent mehr! Und Dir kann es doch wohl egal sein, ob er das Geld verfrisst oder verzockt!!
@1hosso43 meinst du meinen beitrag? überlege dir mal, wie du meine beiträge kommentierst. dein niveau ist unterste schublade.
in meinem beitrag kommt nicht ein wort vor, das ich etwas gegen den alg2 empfänger sage oder sozialneid verbreite. ich habe mit keinem wort den alg2 empfänger schlecht gemacht oder das ich etwas dagegen habe, das er alg2 bezieht. trotzdem wird mein beitrag hier von dir mit einem beitrag auf niederstem niveau zerrissen.
peinlich.
1hoss43 am 31. Mai 2009 19:55 @burki
Bevor Du Dich über meinen Kommentar aufregst, solltest Du lernen, die Kommentare richtig zuzuordnen! Mein Kommentar ist für jeden erkennbar beim Kommentar von @Flowergirl angehängt! Mir ist also rätselhaft, warum Du Dich angesprochen fühlst!
hmmh...tatsache. du hast @flowergirl ihren kommentar auf meinen beitrag kommentiert. allerdings habe ich ja gefragt, ob du überhaupt meinen beitrag komentiert hast. (@1hosso43 meinst du meinen beitrag?) da dies ja nicht der fall ist, bist du von mir ja nur rein hypothetisch kritisiert worden...lol
Panikgirl am 31. Mai 2009 00:05 DH
Panikgirl am 31. Mai 2009 00:10 Sorry, dieser Mann ist vielleicht ein fauler Typ - kann ja sein............aber Dein Mann gehört schon in die Kleinkategorie Verbrecher - er hat sich an einen Menschen körperlich vergriffen - also da ist mir der ALG II-Bezieher doch wohl 1000 x lieber - gar nicht vergleichbar mit einem Kerl, der Menschen zusammen schlägt. Ihr solltet mal lieber nicht die Moralapostel spielen, dafür habt hat Dein Männe mit seiner Tat wohl zuviel Dreck am stecken!!!

dein mann sollte sich aus der spielsucht entfernen dann würde er auch nicht schlägern ist meine meinung und sich eine arbeit suchen das er wieder normal wird.
Du hast die Frage nicht verstanden..er ist nicht spielsüchtig und er geht arbeiten
Caro27 am 30. Mai 2009 23:57 dann hast du dich falsch ausgedrückt! Für was bekommt ihr danndas ARGE GELD wenn er arbeiten geht?
Panikgirl am 31. Mai 2009 00:01 Na, dann passe mal auf, dass nicht bald bekannt wird, dass Dein Mann ein Schläger ist - dann ist er aber ruckzuck seinen Arbeitsplatz los - und dann könnt Ihr Euch mal einfühlen in dem seine Situation!!! Caro - lies mal richtig, der Mann, der von ihrem tollen Typen verprügelt worden ist - der ist arbeitslos und bekommt von ihrem Mustergatten Schmerzensgeld. Jetzt will das brave Ehepaar gerne dafür sorgen, dass der arme Mann es nicht behalten darf, sondern es verrechnet werden muss.
Genau so sieht es aus, weil er sich nur verteidigt hat, und nun die arschkarte gezogen hat weil er alleine war also ohne zeugen
Panikgirl am 31. Mai 2009 00:18 Ja ja - stelle mal Deinen Mann als Unschuldslamm dar - wer weiss wie verbal er diesen Mann angegriffen hat hinsichtlich dessen, dass er den Sozialstaat angeblich ausnutzt - warum lässt er diese Menschen nicht in Ruhe - warum hält er sich denn in so einer Stätte auf, wenn er nicht selber zockt? häh???
Caro27 am 31. Mai 2009 00:19 sein bech
Das Gericht wird der Arge schon mitteilen, dass er Schmerzensgeld bekommt.
Panikgirl am 30. Mai 2009 23:52 Ich finde, der sollte das behalten und verprassen dürfen - sonst ist es ja kein Schmerzensgeld für ihn - sondern nur die Arge freut sich - ich finde, es steht ihm wohl zu!!!
1hoss43 am 30. Mai 2009 23:59 Keine Sorge, er darf das Schmerzensgeld in voller Höhe behalten und das auch mit Wissen der Arge!
Er hat die Schmerzen auch nicht teilen dürfen
Gerd2 am 30. Mai 2009 23:53 ein Gericht hat ein Urteil zu fällen und sonst nichts

wenn es so gut läuft,warum nicht..aber wenn es die arge herraus findet dann wird das geld für den betrag gestrichen/gespeert!!

abgesehn davon bei einer gerichtlichen anhörung werden die persöhnlichen verhältnisse dar gelegt, dh das gericht weiß das er arge bezieht...was wiederum heißt wenn sie ihm das geld zu sprechen wird das schon seine richtigkeit haben
Die Zahlungsaufforderung kam von seinem Anwalt nicht vom Gericht
Panikgirl am 30. Mai 2009 23:55 Aber eins sei Dir gewiss - Dein Mann hat zu zahlen - egal ob der Mann das behalten darf oder nicht - und das finde ich gut und richtig so!!!
Wir zahlen es ja auch...darum geht es ja nicht. Aber es kann nicht sein das das jemand der noch nie gearbeitet hat sein ganzes Geld verzockt. Dafür ist Hartz 4 noch zu viel
Panikgirl am 31. Mai 2009 00:04 Einem Schläger aber hingegen steht jedes Recht zu oder wie soll ich das verstehen? Wer im Glashaus sitzt..............Dein Göttergatte widerum belastet die Gerichte - das ist auch nicht billig!!!
Kiomi am 31. Mai 2009 00:05 wie kann man nur so hasserfüllt sein? echt schlimm, sorry aber ist so. niemand hat das recht zu schlagen...so einfach ist das und das ihr nun noch weiter darauf rum reitet macht es noch schlimmer...

tut mir leid deine frage ist komisch wer von denen bekommt ARGE dein mann oder der andere??
der andere
Caro27 am 31. Mai 2009 00:08 Wenn der andere von Arge geld bezieht kann er ja nix jetzt dafür wenn er von deinem mann1000euro bekommt er hat in ja auch verprügelt finde ich jetzt mit recht warum soll man dem menschen jetzt das geld abziehen? Also ehrlich verstehe dich da jetzt nicht. zahlt das geld der rest kommt von allein und geht euch eigentlich nichts mehr an. p.s. dein mann müsste eigentlich noch viel mehr zahlen das er weiss warum er das auchdenn anderen mann angetan hat....trotzdem schönen abend
Echt mal, das ist ja richtig eklig. Erst gewalttätig werden und ihn dann noch gegenüber der ARGE in die Pfanne hauen. Pfui!!
Es war reine Verdeitigung..nur leider hat er keine Zeugen dafür auf seiner Seite..die Kollegen des Geschädigten sagen natürlich zum Vorteil ihres Kumpels aus
Bei reiner verteidigung spricht das gericht kein SG zu!!!!
Der hat sich einen Anwalt genommen und dieser fordert nun das SG nicht das Gericht
1000 x DH