Oder ist das egal, gerade wenn man an seinen heimischen Wohnsitz zurückkehren wird?
Nur, wenn man über ein Jahr ins Ausland geht, ist ein Meldung erforderlich.

Ja zählt ja dann wie Urlaub und da muss man sich nit anmelden.
Auf jeden Fall muss man sich abmelden wenn man ins Ausland gehen, und zwar jeden Aufenthalt der über reinen Urlaub hinausgeht. Selbst für ein Auslandssemester. http://www.auslandspraktika.biz/
Hi Haymann,
Infos findest Du zB. unter http://www.ummelden-24.de/umzug/ummelden/umzug-tipps/deutschland-good-bye-umzug-...
Also.. wenn Du in den Urlaub fährst verständlicherweise nicht. Aber wenn Du mit einem anderen Gedanken ins Ausland gehst (zB. dort arbeiten / wohnen), dann musst Du das bei der Einwohnermeldebehörde in DE anzeigen.