Ein Polizist meinte heute zu mir, das wäre der Fall und man könnte bei fehlenden Lichtern etc. während dem Schieben auch ein Busgeld bekommen. Mir war das neu bisher, ich dachte wenn man schiebt, ist das egal.
Was meint ihr?

ich meine wenn dein fahrrad kaputt gehttt ... also zb das licht weil du vom rad gestürzt bist... dann musst du es ja schieben...

So, ich habe mal bei den Grünen nachgefragt, weil es mich auch interessiert hat: Wenn du im Öffentlichen Straßenverkehr fährst, muss das Rad verkehrstauglich sein. Wenn du es auf dem Weg schiebst, giltst du als Fußgänger, d.h. du kannst keinen Strafzettel bekommen, wenn das Licht nicht geht.
Solange man sein Fahrrad schiebt, gilt man als Fußgänger mit allen Rechten und Pflichten (man darf z.B. nicht auf den Radweg schieben). Der Zustand des Rades ist solange egal, wie man niemanden gefährdet. In diesem spziellen Fall war der Polizist etwas übereifrig.

Sonst müsstest du ja einen Transporter mieten, wenn du dein Fahrrad in die Werkstatt bringen willst, weil ein Licht kaputt ist. Natürlich darfst du ein Fahrrad schieben, auch wenn es kein Licht hat. Man darf ja auch mit dem Skateboard in der Hand auf laufen...

Ich bin mir da nicht zu 100% sicher, aber wenn du am Straßenverkehr teilnimmst, muss es sicher sein! Du könntest ja noch fahren, wenn der Bulle weg ist.
Ich schiebe doch auf dem Gehweg. Das ist doch das gleiche wie wenn ich einen PC auf dem Gehweg trage, der brauch doch auch kein Licht!? Verstehe das nicht.
DonRamon am 1. Juli 2009 15:19 Habs gerade editiert. Du KÖNNTEST ja fahren, wenn der Cop weg ist... Und ein PC ist kein Verkehrsmittel.
Na was ich könnte ist doch aber meiner Meinung nach egal, die Polizei hat doch nur das zu verfolgen was tatsächlich im Jetzt passiert und nicht was wäre wenn Fragen zu stellen. Ich könnte den PC auch einfach auf ein Auto knallen, wenn mir danach lustig wäre, mit der Begründung müsste mir man es ja auch verbieten, den zu transportieren.
Sukram71 am 1. Juli 2009 15:25 Genau so ist es.
DonRamon am 1. Juli 2009 15:26 Na, ich denke schon daß der Polizist dich nicht bloß zum Spaß anmacht, der wird schon wissen, ob das so ist, auch wenn hier wieder viele schlauer sind. Wenn du das genau wissen willst, frag bei den Grünen nach!
Sehr interessante Frage! Nur mal zur Kenntnis: Wenn ein Kfz in einer privaten Garage steht, für den Verkehr zugelassen, die HU-Plakette (TÜV) ist abgelaufen, ein Polizist geht vorbei und sieht es, ist ein Bußgeld fällig. Denn das Kfz ist zugelassen und muss deshalb o.k. sein. Das ist aber nur beim Kfz so. Steht ein Fahrrad im nicht verkehrssicheren Zustand am Straßenrand, kann es die Polizei sicher beanstanden (sie hätte aber allein in Großstädten schon sehr viel zu tun, bei all den Schrotträdern, die rumstehen). Wird es geschoben, dann würde ich mich auf die Hinterbeine stellen. Aber grundsätzlich gilt die StVZO natürlich auch für ein Fahrrad, das geschoben wird. Fahrrad ist Fahrrad. Es ist eine Frage der Situation. Es wäre grds. nur eine Ordnungswidrigkeit. Hier gilt das sog. Opportunitätsprinzip, d.h. die Polizei kann (darf) eingreifen, oder auch nicht (muss nicht, im Gegensatz zu Straftaten). Ob das Handeln der Polizei im Einzelfall rechtens war, sollte man allerdings lieber erst im Nachhinein prüfen lassen, sonst kann man sich leicht mehr Ärger einhandeln als die Sache wert ist.
Mit dem Fahrrad schiebend bist Du ein Fußgänger. Da gelten die Ausstattungsvorschriften für Fahrräder nicht.

Mountainbikes und andere Fahrradarten, die nicht verkehrssicher ausgestattet sind, dürfen im öffentlichen Straßenverkehr nicht benutzt werden!
So stehts im Gesetz...
Aber benutzen ist doch: Drauf setzen und fahren, ob auf dem Bürgersteig oder auf der Straße. Schieben ist doch ungleich benutzen, sondern nur von A nach B transportieren?
DonRamon am 1. Juli 2009 15:44 Ich sag ja, ich bin nicht 100% sicher. Es kann natürlich auch sein, daß das definitionssache ist. Normalerweise führst du das Fahrzeug nicht im klassischen Sinn im Straßenverkehr, wenn du es schiebst. Aber sicher kann dir das nur die Polizei oder das Ordnungsamt sagen!
Fakt ist, du bist Verkehrsteilnehmer. Da kommt es nicht darauf an ob du schiebst oder fährst.
Und wenn ichs über meinem Kopf trage und nicht schiebe? :-D Ich bin doch aber Verkehrsteilnehmer als Fußgänger der einen Gegenstand transportiert, und kein Teilnehmer im Sinne als Radfahrer.
Du führst das Fahrzeug im Strassenverkehr, da ist es vollkommen egal ob du draufsitzt oder es sciebst.

Ich schiebe mein Rad zur Reperatur
während des Tages, kannst du auch ohne Licht fahren.

naja woher soll er denn wissen, dass du nciht gleich raufspringst und losfährst? du musst schon deutlich zeigen, das du damit unter keinen umständen mehr fahren wirst, weil es total kaputt ist oder so...
DonBrush am 1. Juli 2009 15:20 Danach dürfte ja auch kein kaputtes Auto in deiner Garage stehen. Wer sagt denn, dass du nicht damit fährst, wenn dir der Polizist den Rücken zeigt?
DonRamon am 1. Juli 2009 15:28 Wenns in der Garage ist, befindet sich das Fahrzeug nicht im Verkehr!