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Wenn man nicht verheiratet und verlobt ist,muss der Vater für das Kin aufkommen?

gefragt von Superman70 am 04.04.2009 um 10:51 Uhr

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anonym
beantwortet von josephine1979 am 4. April 2009 10:52
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der vater muss immer für das kind aufkommen- wenn du genauere antworten willst- sollstes du die frage genauer formulieren-


Anell
beantwortet von Anell am 4. April 2009 10:52
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Der leibliche Vater muss auf jeden Fall den Regelunterhalt zahlen - sofern er Geld hat. Anell


anonym
beantwortet von Lissa am 4. April 2009 10:53
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Er muss nicht nur für das Kind aufkommen, sondern vielleicht auch noch Betreuungsunterhalt für die Mutter zahlen.


anonym
beantwortet von Huggy am 4. April 2009 10:52
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Natürlich !


akhakh
beantwortet von akhakh am 4. April 2009 10:52
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klar.


valentine41
beantwortet von valentine41 am 4. April 2009 10:53
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Natürlich, wenn er der Vater des Kindes ist muss er auf jeden Fall bezahlen.


anonym
beantwortet von LeFonque am 4. April 2009 10:53
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Im Normalfall sollte sich diese Frage doch gar nicht stellen?!?!


anonym
beantwortet von GaGZer0 am 4. April 2009 10:54
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Aber Selbstverständlicherweise auf jeden Fall, klar !


hajottka
beantwortet von hajottka am 4. April 2009 10:54
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wie alt bist Du???


Gabelchen
beantwortet von Gabelchen am 4. April 2009 10:56
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Wenn man ein Kind zeugt,muß man auch dafür zahlen....


gal211
beantwortet von gal211 am 4. April 2009 10:57
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Nach dem (neuen)Unterhaltsrecht, sind auch nicht eheliche Kinder gleichgestellt. Er muß also den vollen Unterhalt zahlen (wenn er Geld/Einkommen hat). Beim JA Unterhaltstitel erstellen lassen. Gruß


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