Wenn Ihr beide gleich viel verdient, ist 4/4 richtig. Ihr werdet jeder wie in 1 besteuert.
Wenn einer deutlich mehr als der andere verdient, ist 3/5 richtig. In 3 zahlt man weniger Steuern als in 5.
Der Grund:
Das Einkommen eines Ehepaares wird zusammengerechnet und nach der Splitting-Tabelle besteuert. Fiktiv wird also das Gesamteinkommen durch zwei geteilt und danach die Steuer nach 1 für jeden berechnet. Verdienen nun beide gleich viel (oder jedenfalls ungefähr), dann ist es egal, ob man zusmmenzählt und durch zwei teilt. Verdient einer mehr, dann ist sein Einkommen höher als der Durchschnitt von beiden, bei einer Besteuerung nach 1 für sein gesamtes Einkommen würde er wegen der Progression zu viel zahlen, was er aber bei der Einkommenssteuererklärung wieder zurückbekommt.
Ausgeglichen wird das Ganze aber sowieso mit einer Einkommenssteuererklärung. Die Steuerklassenwahl hat nur Einfluß darauf, was man jeden Monat zru Verfügung hat.
Genauso... wichtig die Bemerkung am Ende... Beim Lohnsteuerjahresausgleich wird unter alles ein Strich gezogen und alles ist wie in 4/4. Kleiner Unterschied jedoch, die splittingtabelle zu nutzen verpflichtet automatisch zum Lohnsteuerjahresausgleich. Aber diese verpflichtung hat man vielleicht bereits durch Vorabeintragungen o.ä.
Bleibt noch nachzutragen: Wenn man 3/5 gewählt hat, kann es auch passieren, daß man Steuern nachzahlen muß. Vor der Steuererklärung drücken kann man sich dennoch nicht. ;-)