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Wenn man keinen Kopierschutz für DVDs umgehen darf, wieso gibt es Software dafür, die gekauft werden darf?

gefragt von conrad am 31.01.2008 um 23:12 Uhr

Noch eine Frage zum Kopierschutz von DVDs: Das Programm CloneDVD scheint das zu können und lässt sich auch via internet kaufen. Kaufen dürfte ich es wahrscheinlich, aber besagte Funktion darin nicht benutzen? Schon paradox. Wieso werden solche Hersteller nicht abgemahnt? Wie sieht das denn da rechtlich aus? Ich find natürlich gut, dass es geht, aber hängt das dann vom Länderrecht ab, wo ich es dann benutzen darf? Es gibt wohl auch noch mehr Programme, auch kostenlose. Ich wundere mich, dass die das dürfen, will denen natürlich nix, weil ich nicht für FIlmindustrie arbeite ;)

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Recht x 35.322 Software x 12.719 DVD x 3.812 Kopierschutz x 109 CloneDVD x 4

tradaix
beantwortet von tradaix am 31. Januar 2008 23:16
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Wird die Privatkopie durch das neue Urheberrecht verboten?

Nein. Die Privatkopie ist und bleibt zulässig, egal ob analog oder digital. Allerdings nur dann, wenn hierfür kein wirksamer technischer Kopierschutz geknackt werden muss und die Vorlage für die Vervielfältigung eine legale Quelle ist.

Eine Quelle ist immer dann legal, wenn die Vorlage nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellt oder – das ist eine Ergänzung durch die jetzige Novelle des Urheberrechts. den sog. "Zweiten Korb" - offensichtlich rechtswidrig im Internet zum Download angeboten wird.

Diese Klarstellung erfasst gezielt illegale Tauschbörsen im Internet wie etwa KaZaA, Bittorrent, Emule etc.

http://www.kopien-brauchen-originale.de/enid/faq (Betreiber BMJ)


Brynhild
beantwortet von Brynhild am 31. Januar 2008 23:23
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In anderen Ländern gibt es nicht unbedingt dieses strenge Urheberrecht wie in Deutschland. Solche Programme werden ja nicht nur für den deutschen Markt hergestellt.


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 31. Januar 2008 23:48
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CloneDVD kann in der neusten Fassung keine kopiergeschützten DVDs kopieren.

Dadurch ist der Vertrieb dieses Programmes in Deutschland erlaubt.

Speziell zum umgehen eines Kopierschutzes gibt es von der gleichen Firma ein anderes Programm, welches hier in Deutschland aber nicht verkauft werden darf.

Der Besitz ist soweit ich weiß nicht strafbar, nur das Umgehen eines Kopierschutzes mit dieser Software ist nicht erlaubt.

Kommentar von Wulffy am 1. Februar 2008 23:27

Der Besitz ist strafbar, da Du Dir dann ein Programm beschafft hast, welches in Deutschland vom Gesetzgeber verboten ist.

Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 2. Februar 2008 11:30

Da bin ich mir nicht sicher. Ich habe z.B. ein ähnliches Programm aus einer Zeit wo der Vertrieb in Deutschland noch erlaubt war. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich dieses Programm jetzt vernichten muss. Aber ich weiss das ich es nicht mehr benutzen darf. Zumindest nicht zum umgehen eines Kopierschutzes.


anonym
beantwortet von hestina am 31. Januar 2008 23:17
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Wenn du ein Mofa kaufst kann es sein dass es 50 kmh fährt. Du darfst aber nur 25 kmh fahren. Können und dürfen passen halt nicht immer zusammen.


abacus111
beantwortet von abacus111 am 1. Februar 2008 02:28
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jo, jo - wie schon gesagt, können und dürfen passt nicht so zusammen. selbstverständlich KANN man, aber DARF es nicht. alle tun es nicht, aber haben die kopien. in deutschland zu ERWERBENDE programme dürfen es nicht können und über das netz gezogene programme können es. DEINE ENTSCHEIDUNG sagt der PC-DOCTOR von Düsseldorf

Kommentar von Wulffy am 1. Februar 2008 23:28

Hat auch mal jemand zu einem anderen gesagt, bevor er eine Bank überfallen wollte: Deine Entscheidung.


anonym
beantwortet von Rizzo am 1. Februar 2008 00:18
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Wenn dich einer verprügelt und dir dabei 5 Rippen bricht, wird der auch weniger bestraft, als wenn er ´ne CD kopiert hat. Vielleicht, weil du keinen Aufsichtsrat hast. In diesem Land fragt man doch längst nicht mehr nach Logik...!


aline1507
beantwortet von aline1507 am 31. Januar 2008 23:31
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Abgesehen davon könnte es doch sein, dass du deinen eigenen Film/Fotos auf DVD gebrannt hast (z.B. Hochzeitsvideo) - und jetzt möchtest du sie vervielfältigen, weil du sie deinen Freunden schenken möchtest...

Kommentar von 1a5789ccccd7ff54fa95a4aa6495c1e1smallBrynhild am 31. Januar 2008 23:40

Und die wurden mit einem Kopierschutz versehen? Das glaube ich nicht Tim

Kommentar von 4f19440479ddcdbaecc688e5d7021208smallaline1507 am 31. Januar 2008 23:50

Das glaub ich auch nicht wirklich, aber zum einfachen Vervielfältigen KÖNNTE man sich ja unter Umständen das Programm clonedvd zulegen - oder?

Kommentar von Wulffy am 1. Februar 2008 23:31

Ihr seid echt lustige Kameraden. Nein, erst einmal würde ich empfehlen, die Hochzeitsvideo-DVD mit einem Kopierschutz zu versehen. Danach würde ich mir ein DVD-Kopierprogramm aus dem Ausland beschaffen, welches in Deutschland verboten ist, mich strafbar machen, weil ich einen Kopierschutz umgehe, und mich dann selbst anzeigen.

aline1507 - Du darfst Dir u. u. auch eine Pistole zulegen und jemanden erschießen. Du machst Dich dann halt nur strafbar und gehst nicht über Los.


suesszahn
beantwortet von suesszahn am 31. Januar 2008 23:24
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noch ein beispiel...polizeifunk abhören ist verboten...scanner kannste so kaufen...brauchste nur an machen...gesetze !!!

Kommentar von Wulffy am 1. Februar 2008 23:29

Gähn. Zählen wir jetzt alle Beispiele auf, die es gibt?


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