Wenn man sein Fahrrad aufm Gehweg schiebt, muss es dann komplett verkehrstauglich sein? (zB Lichter)

gefragt von 3k3i1 am 01.07.2009 um 15:15 Uhr

Ein Polizist meinte heute zu mir, das wäre der Fall und man könnte bei fehlenden Lichtern etc. während dem Schieben auch ein Busgeld bekommen. Mir war das neu bisher, ich dachte wenn man schiebt, ist das egal.

Was meint ihr?

17 Stimmen : Ja, muss verkehrstauglich sein (7) ; Nein, so ein Unsinn (8) ; Sonstiges (2)
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Fahrrad x 3.265

EsCet
beantwortet von EsCet am 1. Juli 2009 15:17
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ich meine wenn dein fahrrad kaputt gehttt ... also zb das licht weil du vom rad gestürzt bist... dann musst du es ja schieben...

abgestimmt für: Nein, so ein Unsinn

anonym
beantwortet von allesist am 1. Juli 2009 15:16
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abgestimmt für: Nein, so ein Unsinn

DonRamon
beantwortet von DonRamon am 2. Juli 2009 09:49
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So, ich habe mal bei den Grünen nachgefragt, weil es mich auch interessiert hat: Wenn du im Öffentlichen Straßenverkehr fährst, muss das Rad verkehrstauglich sein. Wenn du es auf dem Weg schiebst, giltst du als Fußgänger, d.h. du kannst keinen Strafzettel bekommen, wenn das Licht nicht geht.

abgestimmt für: Ja, muss verkehrstauglich sein
Kommentar von 3k3i1 am 2. Juli 2009 12:18

Danke! Allerdings ist deine Umfrageabstimmung mit "Ja" dann widersprüchig :D

Kommentar von B4b832d257e85bfd2d940b7f036be6f8smallDonRamon am 2. Juli 2009 12:23

Hast Recht, falsch gedrückt!


anonym
beantwortet von Olaf68 am 1. Juli 2009 15:51
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Solange man sein Fahrrad schiebt, gilt man als Fußgänger mit allen Rechten und Pflichten (man darf z.B. nicht auf den Radweg schieben). Der Zustand des Rades ist solange egal, wie man niemanden gefährdet. In diesem spziellen Fall war der Polizist etwas übereifrig.

abgestimmt für: Nein, so ein Unsinn

DonBrush
beantwortet von DonBrush am 1. Juli 2009 15:18
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Sonst müsstest du ja einen Transporter mieten, wenn du dein Fahrrad in die Werkstatt bringen willst, weil ein Licht kaputt ist. Natürlich darfst du ein Fahrrad schieben, auch wenn es kein Licht hat. Man darf ja auch mit dem Skateboard in der Hand auf laufen...

abgestimmt für: Nein, so ein Unsinn
Kommentar von 3k3i1 am 1. Juli 2009 15:19

Mit der Logik hab ich mir das bisher auch begründet, nur die Aussage von dem Verkehrs-Cop hat mich irritiert.

Kommentar von 2bbb6e1d00574b558a6add64736fd634smallDonBrush am 1. Juli 2009 15:21

Zeige ihn an wegen Nötigung. Dann entscheidet der Richter wer Recht hat ;)
(nicht ernst gemeint)


Sukram71
beantwortet von Sukram71 am 1. Juli 2009 15:17
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abgestimmt für: Nein, so ein Unsinn

DonRamon
beantwortet von DonRamon am 1. Juli 2009 15:16
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Ich bin mir da nicht zu 100% sicher, aber wenn du am Straßenverkehr teilnimmst, muss es sicher sein! Du könntest ja noch fahren, wenn der Bulle weg ist.

abgestimmt für: Ja, muss verkehrstauglich sein
Kommentar von 3k3i1 am 1. Juli 2009 15:17

Ich schiebe doch auf dem Gehweg. Das ist doch das gleiche wie wenn ich einen PC auf dem Gehweg trage, der brauch doch auch kein Licht!? Verstehe das nicht.

Kommentar von B4b832d257e85bfd2d940b7f036be6f8smallDonRamon am 1. Juli 2009 15:19

Habs gerade editiert. Du KÖNNTEST ja fahren, wenn der Cop weg ist... Und ein PC ist kein Verkehrsmittel.

Kommentar von 3k3i1 am 1. Juli 2009 15:23

Na was ich könnte ist doch aber meiner Meinung nach egal, die Polizei hat doch nur das zu verfolgen was tatsächlich im Jetzt passiert und nicht was wäre wenn Fragen zu stellen. Ich könnte den PC auch einfach auf ein Auto knallen, wenn mir danach lustig wäre, mit der Begründung müsste mir man es ja auch verbieten, den zu transportieren.

Kommentar von 907382e1236ae6c569a01f6297d76ddasmallSukram71 am 1. Juli 2009 15:25

Genau so ist es.

Kommentar von B4b832d257e85bfd2d940b7f036be6f8smallDonRamon am 1. Juli 2009 15:26

Na, ich denke schon daß der Polizist dich nicht bloß zum Spaß anmacht, der wird schon wissen, ob das so ist, auch wenn hier wieder viele schlauer sind. Wenn du das genau wissen willst, frag bei den Grünen nach!


nsx280
beantwortet von nsx280 am 1. Juli 2009 15:16
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abgestimmt für: Ja, muss verkehrstauglich sein

anonym
beantwortet von radfahrer am 2. Juli 2009 16:43
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Sehr interessante Frage! Nur mal zur Kenntnis: Wenn ein Kfz in einer privaten Garage steht, für den Verkehr zugelassen, die HU-Plakette (TÜV) ist abgelaufen, ein Polizist geht vorbei und sieht es, ist ein Bußgeld fällig. Denn das Kfz ist zugelassen und muss deshalb o.k. sein. Das ist aber nur beim Kfz so. Steht ein Fahrrad im nicht verkehrssicheren Zustand am Straßenrand, kann es die Polizei sicher beanstanden (sie hätte aber allein in Großstädten schon sehr viel zu tun, bei all den Schrotträdern, die rumstehen). Wird es geschoben, dann würde ich mich auf die Hinterbeine stellen. Aber grundsätzlich gilt die StVZO natürlich auch für ein Fahrrad, das geschoben wird. Fahrrad ist Fahrrad. Es ist eine Frage der Situation. Es wäre grds. nur eine Ordnungswidrigkeit. Hier gilt das sog. Opportunitätsprinzip, d.h. die Polizei kann (darf) eingreifen, oder auch nicht (muss nicht, im Gegensatz zu Straftaten). Ob das Handeln der Polizei im Einzelfall rechtens war, sollte man allerdings lieber erst im Nachhinein prüfen lassen, sonst kann man sich leicht mehr Ärger einhandeln als die Sache wert ist.

abgestimmt für: Sonstiges

anonym
beantwortet von pdeleuw am 2. Juli 2009 16:22
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Mit dem Fahrrad schiebend bist Du ein Fußgänger. Da gelten die Ausstattungsvorschriften für Fahrräder nicht.

abgestimmt für: Nein, so ein Unsinn

DonRamon
beantwortet von DonRamon am 1. Juli 2009 15:30
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Mountainbikes und andere Fahrradarten, die nicht verkehrssicher ausgestattet sind, dürfen im öffentlichen Straßenverkehr nicht benutzt werden!

So stehts im Gesetz...

abgestimmt für: Ja, muss verkehrstauglich sein
Kommentar von 3k3i1 am 1. Juli 2009 15:32

Aber benutzen ist doch: Drauf setzen und fahren, ob auf dem Bürgersteig oder auf der Straße. Schieben ist doch ungleich benutzen, sondern nur von A nach B transportieren?

Kommentar von B4b832d257e85bfd2d940b7f036be6f8smallDonRamon am 1. Juli 2009 15:44

Ich sag ja, ich bin nicht 100% sicher. Es kann natürlich auch sein, daß das definitionssache ist. Normalerweise führst du das Fahrzeug nicht im klassischen Sinn im Straßenverkehr, wenn du es schiebst. Aber sicher kann dir das nur die Polizei oder das Ordnungsamt sagen!


bigsize
beantwortet von bigsize am 1. Juli 2009 15:18
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Fakt ist, du bist Verkehrsteilnehmer. Da kommt es nicht darauf an ob du schiebst oder fährst.

abgestimmt für: Ja, muss verkehrstauglich sein
Kommentar von 3k3i1 am 1. Juli 2009 15:25

Und wenn ichs über meinem Kopf trage und nicht schiebe? :-D Ich bin doch aber Verkehrsteilnehmer als Fußgänger der einen Gegenstand transportiert, und kein Teilnehmer im Sinne als Radfahrer.


Gelv79
beantwortet von Gelv79 am 1. Juli 2009 15:18
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abgestimmt für: Ja, muss verkehrstauglich sein

anonym
beantwortet von Hartz4ler am 1. Juli 2009 15:17
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Du führst das Fahrzeug im Strassenverkehr, da ist es vollkommen egal ob du draufsitzt oder es sciebst.

abgestimmt für: Ja, muss verkehrstauglich sein

Karolus3
beantwortet von Karolus3 am 1. Juli 2009 15:17
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Ich schiebe mein Rad zur Reperatur

abgestimmt für: Sonstiges

anonym
beantwortet von resy1964 am 1. Juli 2009 15:17
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während des Tages, kannst du auch ohne Licht fahren.

abgestimmt für: Nein, so ein Unsinn

Nathylein
beantwortet von Nathylein am 1. Juli 2009 15:17
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naja woher soll er denn wissen, dass du nciht gleich raufspringst und losfährst? du musst schon deutlich zeigen, das du damit unter keinen umständen mehr fahren wirst, weil es total kaputt ist oder so...

abgestimmt für: Ja, muss verkehrstauglich sein
Kommentar von 2bbb6e1d00574b558a6add64736fd634smallDonBrush am 1. Juli 2009 15:20

Danach dürfte ja auch kein kaputtes Auto in deiner Garage stehen. Wer sagt denn, dass du nicht damit fährst, wenn dir der Polizist den Rücken zeigt?

Kommentar von B4b832d257e85bfd2d940b7f036be6f8smallDonRamon am 1. Juli 2009 15:28

Wenns in der Garage ist, befindet sich das Fahrzeug nicht im Verkehr!


DerTroll
beantwortet von DerTroll User-Moderator am 1. Juli 2009 15:16
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