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Wenn man sich die Rente in die USA verschicken laesst muss man 27% Steuern zahlen auf die Rente?

gefragt von georgettaseidel am 13.06.2009 um 16:10 Uhr

Meine Tochter wohnt in den USA. Ich wuerde gerne zu ihr uebersiedeln. Ich bin 72 Jahre alt. Meine Frau erzaehlt mir das ich meine deutsche Rente in Deutschland mit 27% versteuern muss. Stimmt das? Ich kann mir das irgendwie nicht vorstellen. Ich bin mir sicher es gibt viele Deutsche die sich ihre Rente in die USA schicken lassen. Wie wird das gemacht? Per Check oder lasse ich das Geld weiterhin auf mein Girokonto hier in Deutschland schicken und hole es mir ab mit einer Karte in den USA? Danke im Vorraus fuer Antworten von Euch.


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waggerla
beantwortet von waggerla am 14. Juni 2009 10:21
1x
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Unter diesem Link sollte geholfen werden:

Kommentar von 2f4d9359ea2ee4d69a381404ff29a99csmallwaggerla am 14. Juni 2009 10:44

Kommentar von 2f4d9359ea2ee4d69a381404ff29a99csmallwaggerla am 14. Juni 2009 10:45

Gehts noch? Wo ist der Link hin?

www.deutsche-rentenversicherung.de/ -> Rente im Ausland

Kommentar von 2f4d9359ea2ee4d69a381404ff29a99csmallwaggerla am 14. Juni 2009 10:48

grummelbrummel Muss man erst mal verkürzen. Hier nochmal der Link:

http://kuerzer.de/c3FdZlu23


Urbanessa
beantwortet von Urbanessa am 13. Juni 2009 18:03
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Das stimmt meines Wissens nach nicht, denn die Rente wurde ja in Deutschland bereits im Rahmen des zur Rente führenden Einkommens "versteuert", und das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den beiden Ländern schließt aus, dass dasselbe Einkommen zwei Mal besteuert wird.

Genaueres könntest Du auf der Website der Deutschen Rentenversicherung und bei der US-Steuerbehörde nachlesen: www.irs.gov

Kommentar von D48e2ba0d2b968305a5b46bb1887a5a9smallUrbanessa am 13. Juni 2009 18:22

Ergänzend noch eine Frage: Ist Deine Tochter denn US-Staatsbürgerin? Dann könnte sie für Dich eine Greencard beantragen, und damit könntest Du dann in die USA übersiedeln. Anderenfalls sieht's schlecht aus, denn ein "Rentnervisum" gibt es nicht.

Auch mit Greencard solltest Du außerdem bedenken, dass es in den USA so gut wie unmöglich für Dich sein dürfte, eine Krankenversicherung zu finden, die Dich annimmt, und da Du in den USA nie ins Sozialsystem eingezahlt hast, kannst Du auch die Leistungen von "Medicare" bzw "Medicaid" nicht in Anspruch nehmen. Solltest Du also mal ärztliche Hilfe benötigen, dann würdest Du das aus eigener Tasche zahlen können, und das geht schnell in die Hunderttausende. Sofern Du also nicht steinreich bist oder einen Dukatenesel im Garten hast, der bei Bedarf Goldstücke kackt, würde ich an Deiner Stelle eine Auswanderung in die USA nicht erwägen.

Kommentar von nemo13 am 14. Juni 2009 08:38

Nach dieser Theorie dürften dann aber auch alle Renten in Deutschland nicht besteuert werden und das ist falsch.

Kommentar von D48e2ba0d2b968305a5b46bb1887a5a9smallUrbanessa am 14. Juni 2009 20:33

Der Fragesteller ist offensichtlich jetzt schon im Rentenalter, also wurden seine Rentenbeiträge bereits versteuert und seine Rente ist damit - bis auf den Ertragsanteil - steuerfrei und würde m.W. wegen des Doppelbesteuerungsabkommens auch in den USA nicht besteuert werden.

Für junge Leute, die jetzt erst ins Berufsleben einsteigen, ist das natürlich anders, weil die in den "Genuss" der Nachbesteuerung kommen. Aber um junge Leute geht's ja hier nicht. ;-)


anonym
beantwortet von nemo13 am 14. Juni 2009 08:49
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Es gibt nur zwei Gründe, um in Deutschland einkommensteuerpflichtig zu sein (beide müssen erfüllt sein) : man muss eine natürliche Person sein und man muss seinen Wohnsitz bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthalt (zusammenhängender Aufenthalt von mehr als 6 Monaten) in Deutschland haben. Wanderst du also aus, erfüllst du die zweite Bedingung nicht und unterliegst nur noch den US-Steuergesetzen. Der Wert von 27 % stimmt seit 2005 ohnehin nicht mehr, in deinem Fall sind es jetzt 50 %. Kleiner Hinweis : Rentner sind in Deutschland nicht nur steuerpflichtig, sondern auch zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Eine Ausnahme gibt es nur dann, wenn das zuständige Finanzamt ausdrücklich (schriftlich !) auf die Abgabe verzichtet hat. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass man vielleicht gar keine Steuern zahlen muss (eben das will das FiA ja erst mal herausfinden).


anonym
beantwortet von Lissa am 14. Juni 2009 22:17
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Früher war es so, dass der sogenannte Ertragsanteil von 27% bei einem Rentenbeginn mit 65 als steuerpflichtiges Einkommen galten.

Vielleicht meinst du das.

http://www.ihre-vorsorge.de/Themen-2007-Steuern-und-Rente-Steuern-fuer-Rentner.h...


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